Cronaca | Gericht

Keine Haftverkürzung für Marco Bergamo

Das Schwurgericht in Bozen hat beschlossen: Keine Haftmilderung für Mörder Marco Bergamo, keine Neuverhandlung. Bergamo bleibt in lebenslanger Haft.

Im Oktober 2014 meldete sich Marco Bergamo über seinen Anwalt Gianluca Pammolli zu Wort: Er werde einen Antrag zur Milderung seiner lebenslangen Haftstrafe einreichen. Denn im Jahr seiner Verurteilung (1995) gab es die Möglichkeit zum abgekürzten Verfahren nicht, Bergamo wolle rückwirkend von seinem Recht Gebrauch machen und eine eventuelle Haftverkürzung geltend machen. Sollte das Gericht seinen Antrag annehmen, bestünde die Chance, dass der Verurteilte in einigen Jahren freikommt. 

Doch nun hat das Bozner Schwurgericht den Antrag Bergamos abgelehnt. Marco Bergamo bleibt also weiterhin in lebenslanger Haft. Er wurde vor 20 Jahren für 5 Morde, die er zwischen 1985 und 1992 begangen hatte, verurteilt.