Politics | Flughafen-Verkauf

Gutachten ohne Garantie

Das Gutachten von PriceWaterhouseCooper, mit dem das Land den Verkaufspreis des Flughafens rechtfertigt, liefert den Rekurrenten um Renate Holzeisen Munition.
Abd aeroporto
Foto: Vvf Bozen

In zwei Wochen ist es soweit: Am 27. November beginnt um 9.30 Uhr die Verhandlung am Bozner Verwaltungsgericht zum Flughafenrekurs, den Renate Holzeisen, Team K und weitere über 570 Südtiroler Bürger gegen den Verkauf des Bozner Flughafens bzw. der landeseigenen Betreibergesellschaft ABD Airport AG an das Unternehmertrio Gostner-Haselsteiner-Benko bzw. deren private ABD Holding GmbH eingereicht haben.

Die Hauptkritik im von Holzeisen und der römischen Anwältin Michela Reggio D’Aci vorgelegten Schriftsatz richtet sich bekanntlich gegen den vom Land ausgeschriebenen Verkaufspreis von 3,8 Millionen Euro. Laut Holzeisen eine “lächerliche Summe”.

Die Landesregierung hingegen begründet den Verkaufspreis unter anderem mit einem Bewertungsgutachten von Anfang Oktober 2018, das die global agierende Wirtschafsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCooper (PwC) im Vorfeld des Flughafenverkaufs im Auftrag des Landes durchgeführt hat. 150.000 Euro hat das Gutachten gekostet und war der Öffentlichkeit bislang nicht bekannt.

Nun aber ist das 34 Seiten starke Dokument erstmals aufgetaucht – Paul Köllensperger hat es als Landtagsabgeordneter per Aktenzugang beim Amt für Finanzaufsicht eingefordert – und liefert den Rekursstellern um Holzeisen Munition für ihre Verwaltungsklage. Denn: “Der vom Land beauftragte Advisor selbst erklärt die Unzuverlässigkeit seines Bewertungsgutachten”, heißt es in einer Aussendung von Team K am Mittwoch.

Das Bewertungsgutachten habe “keinerlei verlässlichen Wert”, da PwC selbst ausdrücklich am Ende des Schätzberichtes erklärt, dass die Verlässlichkeit der Quellen, aus denen die Informationen für die Bewertung bezogen wurden, nicht geprüft worden seien. Daher schließt PwC auch ausdrücklich jegliche Garantie für die Zuverlässigkeit und die Vollständigkeit des Bewertungsgutachtens aus.

 

Renate Holzeisen ist sich sicher: “Das von PwC erstellte Gutachten, das von keiner physischen Person unterzeichnet ist, die als Experte die Verantwortung übernimmt, entspricht in keinster Weise dem Mindeststandard eines Bewertungsgutachtens, das als einzige Basis für die Ermittlung des Verkaufspreises des gesamten Aktienpakets einer öffentlichen Gesellschaft herangezogen werden kann!” Entsprechend hat man diesen Vorwurf auch in den Schriftsatz der Verwaltungsklage aufgenommen – und beanstandet “die grobe Fehlerhaftigkeit und absolute Unzuverlässigkeit des Bewertungsgutachtens, mit dem aber der Landeshauptmann und die anderen Verantwortlichen die Verschenkung des Flughafens Bozen rechtfertigen wollen”.