Diskriminierung von Einheimischen?
Eine Wohnungssuche ist per se meist ein schwieriges Unterfangen. Ungleich schwieriger wird sie allerdings für alle jene, die einen ausländischen Nachnamen tragen. Denn bereits in Wohnungsanzeigen werden sie oft schon aus dem Kreis potentieller Mieter ausgeschlossen. „Nur für Einheimische“ lautet der Zusatz, mit dem sich Wohnungsbesitzer offenbar schon von vornherein die Peinlichkeit ersparen wollen, ihre Präferenzen im persönlichen Gespräch begründen zu müssen. Allerdings kann das Strafen wegen diskriminierendem Verhalten nach sich ziehen, bestätigt Landeshauptmann Arno Kompatscher den Freiheitlichen in der Antwort auf eine Landtagsanfrage. Darin verteidigt die Partei den „berechtigten Wunsch von Wohnungseigentümern nur an Einheimische vermieten zu wollen“ und kreidet die Anti-Diskriminierungsbestimmung als „Einschränkung der Eigentumsrechte“ an. „Der Anspruch, an wen das Eigentum vermietet werden soll, ist ein diskriminierendes Verhalten“, klagt Landtagsabgeordneter Pius Leitner an.
Gesetzlich sieht die Lage jedoch ganz anders aus. Laut dem Einheitstext über Immigration, dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 286/98, gelte es unter anderem als Akt der Diskriminierung, wenn „der Zugang zu Wohnraum nur aufgrund der Tatsache verweigert wird, dass jemand einer bestimmten Rasse oder Religion angehört bzw. eine bestimmte ethnische Zugehörigkeit oder Nationalität hat“, wird in der Beantwortung der Anfrage ausgeführt. Auch die EU habe die Mitgliedsstaaten mit einer Richtlinie dazu verpflichtet, für die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft zu sorgen, unterstreicht der Landeshauptmann. Dementsprechend verfolge auch Südtirol mit dem Landesgesetz Nr. 12/2011 zur Integration ausländischer BürgerInnen das Ziel, „die Aufdeckung und Behebung jeglicher Form von Ungleichbehandlung und Diskriminierung aufgrund einer unterschiedlichen ethnischen, sprachlichen, kulturellen oder religiösen Zugehörigkeit ausländischer Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen“.
„Es liegt eigentlich in der Natur der Sache, dass jeder über seinen Besitz und sein Eigentum verfügen kann und bestimmen, was damit geschehen soll“, kritisiert dagegen Pius Leitner. Für ihn ist es vielmehr eine Diskriminierung von Einheimischen, wenn der Gesetzgeber ihnen den Vorzug einer bestimmten Gruppe verbiete. Umso mehr, als es auf nationaler Ebene deswegen schon zu Verurteilungen von Immobilienbüros gekommen ist, die nicht nur das diskriminierende Verhalten einstellen mussten, sondern auch Schadenersatzzahlungen leisten mussten.
Viel Lärm um nichts. Wie
Viel Lärm um nichts. Wie üblich bei gewissen Parteien auf Stimmenfang. Jeder kann doch vermieten an wen er will. Wenn er sich schämt seine Fremdenfeindlichkeit zugeben zu müssen ist das sein Problem.
In risposta a Viel Lärm um nichts. Wie di ferdinand tessadri
"Jeder kann doch vermieten an
"Jeder kann doch vermieten an wen er will", so wie es aussieht eben nicht.
Das Problem liegt hier aber ganz woanders. Den Vermieter ist es ja im Grunde Wurst wem er die Wohnung vermietet, er will nur sein Recht auf Miete garantiert haben und da speilen die ganzen gesellschaftlichen Vorurteile gegenüber Ausländern eine Rolle. Dabei gibt es bei den Einheimischen genauso unzuverlässige Mieter oder gar Mietnomaden. Wenn Vermieter Leute die nicht zahlen binnen einen Monat aus der Wohnung rausschmeißen und damit ihren Besitz schützen könnten, gäbe es dieses Problem nicht.
In risposta a "Jeder kann doch vermieten an di Mensch Ärgerdi…
Ich kann Ihnen nicht folgen.
Ich kann Ihnen nicht folgen. Jeder Vermieter sucht sich seinen Mieter aus, und wird von niemand gezwungen an jemand
Bestimmten zu vermieten. Also kann er, so wie ich sagte, vermieten an wen er will. Was Sie versuchen als gesellschaftliche Vorurteile"zu umschreiben hat ein einfacheres Wort. Fremdenfeindlichkeit. Ich spreche Sie niemand ab, fast jeder hat seine Phobien und er muss keine Fremden ins Hais lassen. Ihr Rezept mit dem Sie das Problem lösen möchten erinnert an den wilden Westen. Wir leben in einem Rechtsstaat, mit allen seinen Vor- und Nachteilen.
In risposta a Ich kann Ihnen nicht folgen. di ferdinand tessadri
Die Räumung soll ja durch das
Die Räumung soll ja durch das Gericht ermöglicht werden, das Problem liegt ja an den sehr langsamen Mühlen der Justiz. In diesen Fällen gibt es ja keine großen juridischen Probleme zu klären, ein Mieter zahlt nicht und der Vermieter duldet das nicht. Es ist einfach unakzeptabel, dass man um sein eigenes Hab und Gut zurückzubekommen im bestem Fall 10 Monate wenn nicht ein Jahr warten muss.
Wenn man sich jetzt die Antwort vom LH zu Pöders Anfrage ansieht, dann scheint es doch so als wäre es nicht erlaubt bei der Vermietung einer Wohnung zu diskriminieren bzw. sich seinen Mieter auszusuchen. Ich wage stark anzuzweifeln das die genannte Verordnung von LH auch für private Eigentümer gilt, doch der Artikel weckt diesen Eindruck.
In risposta a Die Räumung soll ja durch das di Mensch Ärgerdi…
In einem Monat werden Sie
In einem Monat werden Sie auch in Deutschland niemand aus der Wohnung werfen. Und zum Rest ist die Gesetzeslage sehr klar . Niemand darf wegen seines Geschlechts , Rasse u.s.w. benachteiligt werden. Deshalb müssen auch alle Stellenanzeigen
beide Geschlechter betreffen. Ob dann der Inserent irgend jemand ausschliesst weil ihm die Nase nicht passst, ist seine
Entscheidung. Und, guter Mann, Gesetze gelten selbstverständlich für alle Staatsbürger . Privates Eigentum ist ja kein rechtsfreier Raum.
In risposta a In einem Monat werden Sie di ferdinand tessadri
1) "Und zum Rest ist die
1) "Und zum Rest ist die Gesetzeslage sehr klar . Niemand darf wegen seines Geschlechts , Rasse u.s.w. benachteiligt werden." 2) "Ob dann der Inserent irgend jemand ausschliesst weil ihm die Nase nicht passst, ist seine Entscheidung."
3) "Gesetze gelten selbstverständlich für alle Staatsbürger . Privates Eigentum ist ja kein rechtsfreier Raum."
Punkt zwei scheint mir ein wenig widersprüchlich zu den anderen beiden.
In risposta a 1) "Und zum Rest ist die di Mensch Ärgerdi…
Na ja, dann erkläre ich es
Na ja, dann erkläre ich es Ihnen halt mit einfachen Worten. Wenn Sie eine Wohnung vermieten dürfen Sie nicht ein
Schild aufhängen in dem Sie schreiben, sie vermieten nur am Männer oder Südtiroler. Dann sind Frauen und Nordtiroler
diskriminiert und dies ist strafbar. Wenn aber dann sich mehrere Leute verschidener Rasse, Religion oder Geschlecht
melden, steht es Ihnen frei den zu wählen der ihnen am vertrauenswürdigsten, oder am sympatisten, oder sonst irgend was ist, und den anderen brauchen Sie keinen Grund angeben warum Sie nicht vermieten. Damit schliesse ich nun diese Geschichte ab.
In risposta a Na ja, dann erkläre ich es di ferdinand tessadri
Also darf ich letztendlich
Also darf ich letztendlich diskriminieren, nur bitte leise und unauffällig. Super!
In risposta a Also darf ich letztendlich di Mensch Ärgerdi…
Das weiss eigentlich jeder
Das weiss eigentlich jeder der etwas Logik hat , und jetzt endlich auch Sie !
In risposta a Das weiss eigentlich jeder di ferdinand tessadri
Sie machen es sich ein wenig
Sie machen es sich ein wenig zu einfach. wer vermietet hat meist mehrere wohnungen, selten auch bis zu hunderten. das heisst systematische diskriminierung kann auch auffallen, ohne dass ich irgendwo ein schild aufhänge.
In risposta a Sie machen es sich ein wenig di klemens hacht
Wenn Sie hunderte von
Wenn Sie hunderte von Wohnungen haben, halten Sie sich bestimmt einen Anwalt. Die sind dazu da um Ihnen zu raten was Sie machen sollen. Nur zu.
In risposta a Wenn Sie hunderte von di ferdinand tessadri
die ersten verurteilungen
die ersten verurteilungen dazu gab es schon in deutschland und immer mehr antidiskriminierungsstellen entwickeln screenings. Also es gibt zumindest eine positive entwicklung.
In risposta a In einem Monat werden Sie di ferdinand tessadri
wie wahr. Aber da scheint es
wie wahr. Aber da scheint es bei der Law and Order Partei einen blinden Fleck zu geben. Es würde mich interessieren was Pius Leiter sagen würde wenn ein Zugezogener gegen eine aktuelle Gesetzeslage so wie er argumentieren würde.
Die Gleichberechtigung
Die Gleichberechtigung diskriminiert die zuvor bevorzugten? Interessante »Logik«...