Politics | Skiverbindung

Im Langtauferer Limbus

Die Landesregierung wird ihren Beschluss zur Skianbindung Langtaufers-Kaunertal aller Voraussicht nach annullieren. Wegen AVS-Präsident Georg Simeoni.
Karlesjoch mit Blick auf Langtaufers
Foto: Amt für Landesplanung

Es kam, wie es kommen musste. Wer gedacht hatte, das Projekt der skitechnischen Verbindung zwischen dem Langtauferer Tal und dem Kaunertaler Gletscher auf Nordtiroler Seite sei nach dem Nein der Landesregierung am 19. Dezember 2017 vom Tisch, der wird drei Monate später eines Besseren belehrt. Monatelang hatte man gerungen, um eine Entscheidung zu treffen. Nun kehrt man beinahe auf Los zurück.

Am heutigen Dienstag (20. März) hat die Landesregierung beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung ihres Beschlusses vom Dezember einzuleiten.

Damit kommt man der Forderung der Oberländer Gletscherbahn AG nach. Der Projektant der Skiverbindung hatte Anfang Februar die Aufhebung des Beschlusses der Landesregierung beantragt. Im Selbstschutzwege.
“Im Selbstschutzwege” deshalb, da man bei der Oberländer Gletscherbahn AG überzeugt ist, dass “eindeutige und hinreichende Gründe vorliegen, welche die Landesverwaltung dazu veranlassen sollten, den Beschluss aufzuheben bzw. zurückzunehmen”. Der Beschluss der Landesregierung vom 19. Dezember weise “schwerwiegende Rechtsmängel” auf, zeigte man sich überzeugt.

Doch dabei ist es nicht geblieben. Wie heute bekannt wird, hat die Oberländer Gletscherbahn AG um Geschäftsführer Paul Jakomet am 19. Februar Rekurs gegen den Beschluss beim Bozner Verwaltungsgericht eingereicht. In erster Linie vermutete man einen Interessenkonflikt im Zuge des Bewertungsverfahrens für das Skiprojekt. Es geht um die Rolle von AVS-Präsident Georg Simeoni. Den Beanstandungen der Oberländer Gletscherbahn AG hat die Landesregierung nun nachgegeben.

 

Bitte keine Vorurteile

Den Beschluss in die Landesregierung eingebracht hatte Landesrat Richard Theiner. “Die Landesregierung benötigt eine Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt des vorgelegten Projektes, die absolut frei von Vorurteilen ist”, lässt er sich nun zitieren. Dass dies nicht zur Gänze der Fall gewesen sein könnte, dem habe die Landesregierung mit dem heutigen Beschluss Rechnung getragen: Einerseits habe der Alpenverein Südtirol (AVS) am 28. Juni 2016 einen Einwand gegen den ergänzenden Eingriff vorgelegt und andererseits habe der AVS-Präsident als Mitglied des Umweltbeirats an der Bewertung der Umweltauswirkungen desselben Eingriffes mitgewirkt.

“Es geht”, bestätigt Landeshauptmann Arno Kompatscher in der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung, “um die Verletzung des Grundsatzes der Unparteilichkeit der öffentlichen Verwaltung, der verfassungsmäßig relevant ist”. Aus diesem Grund erachte es die Landesregierung als angemessen, das Verfahren für die Aufhebung im Selbstschutzweg einzuleiten.

Man beziehe sich dabei auf das Staatsgesetz, das die Befangenheit der Mitglieder von Kollegialorganen und der Einzelorgane regelt, sowie auf das Landesgesetz, laut dem die Mitglieder von Kollegialorganen des Landes und der Organe der Landesbetriebe und Landesanstalten sich nicht an der Beschlussfassung beteiligen dürfen, wenn sie in der Angelegenheit, die zur Behandlung ansteht, beratend oder beruflich tätig waren, oder wenn sie Verwalter, Geschäftsführer oder Rechnungsprüfer einer Einrichtung, Vereinigung, Gesellschaft, eines Komitees oder eines Betriebes sind, der an der Maßnahme interessiert ist.

Eine ähnliche Situation präsentierte sich im Falle des Beschlusses zum ergänzenden Eingriff der skitechnischen Verbindung Kastelruth-Seiser Alm: Auch dieser wurde, nach Rekurs durch die Liftgesellschaft Marinzen GmbH, vom Verwaltungs­gericht  Bozen, unter anderem aufgrund eines Interessenkonfliktes aufgehoben. Auf den Fall Marinzen hatte sich auch die Oberländer Gletscherbahn AG bezogen.

 

Es geht weiter. Wie?

Mit dem heutigen Beschluss wird das Verfahren für die Aufhebung eingeleitet. Dann haben alle Beteiligten 30 Tage für etwaige Stellungnahmen Zeit. Nach Ablauf dieser Frist kann die Landesregierung den definitiven Beschluss fassen.

Wird am Ende dieses Verfahrens der Beschluss 1423/2017 tatsächlich aufgehoben, ist der Rechtsmangel zu beseitigen.
Konkret heißt das: Der Umweltbeirat muss sich mit dem vorgelegten Vorhaben in geänderter Zusammensetzung erneut auseinandersetzen. Nachdem die neue Bewertung des Umweltbeirates vorliegt, wird das Landesamt für Landesplanung einen neuen Beschlussentwurf ausarbeiten. Im Anschluss kann die Landesregierung erneut über den ergänzenden Eingriff zur Skiverbindung Langtaufers-Kaunertal entscheiden.

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Daniele Menestrina Wed, 03/21/2018 - 08:47

"Im Anschluss kann die Landesregierung erneut über den ergänzenden Eingriff zur Skiverbindung Langtaufers-Kaunertal entscheiden."
Sobald es dann soweit ist, sind die Landtagswahlen vom Tisch und dann kann die Genehmigung zum Bau ganz ruhig gegeben werden. Anders kann man sich die ganze Sache in Anbetracht des gleichen Fehlers wie bei der Marinzen-Sache nicht erklären.

Wed, 03/21/2018 - 08:47 Permalink