Society | Wohnungsmarkt

Diskriminierung von Einheimischen?

Die Freiheitlichen bringen ein umstrittenes Thema auf den Tisch: Dürfen Einheimische in Wohnungsanzeigen bevorzugt werden?

Eine Wohnungssuche ist per se meist ein schwieriges Unterfangen. Ungleich schwieriger wird sie allerdings für alle jene, die einen ausländischen Nachnamen tragen. Denn bereits in Wohnungsanzeigen werden sie oft schon aus dem Kreis potentieller Mieter ausgeschlossen. „Nur für Einheimische“ lautet der Zusatz, mit dem sich Wohnungsbesitzer offenbar schon von vornherein die Peinlichkeit ersparen wollen, ihre Präferenzen im persönlichen Gespräch begründen zu müssen. Allerdings kann das Strafen wegen diskriminierendem Verhalten nach sich ziehen, bestätigt Landeshauptmann Arno Kompatscher den Freiheitlichen in der Antwort auf eine Landtagsanfrage. Darin verteidigt die Partei den „berechtigten Wunsch von Wohnungseigentümern nur an Einheimische vermieten zu wollen“ und kreidet die Anti-Diskriminierungsbestimmung als „Einschränkung der Eigentumsrechte“ an. „Der Anspruch, an wen das Eigentum vermietet werden soll, ist ein diskriminierendes Verhalten“, klagt Landtagsabgeordneter Pius Leitner an.

Gesetzlich sieht die Lage jedoch ganz anders aus. Laut dem Einheitstext über Immigration, dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 286/98, gelte es unter anderem als Akt der Diskriminierung, wenn „der Zugang zu Wohnraum nur aufgrund der Tatsache verweigert wird, dass jemand einer bestimmten Rasse oder Religion angehört bzw. eine bestimmte ethnische Zugehörigkeit oder Nationalität hat“, wird in der Beantwortung der Anfrage ausgeführt. Auch die EU habe die Mitgliedsstaaten mit einer Richtlinie dazu verpflichtet, für die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft zu sorgen, unterstreicht der Landeshauptmann. Dementsprechend verfolge auch Südtirol mit dem Landesgesetz Nr. 12/2011 zur Integration ausländischer BürgerInnen das Ziel, „die Aufdeckung und Behebung jeglicher Form von Ungleichbehandlung und Diskriminierung aufgrund einer unterschiedlichen ethnischen, sprachlichen, kulturellen oder religiösen Zugehörigkeit ausländischer Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen“.

„Es liegt eigentlich in der Natur der Sache, dass jeder über seinen Besitz und sein Eigentum verfügen kann und bestimmen, was damit geschehen soll“, kritisiert dagegen Pius Leitner. Für ihn ist es vielmehr eine Diskriminierung von Einheimischen, wenn der Gesetzgeber ihnen den Vorzug einer bestimmten Gruppe verbiete. Umso mehr, als es auf nationaler Ebene deswegen schon zu Verurteilungen von  Immobilienbüros gekommen ist, die nicht nur das diskriminierende Verhalten einstellen mussten, sondern auch Schadenersatzzahlungen leisten mussten.