Politica | Wahlgesetz

Noggler & die Frauen

Im Landtag wird ab heute des neue Wahlgesetz behandelt. Der SVP-Vorschlag und die Minderheitenberichte der Freiheitlichen, der Süd Tiroler Freiheit und der Grünen.
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Foto: upi
Heute am späten Vormittag dürfte der Landtag mit der Behandlung jenes Gesetzesentwurfes beginnen, der die Spielregeln für die Wiederwahl der 35 Landtagsabgeordneten neu festschreiben wird.
Der vom SVP-Regionalassessor Sepp Noggler eingebrachte „Landesgesetzentwurf Nr. 115/17: Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung“ sorgt seit über einem Jahr für eine kontroverse politische Diskussion. Bereits im Vorfeld und später im ersten Gesetzgebungsausschuss wurde der SVP-Vorschlag arg gerupft. Weil politisch nicht durchsetzbar, hat sich die Volkspartei von einigen ursprünglichen Kernpunkten des Entwurf längst verabschiedet: Etwa dem Vollmandat oder der Direktwahl des Landeshauptmannes.
Ersteinbringer Sepp Noggler und seine Partei sprechen inzwischen vom einem „technischen Wahlgesetz“. Dennoch gibt es in einigen Punkten noch starke Vorbehalte von Seiten der Opposition.
 

Die Kompromisse

 
In drei umstrittenen Punkten konnte man sich letztlich im Vorfeld aber auf einen Kompromiss einigen.
Die heftigsten Auseinandersetzungen gab es um das Vertretungsrecht der Ladiner. Im SVP-Gesetzesvorschlag war ursprünglich vorgesehen, dass wenn kein Ladiner direkt in den Landtag gewählt wird, automatisch der ladinische Kandidat mit den meisten Vorzugsstimmen in den Landtag einzieht. Für diesen Fall sollte das letzte Restmandat reserviert werden.
Damit aber wäre der Fall eingetreten, dass dieser Ladiner nicht wie bisher dem Letztgewählten der eigenen Liste den Platz wegnimmt, sondern mit großer Wahrscheinlichkeit einer Oppositionsliste. Die Grünen sprechen deshalb von einem „Schlawinerpassus“. Gemacht um der SVP einen Sitz mehr zu sichern. Nach heftiger Obstruktion lenkte die SVP ein. Jetzt bleibt es mehr oder weniger bei der aktuellen Regelung.
 
Im aktuellen Wahlgesetz war vorgesehen, dass eine Landtagsliste mindestens drei Kandidaten haben musste. Die SVP wollte eine Mindestanzahl von 24 Kandidaten im neuen Gesetz festschrieben. Auch hier einigte man sich auf einen Kompromiss. Jede Liste muss mindestens aus 12 Kandidatinnen und Kandidaten bestehen.
Noch gefinkelter wollte die SVP aber die Frauenquote aushebeln. Derzeit muss mindesten ein Drittel der Listenplätze den Frauen (oder entsprechend den Männer) reserviert werden. Der SVP-Vorschlag hätte diese Regelung aber mit einem sprachlich-technischen Trick zertrümmert. Ähnlich formuliert wie die bisherige Regelung, doch mit völlig entgegengesetztem Inhalt war vorgesehen, dass kein Geschlecht mehr als 2/3 der verfügbaren Listenplätze besetzen darf. Theoretisch wäre damit eine Liste von 23 Männern und einer Frau möglich gewesen. Auch hier hat man am Ende die derzeitige Quotenregelung im Wahlgesetz belassen.
Doch im Landtag legten die Freiheitlichen, die Süd Tiroler Freiheit und die Grünen jeweils einen Minderheitenbericht zum SVP-Entwurf vor. Der Zufall will es, dass alle drei Berichte von Frauen eingebracht wurden: Ulli Mair, Myriam Atz-Tammerle und Brigitte Foppa.
 

Harte Frauenquote

 
Ulli Mair erinnert in ihrem Minderheitenbericht daran, dass die Freiheitlichen im Oktober 2016 selbst einen Entwurf für ein Wahlgesetz im Landtag eingebracht haben. Zentraler Punkt darin. Die Direktwahl des Landeshauptmannes. Die restlichen 34 Mandatare sollen nach dem Verhältniswahlrecht ohne Hürden gewählt werden.
Die weiteren Vorschläge im blauen Entwurf:
  • Die Anzahl der Regierungsmitglieder (einschließlich Landeshauptmann) darf die Zahl 7 nicht überschreiten;
  • Umwandlung von Nichtwählbarkeitsgründen in Unvereinbarkeitsgründe
  • Garantieklausel für die ladinische Sprachgruppe;
  • Beschränkung der Wahlkampfkosten;
Ulli Mair kritisiert vor allem die Tatsache, dass im SVP-Entwurf nicht die Direktwahl des Landeshauptmannes enthalten ist. „Noch immer werden die lukrativen Posten in Südtirol rein nach Parteikartl vergeben“, sagt Mair. Und weiter: „Fakt ist, dass die Südtiroler sich eine Direktwahl wünschen und dass jede Erneuerung, die keine Direktwahl zum Ziel hat, eine Farce und pure Heuchelei ist.
 
Die Freiheitlichen schlagen zudem eine Senkung der Wahlkampfkostenbeschränkung auf 20.000 Euro vor. Die SVP schlägt 30.000 Euro pro Kandidat vor. Auch die Wahl der Landesräte soll geändert werden. Ulli Mair & Co fordern, dass jeder Landesrat für seine Wahl die absolute Mehrheit braucht und nicht im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit reichen soll.
Es ist bekannt, dass die Freiheitlichen grundsätzlich gegen die Frauenquote sind. „Dieser Artikel kann nie und nimmer unsere Zustimmung erhalten aufgrund der harten Frauenquote“, schreibt Mair. Ihre Überzeugung: „Die Frauenquote in dieser Form ist undemokratisch, populistisch, ungerecht und diskriminierend, da es das passive Wahlrecht massiv einschränkt.
 

Weder Fisch, noch Fleisch

 
Es ist kein schlechter Entwurf“, resümiert Brigitte Foppa, um dann aber hinzuzufügen: “Insgesamt werten wir diesen Wahlgesetzentwurf als ein typisches Kind dieser Legislaturperiode.“ Weder Fisch noch Fleisch.
Im grünen Minderheitenbericht werden drei zentrale Punkte angesprochen. Die Grünen fordern ein klares Verbot für Wahlwerbung durch Vereine, Verbände und Gewerkschaften. Es soll jene Regelung übernommen werden, die im Regionalgesetz seit fast 20 Jahren gilt. Außerdem wollen die Grünen klare Sanktionen festlegen. Im Gesetzgebungsausschuss wurde dieser Änderungsantrag abgelehnt. Foppa & Co wollen ihn jetzt im Plenum wieder einbringen.
Zudem fordern die Grünen eine echte Beschränkung der Wahlspesen. Die 30.000 Euro-Grenze im SVP-Vorschlag sei viel zu schwammig. Ebenso soll im Gesetz festgeschrieben werden, dass eine der beiden Stellvertreter des Landeshauptmannes eine Frau sein muss.
 
Brigitte Foppa weist in ihrem Minderheitenbericht auch darauf hin, dass die SVP in ihrem Entwurf einen Teil der Unwählbarkeiten mit Unvereinbarkeiten ausgetauscht hat.
Das heißt, dass bestimmte Funktionen erst zu dem Zeitpunkt zurückgelegt werden müssen, wenn man gewählt wird. Wie zerstreut man dabei vorgegangen ist, zeigt ein konkretes Beispiel. „Künftig ist das Mandat eines Staatsrates kein Unwählbarkeitsgrund mehr, dafür wird Bozens City-Manager unwählbar“, kritisiert Foppa.
 

Der Bonussitz

 
Auch der Minderheitenbericht von Myram Atz-Tammerle wendet sich massiv gegen die im Wahlgesetz vorgeschlagene Frauenquote.
Das passive Wahlrecht wird durch diese antidemokratische Regelung grob beschnitten! Zudem greift diese Bevormundung massiv in das ganz persönliche, individuelle Selbstbestimmungsrecht sowohl von Männern, als auch von Frauen ein!“, ist die Landtagsabgeordnete der Süd Tiroler Freiheit überzeugt.
Atz-Tammerle zeichnet nach, dass die ursprünglich von der SVP vorgeschlagene Direktwahl des Landeshauptmannes, wie auch die angedachte Ladinerregelung nur darauf abgezielt hätte, der SVP bei gleichen Stimmen einen Sitz mehr im Landtag zu sicher. „Bonussitz“, nennt sie das.
 
Die Süd Tiroler Freiheit wendet sich zudem gegen die im SVP-Entwurf vorgesehene Kannbestimmung, die die Möglichkeit vorsieht die Landesregierung auf 11 Mitglieder aufzustocken. Atz-Tammerle: „Die Schweiz ist fast 6 Mal so groß wie Süd-Tirol, dort leben über 8 Millionen Menschen und sie wird von 7 Bundesräten und einem Bundeskanzler verwaltet. Deshalb sollten auch für Süd-Tirol 7 Landesräte plus Landeshauptmann ausreichen.
Auch die Klotz-Partei fordert ein schärferes Verbot der Wahlwerbung von Verbänden, Vereinen und Gewerkschaften, das klare Sanktionen bei Nichtbeachtung vorsieht.
In den nächsten Tagen im Landtag wird sich zeigen, wie die Spielreglen für die Landtagswahlen 2018 dann wirklich aussehen werden.
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Salto User
Günther Alois … Gio, 05/11/2017 - 10:09

Der Wahlkampf für 2018 hat begonnen,das merkt man in allen Bereichen und Medien,wünsche dem Herrn Noggler,dass er abgewählt wird,solche "bauernschlaue" Politiker braucht das Land nicht,schade was der Mann bis jetzt schon gekostet hat!!!

Gio, 05/11/2017 - 10:09 Collegamento permanente
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gorgias Gio, 05/11/2017 - 12:16

„Das passive Wahlrecht wird durch diese antidemokratische Regelung grob beschnitten! Zudem greift diese Bevormundung massiv in das ganz persönliche, individuelle Selbstbestimmungsrecht sowohl von Männern, als auch von Frauen ein!“

Ich verstehe das nicht. Durch eine Frauenquote wird doch die individuelle Selbstbestimmung eingeschränkt, weil es keine Listen geben kann in denen ein Geschlecht mehr als 2/3 der Listenplätze bestetzt. Die neue Regelung würde das Ganze zumindest ein bischen aufweichen.

Warum können Kandidaten nicht frei Listen zusammensetzen wie ihnen es vorkommt? Wieso die Bevormundung? Der Bürger soll dann wählen wie es ihn vorkommt. Wenn er kategorisch Listen nicht wählt in denen ein Geschlecht unterrepräsentiert ist, dann regelt sich das auf diese Weise, ansonsten sollte man doch den Wählerwillen respektieren.

Gio, 05/11/2017 - 12:16 Collegamento permanente