Teures Pflaster
Der Landtag stimmt diese Woche über das sogenannte Omnibusgesetz der Landesregierung ab. Beim Lesen dieses Sammelgesetzes stößt man auf eine Reihe prominenter Themen: Verwaltungsverfahren, Breitband, Transportwesen, Berufsbildung oder Gewässernutzung sind nur einige Bereiche, für die das Omnibusgesetz eine oder mehrere Gesetzesänderungen vorsieht.
An diesen prominenten Kader reiht sich dieses Jahr ein Thema, das in Südtirol seit Jahren diskutiert, aber seit 1998 festgefahren scheint: der Wohnbau. In 21 Punkten überarbeitet das Sammelgesetz Teile des Wohnbauförderungsgesetzes. Revolutionäre Änderungen, die Wohnbau und Wohnen den aktuellen demografischen und sozialen Gegebenheiten anpassen und für Gering- und Mittelverdiener leistbar machen, enthält das Sammelgesetz nicht. Diese sollen in einem eigenen Landesgesetz verankert werden.
Die Freiheitlichen präsentieren erneut einen eigenen Gesetzesentwurf zum Thema.
Wohnbauförderungsgesetz aus 1998
Bereits in der letzten Legislaturperiode versprach die Landesregierung ein neues Landesgesetz zum Thema Wohnbau und Wohnen. Das Gesetz aus dem Jahr 1998 soll den demografischen und sozialen Gegebenheiten angepasst werden. Hier heißt es aber weiterhin: warten. Warten auf ein Landesgesetz, das bereits in der letzten Legislaturperiode versprochen, im SVP-Wahlkampf besonders betont und durch die zuständige Landesrätin Waltraud Deeg Ende 2019 hätte präsentiert werden sollen.
Am Montag stellte Deeg den Landtagsabgeordneten auf Nachfrage einen ersten groben Entwurf des Landesgesetzes zum öffentlichen Wohnbau vor. Laut der oppositionellen Landtagsabgeordneten Maria Elisabeth Rieder (Team K) enthalte dieser Entwurf jedoch vor allem allgemein gehaltene Ziele und (noch) keine konkreten Gesetzesänderungen.
Zwischenstopp Omnibus-Gesetz
Die Tatsache, dass der Wohnbau nun Eingang ins Omnibusgesetz der Landesregierung gefunden hat, lasse, so Rieder, die Vermutung zu, dass die Ausarbeitung des spezifischen Landesgesetzes zum Wohnbau noch weiter auf sich warten lassen wird: “Für mich ist es sehr verwunderlich, dass wir uns im Rahmen des Omnibusgesetzes mit dem Wohnbauförderungsgesetz beschäftigen”, erklärt Rieder. “Landesrätin Deeg hat angekündigt, dass das neue Wohnbaugesetz kurz vor Abschluss steht. Wenn das so wäre, wäre es nicht notwendig, im Omnibusgesetz Änderungen zum Gesetz aus dem Jahr 1998 einzubauen.” Was die im Omnibusgesetz enthaltenen Änderungen betrifft, trägt Rieder die Inhalte zwar weitgehend mit, vermisst aber entscheidende Punkte zum Thema: “Die Dinge, die im Omnibusgesetz verankert sind, gehen in Ordnung. Im Omnibusgesetz steht aber nichts Entscheidendes drinnen, das dazu beiträgen würde, Wohnbau und Wohnen leistbarer zu machen. Was geändert wird, sind vor allem kleine Geschichten”, so Rieder.
Das Sammelgesetz sieht unter Anderem eine Vereinfachung der Weitergabe der Förderung im Todesfall der Antragssteller vor. Bei Renovierungsförderungen zählt in Zukunft das Einkommen zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags, nicht zum Zeitpunkt der Auszahlung (der sich teilweise bis zu zwei Jahre verzögern kann). Das Vermögen der Eltern und Schwiegereltern soll in Zukunft für die Anträge keine Rolle mehr spielen. Und für die Bewertung der Kreditwürdigkeit soll nur mehr die zukünftige finanzielle Situation ausschlaggebend sein. Letzteres wird vor allem vom Südtiroler Jugendring (SJR) begrüßt: “Damit haben auch diejenigen, die bisher prekär angestellt waren, jetzt aber auf ein fixes Einkommen zurückgreifen können, eine Chance, sich ein Eigenheim zu ermöglichen und entsprechend unterstützt zu werden”, erklärt die Vorsitzende des SJR, Tanja Rainer.
Handlungsbedarf für leistbares Wohnen
Wie die Team K Abgeordnete sieht aber auch der SJR einen weit größeren Handlungsbedarf: Die Höhe der Beiträge wurde nicht an das momentane Preisniveau angepasst und sei folglich viel zu niedrig. Zudem sei leistbares Wohnen aufgrund der hohen Quadratmeterpreise durch die Veräußerung von Wohnraum für Zweit- und Ferienwohnungen kaum möglich.
Als mögliche Maßnahmen, um die Wohnkosten zu senken, nennt die Team K-Abgeordnete beispielsweise die Erhöhung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) für leer stehende Wohnräume, gesetzlichen Rahmenbedingungen für Airbnb und die finanzielle Absicherung der Vermieter über Fonds, die für nicht erfolgte Mieten bürgen. Vorschläge, die die verschiedenen Oppositionsparteien in Form von Beschlussanträgen und Gesetzesentwürfen bereits seit einigen Jahren im Landtag einbringen. Die Mehrheit lehnte diese jedoch ab.
Gesetzesentwurf der Freiheitlichen
Nicht nur Omnibus-Gesetz und Landtag beschäftigen sich diese Woche mit dem Thema Wohnbau und leistbares Wohnen. Im Hinblick auf das noch immer ausstehende Landesgesetz präsentieren die Abgeordneten der Freiheitlichen, Andreas Leiter Reber und Ulli Mair, am Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz erneut einen Gesetzesentwurf, der das Vermieten leer stehender Wohnflächen attraktiver, den Zugang zu Wohnbauförderungen einfacher und den Wohnbau selbst günstiger machen soll.
So sieht der Gesetzesentwurf unter Anderem vor, dass die nötigen Mindestpunkte für die Einreichung und Zulassung von Wohnbauförderungen gesenkt und die Bebauung offener Wohnflächen erleichtert werden. Zudem ist eine Senkung der GIS für Vermieter und eine Erhöhung derselben für leer stehenden Wohnraum auf bis zu 3 Prozent vorgesehen. Vermieter sollen außerdem durch einen Bürge wie beispielsweise dem Institut für sozialen Wohnbau (WOBI) vor kreditunwürdigen Mietern und durch beschleunigte Räumungsverfahren geschützt werden. Als letzten Punkt nennt Mair die Überarbeitung der hohen Baustandards im Bezug auf Energieeffizienz, Autostellplätze, Schall- und Brandschutz. “Besonders im privaten Wohnbau müssen die Baustandards und die verpflichtenden Bestimmungen, wie etwa die Baustoffanforderungen und die Energieeffizienz auch an der Kosteneffizienz gemessen und festgelegt werden und aufgrund der neugewonnenen Erkenntnisse überdacht werden”, so Mair.
Die Freiheitlichen hatten bereits 2019 einen Gesetzesentwurf zum Thema leistbares Wohnen eingebracht. Dieser wird nun – mit einigen technischen Abänderungen – erneut auf die Tagesordnung des Landtags gesetzt, wo er, wie Leiter Reber erklärt, vielleicht schon diese Woche, voraussichtlich aber nach der Sommerpause des Landtags diskutiert werden wird.