Politica | Corona-Maßnahmen

Maske oder 3G

Die Entscheidung über die neue Corona-Verordnung in Österreich hätte bereits am Dienstag fallen sollen – doch ÖVP, Grüne und Länder können sich offenbar nicht einigen.
mascherina, FFP2
Foto: ASP/Guido Steinegger

Der österreichische Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hatte am vergangenen Freitag die Wiedereinführung der Maskenpflicht in den Innenräumen angekündigt. Als Grund nannte er die Überlastung der im Gesundheistbereich tätigen Mitarbeiter angesichts der hohen Patientenzahlen.

Verschiedenen österreichischen Medienberichten zufolge verhandelten die Koalitionspartner am Dienstag bis tief in die Nacht hinein – eine entsprechende Verordnung hätte bis um Mitternacht erlassen werden müssen, um am Mittwoch (23. März) in Kraft zu treten.

Laut Tiroler Tageszeitung, welche auf ein Statement von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) verweist, arbeite der Gesundheitsminister an den letzten Details.

Den in den Medien kursierenden Entwürfen ist zu entnehmen, dass in manchen Bereichen alternativ zur Maskenpflicht auch die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) gelten soll. So berichtet „Der Standard“, dass sich Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe, Sportstätten, Kirchen sowie Freizeit- oder Kultureinrichtungen zwischen Maskenpflicht und 3G-Regel entscheiden könnten. Beibehalten wird die Maskenpflicht in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln oder beim Betreten von öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen. In sensiblen Bereichen, wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, soll laut Entwurf sowohl der 3G-Nachweis als auch die Maskenpflicht gelten.

Die neuen Maßnahmen werden voraussichtlich bis zum 2. April gültig sein.

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