Society | Wohnungsmarkt

Diskriminierung von Einheimischen?

Die Freiheitlichen bringen ein umstrittenes Thema auf den Tisch: Dürfen Einheimische in Wohnungsanzeigen bevorzugt werden?

Eine Wohnungssuche ist per se meist ein schwieriges Unterfangen. Ungleich schwieriger wird sie allerdings für alle jene, die einen ausländischen Nachnamen tragen. Denn bereits in Wohnungsanzeigen werden sie oft schon aus dem Kreis potentieller Mieter ausgeschlossen. „Nur für Einheimische“ lautet der Zusatz, mit dem sich Wohnungsbesitzer offenbar schon von vornherein die Peinlichkeit ersparen wollen, ihre Präferenzen im persönlichen Gespräch begründen zu müssen. Allerdings kann das Strafen wegen diskriminierendem Verhalten nach sich ziehen, bestätigt Landeshauptmann Arno Kompatscher den Freiheitlichen in der Antwort auf eine Landtagsanfrage. Darin verteidigt die Partei den „berechtigten Wunsch von Wohnungseigentümern nur an Einheimische vermieten zu wollen“ und kreidet die Anti-Diskriminierungsbestimmung als „Einschränkung der Eigentumsrechte“ an. „Der Anspruch, an wen das Eigentum vermietet werden soll, ist ein diskriminierendes Verhalten“, klagt Landtagsabgeordneter Pius Leitner an.

Gesetzlich sieht die Lage jedoch ganz anders aus. Laut dem Einheitstext über Immigration, dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 286/98, gelte es unter anderem als Akt der Diskriminierung, wenn „der Zugang zu Wohnraum nur aufgrund der Tatsache verweigert wird, dass jemand einer bestimmten Rasse oder Religion angehört bzw. eine bestimmte ethnische Zugehörigkeit oder Nationalität hat“, wird in der Beantwortung der Anfrage ausgeführt. Auch die EU habe die Mitgliedsstaaten mit einer Richtlinie dazu verpflichtet, für die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft zu sorgen, unterstreicht der Landeshauptmann. Dementsprechend verfolge auch Südtirol mit dem Landesgesetz Nr. 12/2011 zur Integration ausländischer BürgerInnen das Ziel, „die Aufdeckung und Behebung jeglicher Form von Ungleichbehandlung und Diskriminierung aufgrund einer unterschiedlichen ethnischen, sprachlichen, kulturellen oder religiösen Zugehörigkeit ausländischer Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen“.

„Es liegt eigentlich in der Natur der Sache, dass jeder über seinen Besitz und sein Eigentum verfügen kann und bestimmen, was damit geschehen soll“, kritisiert dagegen Pius Leitner. Für ihn ist es vielmehr eine Diskriminierung von Einheimischen, wenn der Gesetzgeber ihnen den Vorzug einer bestimmten Gruppe verbiete. Umso mehr, als es auf nationaler Ebene deswegen schon zu Verurteilungen von  Immobilienbüros gekommen ist, die nicht nur das diskriminierende Verhalten einstellen mussten, sondern auch Schadenersatzzahlungen leisten mussten. 

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ferdinand tessadri Tue, 09/08/2015 - 14:18

Viel Lärm um nichts. Wie üblich bei gewissen Parteien auf Stimmenfang. Jeder kann doch vermieten an wen er will. Wenn er sich schämt seine Fremdenfeindlichkeit zugeben zu müssen ist das sein Problem.

Tue, 09/08/2015 - 14:18 Permalink
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Mensch Ärgerdi… Tue, 09/08/2015 - 14:31

In reply to by ferdinand tessadri

"Jeder kann doch vermieten an wen er will", so wie es aussieht eben nicht.
Das Problem liegt hier aber ganz woanders. Den Vermieter ist es ja im Grunde Wurst wem er die Wohnung vermietet, er will nur sein Recht auf Miete garantiert haben und da speilen die ganzen gesellschaftlichen Vorurteile gegenüber Ausländern eine Rolle. Dabei gibt es bei den Einheimischen genauso unzuverlässige Mieter oder gar Mietnomaden. Wenn Vermieter Leute die nicht zahlen binnen einen Monat aus der Wohnung rausschmeißen und damit ihren Besitz schützen könnten, gäbe es dieses Problem nicht.

Tue, 09/08/2015 - 14:31 Permalink
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ferdinand tessadri Tue, 09/08/2015 - 14:42

In reply to by Mensch Ärgerdi…

Ich kann Ihnen nicht folgen. Jeder Vermieter sucht sich seinen Mieter aus, und wird von niemand gezwungen an jemand
Bestimmten zu vermieten. Also kann er, so wie ich sagte, vermieten an wen er will. Was Sie versuchen als gesellschaftliche Vorurteile"zu umschreiben hat ein einfacheres Wort. Fremdenfeindlichkeit. Ich spreche Sie niemand ab, fast jeder hat seine Phobien und er muss keine Fremden ins Hais lassen. Ihr Rezept mit dem Sie das Problem lösen möchten erinnert an den wilden Westen. Wir leben in einem Rechtsstaat, mit allen seinen Vor- und Nachteilen.

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Mensch Ärgerdi… Tue, 09/08/2015 - 15:21

In reply to by ferdinand tessadri

Die Räumung soll ja durch das Gericht ermöglicht werden, das Problem liegt ja an den sehr langsamen Mühlen der Justiz. In diesen Fällen gibt es ja keine großen juridischen Probleme zu klären, ein Mieter zahlt nicht und der Vermieter duldet das nicht. Es ist einfach unakzeptabel, dass man um sein eigenes Hab und Gut zurückzubekommen im bestem Fall 10 Monate wenn nicht ein Jahr warten muss.
Wenn man sich jetzt die Antwort vom LH zu Pöders Anfrage ansieht, dann scheint es doch so als wäre es nicht erlaubt bei der Vermietung einer Wohnung zu diskriminieren bzw. sich seinen Mieter auszusuchen. Ich wage stark anzuzweifeln das die genannte Verordnung von LH auch für private Eigentümer gilt, doch der Artikel weckt diesen Eindruck.

Tue, 09/08/2015 - 15:21 Permalink
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ferdinand tessadri Tue, 09/08/2015 - 15:29

In reply to by Mensch Ärgerdi…

In einem Monat werden Sie auch in Deutschland niemand aus der Wohnung werfen. Und zum Rest ist die Gesetzeslage sehr klar . Niemand darf wegen seines Geschlechts , Rasse u.s.w. benachteiligt werden. Deshalb müssen auch alle Stellenanzeigen
beide Geschlechter betreffen. Ob dann der Inserent irgend jemand ausschliesst weil ihm die Nase nicht passst, ist seine
Entscheidung. Und, guter Mann, Gesetze gelten selbstverständlich für alle Staatsbürger . Privates Eigentum ist ja kein rechtsfreier Raum.

Tue, 09/08/2015 - 15:29 Permalink
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Mensch Ärgerdi… Tue, 09/08/2015 - 15:50

In reply to by ferdinand tessadri

1) "Und zum Rest ist die Gesetzeslage sehr klar . Niemand darf wegen seines Geschlechts , Rasse u.s.w. benachteiligt werden." 2) "Ob dann der Inserent irgend jemand ausschliesst weil ihm die Nase nicht passst, ist seine Entscheidung."
3) "Gesetze gelten selbstverständlich für alle Staatsbürger . Privates Eigentum ist ja kein rechtsfreier Raum."

Punkt zwei scheint mir ein wenig widersprüchlich zu den anderen beiden.

Tue, 09/08/2015 - 15:50 Permalink
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ferdinand tessadri Tue, 09/08/2015 - 16:09

In reply to by Mensch Ärgerdi…

Na ja, dann erkläre ich es Ihnen halt mit einfachen Worten. Wenn Sie eine Wohnung vermieten dürfen Sie nicht ein
Schild aufhängen in dem Sie schreiben, sie vermieten nur am Männer oder Südtiroler. Dann sind Frauen und Nordtiroler
diskriminiert und dies ist strafbar. Wenn aber dann sich mehrere Leute verschidener Rasse, Religion oder Geschlecht
melden, steht es Ihnen frei den zu wählen der ihnen am vertrauenswürdigsten, oder am sympatisten, oder sonst irgend was ist, und den anderen brauchen Sie keinen Grund angeben warum Sie nicht vermieten. Damit schliesse ich nun diese Geschichte ab.

Tue, 09/08/2015 - 16:09 Permalink