Economia | Recovery Fund

Wie werden die Gelder verteilt?

Südtirol stehen 18 Millionen aus dem nationalen Wiederaufbauplan für die Sanierung öffentlicher Wohnungen zu. Ein kurzer Überblick zur Gelderverteilung aus dem PNRR.
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Foto: Markus Spiske

18 Millionen sollen demnächst im Rahmen des nationalen Wiederaufbaufonds für die Sanierung öffentlicher Wohnungen bereitgestellt werden. Dies gab Landesrätin Waltraud Deeg am Mittwoch bekannt. Wie aber funktioniert die momentane Aufteilung der Gelder aus dem Recovery Fund?

Wie der Generalsekretär des Landes, Alexander Steiner, erklärt, gibt es im Moment verschiedene Schienen, die von den unterschiedlichen Ministerien angewandt werden. Einerseits, wie im Fall der 18 Millionen für die Sanierung öffentlicher Wohnungen, werden Gelder von den einzelnen Ministerien direkt an Regionen, Gemeinden und städtische Gebiete verteilt:

Aus einem Topf von insgesamt 2,8 Milliarden, die das Infrastrukturministerium für die Sanierung öffentlicher Wohnungen zur Verfügung stellt – und von denen 40% an den Süden gehen –, wurden Südtirol rund 18 Millionen (0,6%) zugewiesen. Interessierte Gemeinden sowie das Institut für den sozialen Wohnbau (Wobi) haben nun vom 15. November bis zum 15. Dezember 2021 Zeit, entsprechende Projekte bei der Landesabteilung Wohnungsbau einzureichen. Die Abteilung sammelt die Vorschläge und übermittelt sie im Anschluss gebündelt an das zuständige Ministerium zur endgültigen Genehmigung. Ziel sei es, so die Soziallandesrätin, mit diesen Geldmitteln einen Teil des Bestandes von ca. 13.500 Wohnungen des Wohnbauinstituts und 2000 öffentliche Wohnungen der Gemeinden energetisch zu sanieren. Bis zum Jahr 2026 können dadurch das Wohnbauinstitut über 15,7 Millionen Euro und Gemeinden mit öffentlichen Wohnungen über 2,3 Millionen Euro verfügen. Die geförderten Eingriffe müssen darauf abzielen, die Energieeffizienz, die Widerstandsfähigkeit und die Erdbebensicherheit sowie die sozialen Bedingungen in öffentlichen Wohngebäuden zu verbessern.

 

Während eine Schiene also eine Aufteilung der Gelder durch die einzelnen Ministerien und für bestimmte Ziele an die lokalen Regierungsebenen vorsieht, finden andererseits Wettbewerbe statt: “Regionen, Gemeinden aber auch private Betriebe werden die Möglichkeit haben, direkt an verschiedenen Wettbewerben teilzunehmen”, so Steiner.

Zudem wurden nationale Ausschreibungen aus den Jahren 2019 und 2020 mit zusätzlichen Geldmitteln aus dem Recovery Fund gestärkt. Südtirol hatte in den letzten Jahren – aufgrund der Einbehaltung von 90% der Steuereinnahmen – keine Möglichkeit, an diesen Ausschreibungen teilzunehmen. Weil jetzt aber auch EU-Gelder im Spiel seien, so Steiner, habe auch Südtirol ein Anrecht darauf, sich an den Ausschreibungen zu beteiligen.

 

"Reine Vorbereitung"

 

Und was ist mit dem umstrittenen Teilprojekt zum Recovery Fund, das die Landesregierung bereits im letzten Herbst eingereicht hatte? Dieses sei vor allem als Vorbereitung zu verstehen, so Steiner: “Wir haben frühzeitig mögliche umsetzbare Projekte nach Rom geschickt, um in jedem Fall vorbereitet zu sein.” Bis dato wurden diese jedoch nicht berücksichtigt, sondern dienen als Rücklage, um im Fall von entsprechenden Ausschreibungen oder Zuweisungen schnell reagieren zu können.

Aufgrund des engen Zeitrahmen und der Umsetzungsfrist bis 2026, sei ein breiter, partizipativer Prozess für die Sammlung verschiedener Projekte nicht möglich, wie Steiner zum wiederholten Mal betont. “Im Fall einer breiten Bürgerbeteiligung wäre der Zug längst abgefahren”, so Steiner. Dies bedeute jedoch nicht, dass reine Schubladenprojekte genehmigt würden: “Es handelt sich um Projekte, die sowieso umzusetzen wären. So werden mehr Luft und Freiräume im Landeshaushalt geschaffen.”

Jede Region hatte zuletzt die Möglichkeit ein eigenes “progetto bandiera”, ein in jedem Fall umzusetzendes Projekt, einzureichen. Hier hat sich die Landesregierung für ein Projekt zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ausgesprochen. Das 240 Millionen schwere Projekt wird nun durch die zuständigen staatlichen Behörden geprüft und gegebenenfalls genehmigt.