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Suspendierter Pius

Pius Leitner wird für 18 Monate suspendiert. Er erhält weiterhin eine reduzierte Entschädigung. Niemand rückt vorerst für den Freiheitlichen in den Landtag nach.
Pius Leitner
Foto: web
Der Fall ist so neu, dass kaum jemand weiß, wie das Ganze wirklich geht.
Deshalb herrscht auch Verwirrung. Die Medienberichte, wonach Pius Leitner umgehende sein Landtagsmandat verliert und der Parteilose Hannes Zingerle in den Landtag nachrücken könnte, stimmen so nicht.
Das Legislativdekret 235/2012, besser bekannt unter der Bezeichnung „Legge Severino“ sieht etwas anderes vor. Pius Leitner wurde am Freitagvormittag vom Landesgericht wegen Veruntreuung (peculato) zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt.
Damit fällt er unter die Legge Severino.
Das Landesgericht muss dann, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, diese umgehend dem Regierungskommissär mitteilen. Während in ganz Italien der Ministerpräsident zuständig ist, hat in Südtirol der Regierungskommissär diese Kompetenz. In unserem Fall Elisabetta Margiacchi: Sie verfügt dann von Amtswegen die Suspendierung von Pius Leitner als Landtagsabgeordneter. Margiacchi teilt die Suspendierung dem Landtagspräsidenten mit und Pius Leitners Landtagsmandat wird umgehend ausgesetzte.
Konkret heißt das, dass der Freiheitliche nicht als Landtagsmandatar verfällt, sondern sozusagen auf der Strafbank sitzt.
Der Landtag hat dann nur mehr 34 Mitglieder und ist voll funktionstüchtig. Alle Quoren werden ab sofort auf 34 Mitgliedern berechnet. Pius Leitner erhält auch während der Suspendierung eine reduzierte Entschädigung. Die Höhe wird durch ein Regionalgesetz festgelegt. Der Regionalrat hat im März 2014 diese Regelung verabschiedet. Demnach bekommt ein suspendierter Abgeordneter ein Drittel der normalen Bezüge.
Wenn nicht innerhalb von 18 Monaten die Verurteilung in zweiter Instanz bestätigt wird, gilt die Suspendierung als aufgehoben. Das heißt Pius Leitner wäre dann wieder voller Landtagsabgeordneter. Bestätigt das Oberlandesgericht die Verurteilung bleibt die Suspendierung aufrecht. Zum Mandatsverfall kommt es erst nach dem das Urteil in der Kassation rechtskräftig wird.
Das ist der formale Weg. Für Pius Leitner heißt das, dass mit großer Wahrscheinlichkeit bis zum Ende der Legislatur den Landtag als Abgeordneter nicht mehr betreten wird.
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kurt duschek Sun, 03/12/2017 - 09:59

Geburtstagsgeschenke sind nicht immer gleich. Wo ist der Unterschied zwischen einem Fernglas und einem Penisring an einen Parteifreund ? Antwort: 18 Monate auf Bewährung.

Sun, 03/12/2017 - 09:59 Permalink