Chronicle | Gericht
Keine Haftverkürzung für Marco Bergamo
Im Oktober 2014 meldete sich Marco Bergamo über seinen Anwalt Gianluca Pammolli zu Wort: Er werde einen Antrag zur Milderung seiner lebenslangen Haftstrafe einreichen. Denn im Jahr seiner Verurteilung (1995) gab es die Möglichkeit zum abgekürzten Verfahren nicht, Bergamo wolle rückwirkend von seinem Recht Gebrauch machen und eine eventuelle Haftverkürzung geltend machen. Sollte das Gericht seinen Antrag annehmen, bestünde die Chance, dass der Verurteilte in einigen Jahren freikommt.
Doch nun hat das Bozner Schwurgericht den Antrag Bergamos abgelehnt. Marco Bergamo bleibt also weiterhin in lebenslanger Haft. Er wurde vor 20 Jahren für 5 Morde, die er zwischen 1985 und 1992 begangen hatte, verurteilt.
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