“Viel ‘Kluges’ erwarte ich mir nicht”
Karl Zeller weiß, wann der richtige Moment gekommen ist, um zurückzuschlagen. Mehr als zweieinhalb Monate hat der Ex-Senator der SVP zugewartet. Nun meldet er sich zu Wort. Seit heute (11. September) ist nämlich die Ausnahmeregelung für das Weiße und Rote Kreuz in Südtirol in Kraft.
Karl Zeller nimmt das zum Anlass, um scharf gegen die Süd-Tiroler Freiheit (STF) zu schießen – und sie aufzufordern, sich “bei den Südtirolern für ihren Dilettantismus und bei Maria Elena Boschi für ihr beleidigendes Verhalten entschuldigen”. Ansonsten könne es eine Klage geben, stellt der Ex-Senator in Aussicht.
Was ist geschehen?
Wer lügt hier?
Mit der Reform des Volontariats, des so genannten Dritten Sektors, wurde 2017 eine für das Weiße und Rote Kreuz Südtirol sehr nachteilige Bestimmung eingeführt: Ein Freiwilliger darf nämlich nicht mehr gleichzeitig im Angestelltenverhältnis oder freiberuflich für die Organisation tätig sein, in der er Mitglied ist oder für die er ehrenamtliche Tätigkeit leistet.
Diese Regelung hätte eine tiefgreifende Neuordnung der traditionellen Organisation des Weißen Kreuzes notwendig gemacht, mit herben Nachteilen auch für viele der betroffenen Mitarbeiter. “Die Führungsspitze des Weißen Kreuzes, Ivo Bonamico und Barbara Siri, hat sich im vergangenen Winter an mich gewendet und auf dieses große Problem aufmerksam gemacht”, erinnert sich Zeller.
Im Vorfeld der Parlamentswahlen hatten er, seine Partei und die von der SVP unterstützte Kandidatin im Kammerwahlkreis Bozen-Unterland, Maria Elena Boschi, angekündigt, auf römischer Ebene eine Lösung herbeiführen zu wollen. Weil bis Juni kein entsprechendes Korrektivdekret zur staatlichen Regelung für den Freiwilligendienst erlassen worden war, bezichtigten der STF-Landtagsabgeordnete Bernhard Zimmerhofer und der Pressesprecher der STF-Landtagsfraktion Cristian Kollmann Boschi und Zeller der Wahllüge. “Es ist erstaunlich, wie leicht die SVP sich von Rom und ihren ständig wechselnden Parteien und Regierungen immer wieder über den Tisch ziehen lässt. Dabei war doch von Anfang an war klar, dass für die von der SVP der Süd-Tiroler Bevölkerung aufgezwungene PD-Kandidatin Elena Boschi folgendes Prinzip gilt: ‘Zuallererst sind wir Italiener!’. Mit solchen Freunden braucht es keine Feinde mehr!”, wetterten Zimmerhofer und Kollmann in einer Aussendung.
Nun kontert Karl Zeller: Bereits kurz nach den Parlamentswahlen, habe die Regierung Gentiloni “als eine ihrer letzten Amtshandlungen, beschlossen, einen Passus in das Korrekturdekret zur Reform des Dritten Sektors einzufügen, der das Weiße Kreuz in Südtirol und das Rote Kreuz in Südtirol und Trient von der Vorschrift der Unvereinbarkeit ausnimmt”.
Die Regierung Gentiloni, die damals noch geschäftsführend im Amt war, zu überzeugen, eine “Sonderregelung für Südtirol zu erlassen, die unserer besonderen Situation Rechnung trägt”, sei “in Zusammenarbeit mit Landeshauptmann Arno Kompatscher und der damaligen Staatsekretärin Maria Elena Boschi” gelungen, unterstreicht Zeller.
Von Freunden und Feinden
Und diese Sonderregelung ist nach der Veröffentlichung im Gesetzesanzeiger der Republick am gestrigen Montag seit dem heutigen Tag in Kraft. “Keine andere vergleichbare Rettungsorganisation in Italien, die Kranken- und Verletztentransporte durchführt, hat eine vergleichbare Sonderregelung”, schreibt Karl Zeller am Dienstag Vormittag den Medien – und holt zur Attacke gegen Zimmerhofer und Kollmann aus: “Wieder einmal wurden die Exponenten der Süd-Tiroler Freiheit Lügen gestraft: In einer Aussendung vom Juni 2018 haben der Landtagsabgeordnete Bernhard Zimmerhofer und der nunmehrige Landtagskandidat Cristian Kollmann nämlich behauptet, dass aus den Versprechungen für das Weiße Kreuz nichts geworden sei. Sie haben Maria Elena Boschi und mich der Lüge bezichtigt und uns beschuldigt, ‘billige Wählerstimmen’ fangen zu wollen.”
Er sei gespannt, so Zeller weiter, “was die beiden STF-Exponenten nun, nach dem Inkrafttreten der Ausnahmeregelung für Südtirol, ‘Kluges’ von sich geben werden. Viel ist nicht zu erwarten, da Zimmerhofer und Kollmann offenbar nicht einmal Freund und Feind der Südtiroler auseinanderhalten können, was man von Landtagsabgeordneten oder von jenen, die in den Landtag wollen, schon erwarten könnte. Das Mindeste wäre aber eine Entschuldigung und ein großes Danke an Maria Elena Boschi und die SVP, dass wieder einmal eine wichtige Sonderregelung für Südtirol erreicht werden konnte. Sollte dies nicht in angemessener Form erfolgen, gibt es im Übrigen ja Gerichte, die zwar nicht für politischen Dilettantismus zuständig sind, aber mit der Frage der groben Rufschädigung befasst werden können.”
Liebe Leute vom Roten und
Liebe Leute vom Roten und Weißem Kreuz, bedankt euch artig und untergebenst bei Zeller und Boschi damit die Mücken nicht zu fliegenden Elefanten werden in diesen Wahlkrampfzeiten.
Sagt zugleich dem Kollmann und Zimmerhofer dass ihr sicher eine andere Partei wählen werdet. Dann gibt's hoffentlich einen Frieden, oder wichtigere Themen.
In reply to Liebe Leute vom Roten und by rotaderga
Das hat nichts damit zu tun,
Das hat nichts damit zu tun, ob dieses Thema wichtig ist oder nicht (zu Ihrer Information: es ist aus der Sicht der Rettungsorganisationen wichtig), sondern damit, dass gewisse Möchtegernpolitiker lernen müssen, dass Wahlkampf nicht bedeutet, dass sie ungestraft alles behaupten können was sie wollen.
Auch wenn er und seine Partei
Auch wenn er und seine Partei einem nicht sympathisch sein können.
Wo er recht hat hat er recht!
Sehr geehrter Herr Klotz,
Sehr geehrter Herr Klotz,
ist Ihnen klar was Sie geschrieben haben? Welcher Politiker (egal von welcher Partei) verspricht/behauptet in Wahlkampfzeiten nicht alles mögliche? Alle verklagen!
In reply to Sehr geehrter Herr Klotz, by Martin Mayr
Wenn Sie Beweise haben, dass
Wenn Sie Beweise haben, dass Sie die Unwahrheit sagen, ja. Im spezifischen Fall geht es um Verleumdung, das ist schon etwas anderes als wenn Politiker ein Wahlversprechen nicht einhalten. Oder erkennen Sie den Unterschied wirklich nicht?
Und ein Denkanstoß:
Und ein Denkanstoß: „Aussendung vom Juni 2018.....“ sowie „ seit dem heutigen Tag in Kraft“
Wünsche Herrn RA Zeller viel Erfolg bei der Klage wegen Rufschädigung die er meiner Meinung nach nicht einbringen wird da er- immer nach meiner Meinung- ein anderes Ziel verfolgt, nämlich „billige Wahlwerbung“ für seine Partei.
In reply to Und ein Denkanstoß: by Martin Mayr
Von Wegen billiger
Von Wegen billiger Wahlwerbung: die SVP hätte angeblich 800.000€ für die Wahlen veranschlagt. Und wenn sie dann unter 30% sinken bei 50% Wahlbeteiligung sind das runtergerechnet schnell 12€ / Stimme.
Da macht in solchen Zeiten auch Kleinvieh wertvollen Mist.
In reply to Und ein Denkanstoß: by Martin Mayr
Dass die "Androhung" einer
Dass die "Androhung" einer Klage wegen Rufschädigung nur Säbelrasseln vor den Wahlen ist, glaube ich schon auch, aber Tatsache ist nun mal, dass die beiden Strategen der STF den Mund voreilig viel zu voll genommen und Behauptungen aufgestellt haben, die - wie sich herausstellt - nicht der Wahrheit entsprechen.
Herr Klotz, bitte nennen Sie
Herr Klotz, bitte nennen Sie mir die Stelle im Artikel der eine Verleumdung sein soll. Danke
In reply to Herr Klotz, bitte nennen Sie by Martin Mayr
Die Rufschädigung verortet
Die Rufschädigung verortet Zeller nicht im Artikel, sondern in der damaligen Presseaussendung der STF. Steht im Artikel, wenn Sie genau lesen.
Kunze, falls Sie es noch
Kunze, falls Sie es noch nicht verstanden haben, nochmal ganz langsam: Ich habe weder mit der SVP noch mit der STF etwas am Hut.
In jedem Fall hat das aber nichts mit dem Thema zu tun.
Ok. Kenne die ganze
Ok. Kenne die ganze Presseaussendung von JUNI 2018 nicht im Detail. Führe noch der Korrektheit wegen an, dass RA Zellers Errungenschaft bezgl. der Sonderregelung für RK und WK sehr wertvoll ist und er diesbezüglich sehr gut gearbeitet hat. Schauen wir ob die mit Pauken und Trompeten angekündigte Klage folgt oder nicht. Schönen Tag.
In reply to Ok. Kenne die ganze by Martin Mayr
Die Klage wird nicht mit
Die Klage wird nicht mit "Pauken und Trompeten angekündigt", sondern in den Raum gestellt, sozusagen als Wink mit dem Zaunpfahl: "... gibt es im Übrigen ja Gerichte, die ... mit der Frage der groben Rufschädigung befasst werden KÖNNEN.”
In der gestrige Printausgabe
In der gestrige Printausgabe der Tageszeitung ist ein Artikel mit der Stellungnahme der SF. Jetzt wird RA Zeller wohl klagen müssen oder Herr Klotz?