Society | Zusammenleben

Pflicht zur Anpassung

Das Kassationsgerichtsurteil zum Fall eines indischen Säbelträgers lässt auch in Südtirol nicht kalt. Ist damit eine ur-freiheitliche Forderung bestätigt?
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Foto: Facebook

Migranten, die sich dafür entschieden haben in einer westlichen Gesellschaft zu leben, haben die Verpflichtung sich auch ihrer Werteordnung anzupassen und sie zu respektieren: Mit diesem Urteil hat das Kassationsgericht in Rom am Beginn dieser Woche im Fall eines indischen Sikhs entschieden, der mit einem Säbel in der Tasche erwischt worden war und diesen als „Erfüllung einer religiösen Pflicht“ gerechtfertigt hatte. Eine Frage, die eine weit größere Tragweite als dieser Einzelfall hat. Das zeigt sich auch in Südtirol, wo unter anderem die Freiheitlichen umgehend auf das Urteil reagierten: Für Landtagsabgeordnete Ulli Mair bestätigt es eine freiheitliche Ur-Forderung und sei bahnbrechend für Italien.  „Dieses Urteil sollte vor allem für die SVP ein Anlass sein, über unsere abendländisch geprägte Werteordnung nochmals nachzudenken und endlich das längst versprochene Integrationsgesetz vorzulegen, wo die freiheitliche Handschrift erkennbar sein“, so Mair. Für sie bleibt Integration ist eine Bringschuld der Zuwanderer. „Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut, die Sicherheit der Bürger hat jedoch absoluten Vorrang“.

„Unsere Position war immer schon genau diese“, kommentierte dagegen Landeshauptmann Arno Kompatscher die Entscheidung auf Nachfrage. „Wir haben die humanitäre, moralische und rechtliche Pflicht uns um diese Menschen zu kümmern“, sagte er nach der Pressekonferenz der Landesregierung. „Gleichzeitig bestehen wir aber darauf, das die Regeln strengstens zu wahren sind, die für alle gelten.“ Auch deshalb sei es für die Landesregierung klar, dass für Flüchtlinge, die einen negativen Asylbescheid erhalten, nach Wahrung aller Fristen auch keine Leistungen mehr erbracht werden, die mit einem Asylstatus verbunden sind.