Society | Gesundheitsrisiken

Volksdroge Alkohol

Nach einem Urteil auf EU-Ebene, das in Irland den Weg für Gesundheitshinweise auf Alkoholprodukten ebnet, spricht sich das Forum Prävention hierzulande dafür aus.
alkohol.jpg
Foto: upi
„Alkohol muss endlich als das klassifiziert sein, was er ist: kein Genuss- und erst recht kein Nahrungsmittel, sondern eine psychoaktive Substanz mit Gesundheitsrisiken.“, heißt es eingangs in der Presse-Aussendung. Insofern wünscht man sich einen entsprechenden Umgang mit dem Zellgift, welches man im Zusammenhang mit mehr als 60 verschiedenen Krankheiten sieht. Die statistischen Daten, welche man liefert sind erschreckend: 78 Prozent der Südtiroler Bevölkerung würden Alkohol trinken, von welchen fünf Prozent abhängig seien und weitere zehn Prozent ein problematisches Konsumverhalten aufweisen würden. Fast jeder 10. Todesfall sei auf Alkohol zurückzuführen. Quellenangaben fehlen an dieser Stelle leider.
Alkohol sei außerdem ein „schleichendes Suchtmittel“, bei welchem ein über Jahre übermäßiger Konsum zur Abhängigkeit führen könne. Man sieht Warnungen vor übermäßigem Alkoholkonsum im Sinne des Verbraucherschutzes und erachtet eine Grammangabe des Alkoholgehalts, mit Empfehlungen zum risikoarmen Konsum, sowie eine Kalorienangabe als zielführend. Alkohol ist mit 7 Kilokalorien pro reinem Gramm (zum Vergleich: Zucker und andere Kohlenhydrate, sowie Proteine schlagen mit etwa 4 Kilokalorien weniger, Fett mit 9 noch mehr auf die Hüften) eine unterschätzte Kalorienquelle, verändertes Essverhalten außen vor genommen. Weitere Gesundheitshinweise - man nennt keinen Alkohol während der Schwangerschaft, im Straßenverkehr und bei Risikosportarten - sollten außerdem auf den Behältern zu finden sein.
Diese Richtlinien, welche man bereits in „vielen Staaten“ in Umsetzung sieht, seien für „eine grundsätzlich vorsichtigere Haltung der Bevölkerung“ förderlich. Das Forum Prävention und der die Mail zeichnende Direktor Dr. Peter Koler sehen dabei die Produzenten in der Verantwortung, über die mit ihrem Produkt verbundenen Risiken aufzuklären.
Abschließen sieht man die Entscheidung der Irischen Regierung für verpflichtende Warnhinweise (innerhalb einer Frist von drei Jahren) als „ein erster Schritt in die richtige Richtung“. Dem ersten Schritt vorangegangen war im Sorgenkind der EU in Sachen Alkoholkonsum bereits Anfang des Vorjahres (4. Januar 2022) die Einführung einer Mindestbepreisung verschiedener Alkoholika: Dieser Mindestpreis schlägt mit zehn Eurocent pro Gramm Alkohol im Getränken zu Buche. Eine Flasche Wein (12,5%) darf somit nicht weniger als 7,40 Euro, die Dose Bier (4,3%) minimal 1,70 Euro kosten.