Economia | Kündigungen

Selbst- und kostenlos?

Abteilungsdirektor Sinn kritisiert die Gewerkschaften. Die Hilfe, die sie für die telematische Selbstkündigung anbieten, müsse gratis sein. Der Konter folgt prompt.

Seit 12. März dieses Jahres sind Selbstkündigungen nur noch in telematischer Form möglich. Sprich, wenn ein Arbeitnehmer freiwillig kündigen will oder das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst wird, kann dies nur mehr online gemacht werden. Dazu muss man sich auf der Homepage des gesamtstaatlichen Fürsorgeinstituts NISF/INPS registrieren, eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) beantragen und dann das Kündigungsmodul auf der Seite des Arbeitsministeriums ausfüllen und telematisch verschicken. Wer sich an die recht aufwändige Prozedur nicht rantraut, kann sich an die Gewerkschaften beziehungsweise die Patronate wenden, um dort die Selbstkündigung regelkonform abzuwickeln. Der PIN-Code des NISF/INPS sowie die Registrierung auf der Seite des Arbeitsministeriums sind damit nicht erforderlich.

Nun haben seit März bereits gar einige Arbeitnehmer von zweiterer Möglichkeit Gebrauch gemacht. Manche beklagen dabei allerdings, dass für die Hilfestellung eine Gebühr in Form von Mitgliedsbeiträgen von 20 bis 80 Euro von den Gewerkschaften und Patronaten verlangt wurde. Diese Klagen sind bis zum Direktor der Landesabteilung Arbeit Helmuth Sinn vorgedrungen. Der findet zwar lobende Worte für die “wertvolle Hilfestellung”, die die Patronate für die Arbeitnehmenden böten. Gleichzeitig mahnt er aber: “Die Dienstleistung der Patronate muss absolut kostenlos erfolgen und darf in diesem Zusammenhang auch nicht über einen eventuellen Mitgliedsbeitrag vergütet werden.” Das sei “nicht korrekt” und auch “nicht vorgesehen”, so Sinn. Mit seinen Aussagen hat sich der Abteilungsdirektor die Entrüstung der Gewerkschaften zugezogen. Sie werfen Sinn vor, eine Polemik zu betreiben, die “niemandem nützt”.


Helmuth Sinn: “Das ist nicht korrekt und nicht vorgesehen.”

“Es ist schon verwunderlich, dass die öffentlichen Hand den Patronaten immer mehr Aufgaben und Verantwortung übertragen will und im Gegenzug die Finanzierungen gekürzt werden. Das Land selbst hat zwar für die Patronate eine Finanzierung von 300.000 Euro zugesagt, aber bis heute nicht ausbezahlt”, schreiben die Landessekretäre der Gewerkschaften Gewerkschaften ASGB, CGIL-AGB, SGBCisl und UIL-SGK in einer Aussendung an die Medien. Die Aussagen von Helmuth Sinn in Bezug auf die telematischen Kündigungen für Nicht-Gewerkschaftsmitglieder sei demnach “nicht nachvollziehbar”.

Auch weil die Gewerkschaften nicht verpflichtet seien, diesen Dienst anzubieten “nachdem es keine Konvention oder eine einschlägige Gesetzesbestimmung dazu gibt”. Trotzdem habe man sich entschieden, diese Hilfestellung anzubieten, was aber Kosten verursache. “Und für eventuelle Fehler müssen wir Gewerkschaften auch haften.” Deshalb werde der Dienst nur Mitgliedern angeboten, rechtfertigen sich die Landessekretäre für die von Abteilungsdirektor Sinn kritisierte Einhebung von Mitgliedsbeiträgen. Außerdem, so die Gewerkschaften weiter, bestehe ja die Möglichkeit, die Selbstkündigung über das Portal des Arbeitsministeriums in Eigenregie durchzuführen.