Abkommen für Genossenschaften im Kulturbereich
In Südtirol nehmen die Genossenschaften und die nicht gewinnorientierten privaten Organisationen eine strategische Rolle im Bereich der Kultur und Fortbildung ein. Eine Vielzahl von Lehrpersonal, Künstlern und jungen Animateuren werden bei diesen Organisationen als mitarbeitendes Mitglied oder als Mitarbeiter beschäftigt.
Kürzlich stattgefundene gesetzliche Änderungen in der Regelung zur Projektarbeit haben die Beschäftigung von Referenten bei Weiterbildungsveranstaltungen erschwert und eine große Rechtsunsicherheit für die Weiterbildungsorganisationen mit sich gebracht. Der Kultur- und Fortbildungssektor ist durch eine saisonsbedingte Tätigkeit sowie eine eingeschränkte Langzeitplanung gekennzeichnet. Dies bringt mit sich, dass die Genossenschaften und Organisationen oftmals auf Projektarbeit zurückgreifen müssen.
Aufgrund dieser Tatsachen haben die Genossenschaftsverbände Legacoopbund, Raiffeisenverband Südtirol und Confcooperative Bozen mit den Gewerkschaftsorganisationen ASGB, SGBCISL und UIL SGK gestern in Bozen ein Landesabkommen über die koordinierte und fortwährende Projektarbeit unterzeichnet, mit dem eine Beschäftigung mit Projektarbeit für Aus- und Weiterbildungstätigkeit in den Genossenschaften wieder ermöglicht wird.
„Wir sind über dieses Abkommen sehr zufrieden, da die Arbeit der Kulturgenossenschaften dadurch erleichtert wird. Das Fornero-Gesetz hatte die Anwendung der Projektarbeitsverträge stark beschränkt und dadurch diese Genossenschaften in große Schwierigkeiten gebracht“, erklärt Heini Grandi, Vorsitzender von Legacoopbund. Claude Rotelli, Präsident von Confcooperative und Heiner Nicolussi Leck, Obmann des Raiffeisenverbands Südtirol, zeigten sich überzeugt, dass das Abkommen allen Beteiligten zugutekommen wird: „Es ist ein historischer Moment für den Schutz der Arbeitnehmer und der Genossenschaften“.
Auch die Gewerkschaften haben ihre Zufriedenheit über die Einigung geäußert; Tila Mair, Landessekretärin des SGB/CISL weist auf die Vorteile des Abkommens hin: „Eine Stärkung des Arbeitnehmerschutzes ist für uns, in Zeiten wie diesen, ein wahrer Erfolg. Mit diesem Abkommen wurde ein Minimum vorgeschrieben, das nun zugunsten der Arbeitnehmer verbessert werden kann“.
Das Landesabkommen hat gezeigt, dass durch lokal geführte Verhandlungen ausgezeichnete Ergebnisse erzielt werden können, die den Anforderungen des heimischen Arbeitsmarktes und den damit verbundenen Eigenheiten bestens begegnen.