Politica | Gesetzentwurf

Grundstein für leistbares Wohnen?

Die Landesregierung verabschiedet am Dienstag den neuen Gesetzentwurf zum sozialen und öffentlichen Wohnbau. Für Sozialwohnungen sind befristete Verträge vorgesehen.
Waltraud Deeg
Foto: ASP/Brucculeri

Am Dienstag hat Soziallandesrätin Waltraud Deeg den Mitgliedern der Landesregierung den Gesetzentwurf "Öffentlicher und sozialer Wohnbau" vorgestellt. Damit soll die Grundlage für leistbares Wohnen für alle geschaffen werden. Es brauche jedoch ein Bewusstsein dafür - so Deeg bei der Landespressekonferenz am Dienstag - dass das Thema sehr komplex sei und somit nicht in einem Mal gelöst werden könne. Die von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen, seien Schritte in die richtige Richtung.

 

Neues Landesgesetz

 

Um zielgerichtet und möglichst schnell leistbaren Wohnraum für alle zu schaffen, hat die Landesregierung sich dazu entschlossen, diesbezüglich ein eigenes Landesgesetz zu erlassen und nicht, wie ursprünglich geplant, das Wohnbauförderungsgesetz abzuändern. Für die Finanzierung dieser Vorhaben wurden bereits Anfang des Jahres Änderungen genehmigt, zudem kann das Wobi für Sanierungsarbeiten auf Gelder aus dem Ergänzungsfonds des staatlichen Wiederaufbauplanes zurückgreifen.

Eine der Säulen, um leistbares Wohnen auch in Südtirol zu ermöglichen, sei - so Deeg - der öffentliche Wohnbau mit dem Institut für den sozialen Wohnbau (Wobi). Hier solle eine Öffnung für neue, inklusive Wohnformen für eine breitere Bevölkerungsschicht erfolgen. Das neu verabschiedete Gesetz setze diesbezüglich wichtige Akzente vor: “Das nun vorgelegte Rahmengesetz soll eine rechtliche Basis für neue Entwicklungen schaffen und dennoch einen breiten Gestaltungsraum bieten", führt Deeg aus. Zentral sei dabei eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Gemeinden und mit den Sozialdiensten.

 

Bezahlbarer Mietzins und befristete Mietverhältnisse

 

Mit dem neuen Landesgesetz sollen unter anderem im öffentlichen und sozialen Wohnbau zwei Mietmöglichkeiten eingeführt werden: Neben der Vermietung zum bisherigen sozialen Mietzins soll es künftig auch Wohnungen zu einem "bezahlbaren Mietzins" geben. Weitere Neuerungen betreffen die Befristung des Mietverhältnisses sowie die Nachfolgeregelung des Mietvertrages.

 

Über die Punktevergabe bei der Zuweisung einer Wohnung kann künftig Familien in Notsituationen schneller Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Wenn es hingegen zu Fällen häuslicher Gewalt kommt, kann eine Wohnungszuweisung widerrufen beziehungsweise auf andere in der Wohnung lebende Personen (z. B. auf das Gewaltopfer) übertragen werden. 

Zudem sollen über das neue Gesetz mehr barrierefreie Wohnmöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren sowie für Menschen mit Behinderungen ausgearbeitet und gefördert werden. Hier nennt Deeg innovative Wohnmodelle wie das intergenerationelle Wohnen, das auch jungen Menschen zu Gute kommen soll, sowie ein persönliches Budget für Menschen mit Beeinträchtigung, um unabhängige Wohnmöglichkeiten zu schaffen.

Für Landesrätin Deeg wird mit dem Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt in Richtung leistbares Wohnen gesetzt: ”Die Strategien für das leistbare Wohnen sind vielfältig und reichen von klaren Regeln für den Wohnraum für einheimische und für touristische Nutzung, hin zur Schaffung von Anreizen für die Vermietung, zum Ausbau der Wohnmöglichkeiten für arbeitenden Menschen, Seniorinnen und Senioren, jungen Menschen und Menschen mit Behinderungen”, so die Landesrätin.

Die Landesregierung hat dem Vorschlag ihre Zustimmung erteilt, nun wird der Gesetzentwurf an den Südtiroler Landtag zur weiteren Behandlung weitergeleitet.

 

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