Politica | Pflege

Pflege: Vorrecht für Gemeindeansässige

Zukünftig sollen Gemeindeansässige vorrangig bei der Vergabe von Pflegeplätzen behandelt werden. Einzige Ausnahme bleiben weiterhin dringende Notfälle.
Arno Kompatscher
Foto: salto.bz screenshot
Mit einer Anpassung der Punktekriterien für die Aufnahme in den Seniorenwohnheimen hat die Landesregierung in ihrer heutigen (14. Juni) Sitzung auf Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg der finanziellen Aufwendung der Gemeinden Rechnung getragen. Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher erklärte, werden künftig für die Ansässigkeit 30 statt wie bisher 20 Punkte vergeben, insgesamt wird die Rangordnung von 100 auf 110 Punkten erhöht. Somit haben Antragstellende, die aus dem Einzugsgebiet des Seniorenwohnheimes stammen, Vorrang gegenüber jenen Gesuchstellenden, die außerhalb des Bezirkes ansässig sind. Damit will man den Gemeinden entgegen kommen, die erhebliche finanzielle Mittel in den Bau bzw. die Sanierung und Führung von Seniorenwohnheimen investieren und dafür erwarten, dass die Gemeindeansässigen auch einen Platz erhalten. Ausgenommen von dieser Regelung sind weiterhin äußerst dringende Notfälle, so Landeshauptmann Kompatscher. Mit einer Zusatzvereinbarung soll die finanzielle Beteiligung bei den Investitionskosten und der außerordentlichen Instandhaltung der Gemeinden gemäß dem in der Pflegelandkarte festgelegten Pflegeschlüssel vereinbart werden.
 
Einige Bezirke beziehungsweise Gemeinden sind nun gefordert, ein angemessenes Angebot im eigenen Gebiet zu schaffen.
 
Laut Landesrätin Deeg wurde in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den Bezirksgemeinschaften und der Gemeinde Bozen eine landesweite Pflege- und Betreuungslandkarte für die strategische Weiterentwicklung wohnortnaher und guter Pflegeangebote erstellt. „Dabei wurde ersichtlich, dass es bezirksmäßig Unterschiede gibt, die wir künftig stärker ausgleichen wollen. Einige Bezirke beziehungsweise Gemeinden sind nun gefordert, ein angemessenes Angebot im eigenen Gebiet zu schaffen, damit ältere Menschen in einer ihnen vertrauten Umgebung ihren Lebensabend verbringen zu können“, so Deeg.
 
 
 

Wie wird die Rangordnung erstellt?

 
Der Vorrang für die Ansässigkeit wird über eine Änderung der Punktezahl der Warteliste eingeführt. Die Gesamtpunktezahl von 110 Punkte setzt sich folgendermaßen zusammen: maximal 40 Punkte ergeben sich aus dem Pflege- und Betreuungsbedarf, 30 Punkte gibt es maximal für die Einschätzung der familiären und sozialen Situation des Antragstellenden, maximal zehn Punkte werden aufgrund des Datums des zuletzt gültigen Aufnahmeantrages vergeben. Maximal 30 Punkte stehen für weitere Bewertungselemente zur Verfügung – damit wurde bereits bisher meist der Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers bewertet. Durch die Erhöhung von ehemals 20 auf nun 30 Punkte erhält somit die Ansässigkeit einen größeren Stellenwert. Neu ist zudem, dass künftig zehn Punkte abgezogen werden, sollte ein angebotener Heimplatz nicht angenommen werden.
 

Gut vernetzt

 
Zudem wird ein landesweites Informationssystem, das Auskunft über die Pflegedokumentation und über verfügbare Heimplätze gibt, eingeführt. Weitere Änderungen betreffen die flexiblere Handhabung neuer Betten. Mussten bisher bei einem Um- oder Zubau verpflichtend 40 stationäre Betten errichtet werden, wurde dies nun gelockert. Ebenso müssen bei Neubauten nicht mehr zwingend mindestens 40 Betten für die stationäre Aufnahme vorgesehen werden, sondern sie können auch für andere stationäre Dienste für Senioren wie zum Beispiel begleitetes, betreutes Wohnen oder für Menschen mit Behinderungen vorgesehen werden. Änderungen gibt es auch hinsichtlich eines Heimwechsels: So wurde neu eine Verlegung aus sozialen Gründen ermöglicht, wenn ein Heim den Dienst nicht fortführt, erfolgt künftig die Verlegung mit absoluter Priorität.