Chronicle | Maskenskandal

Salto Plus Kein Vertrag

Laut Staatsanwaltschaft am Rechnungshof gibt es auch für die erste OberAlp-Lieferung keinen unterschriebenen Vertrag. Damit ändern sich die Vorzeichen aber deutlich.
Corte dei Conti
Foto: upi
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Hanspeter Holzer Tue, 05/21/2024 - 18:59

Wenn man sich aus heutiger Sicht die Auflagen und Voraussetzungen anschaut, die man damals hätte einhalten müssen ist für mich klar: geeignete Ausrüstung war nicht verfügbar.

Die Staaten haben ihre eigenen Pandemie-Pläne nicht befolgt und genügend Ausrüstung gebunkert.

Jetzt im Nachhinein das damalige Chaos vom "hohen Ross" aus zu bewerten empfinde ich als "Nachtreten".

Natürlich muss das aufgearbeitet werden, nüchtern gesehen waren die Alternativen aber: gar keine Ausrüstung - oder mängelbehaftete, bei der man sich mit "Workarounds" helfen musste.

Nennt mich naiv: ich unterstelle selbst nach all diesen Artikeln und und dem Buch keinem schlechte Absichten.

Als Unternehmen würde ich mich in Zukunft jedenfalls davor hüten "schnell und unbürokartisch" IRGENDETWAS zu tun. Man muss von der öffentlichen Hand exakt das verlangen, was auch SIE SELBST verlangen. Nicht weniger.

Tue, 05/21/2024 - 18:59 Permalink
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K V Tue, 05/21/2024 - 20:11

In reply to by Hanspeter Holzer

Für mich ist keineswegs klar, dass keine geeignete Ausrüstung verfügbar war. Andere Anbieter hat der Sanitätsbetrieb anscheinend nicht ausreichend berücksichtigt, so steht es zumindest im Buch. Es braucht kein Nachtreten vom hohen Ross, sondern nur eine Justiz die ordentlich ihre Arbeit macht. Das reicht vollkommen.

Tue, 05/21/2024 - 20:11 Permalink
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Manfred Klotz Wed, 05/22/2024 - 07:25

In reply to by K V

Das ist eine sehr vereinfachte Darstellung. Erstens geht es um den Preis, den eine öV nicht einfach außer Acht lassen kann (sonst steht morgen genau der Rechnungshof vor der Tür), zweitens weiß man im Nachhinein ja nicht, ob die Ware anderer Anbieter den Anforderungen Genüge getan hätte. Abgesehen von der Tatsache, dass sich die anderen Anbieter vielleicht sogar bei den gleichen Herstellern bedient hätten, was das Problem dann eben nicht gelöst hätte. So viele Anbieter dieser Waren gibt es nämlich nun auch wieder nicht und vor allem, hat ja die ganze Welt bei denen um Material angeklopft.

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K V Wed, 05/22/2024 - 07:48

In reply to by Manfred Klotz

Wie können sie sich dann erklären, dass man zwar Verträge mit anderen Anbietern gemacht hat, die angebotene Ware aber nur in kleinen Teilen bestellt hat? Zuschlag ja, konkrete Bestellung dann aber kaum. Am Preis kanns wohl nicht gelegen haben und was die Qualität angeht, würde ich mich auf etablierte Lieferanten im Sanitätsbereich stärker verlassen als auf einen Sportartikelhändler, der keinerlei Erfahrung in diesem Sektor mitbringt.

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Manfred Klotz Thu, 05/23/2024 - 07:25

In reply to by K V

Die Verträge mit anderen Lieferanten wäre mit der Lieferfähigkeit erklärbar. Die Tatsache, dass nachfolgend Bestellungen ausblieben, mit der Notwendigkeit. Das sind wohlgemerkt Erklärungsversuche meinerseits.
Der "etablierte Lieferant" macht nicht den Unterschied, wenn sich alle bei den gleichen Herstellern bedienen (wie es beispielsweise in der Autoindustrie oder auch bei Sportartikeln vorkommt). Auf Oberalp hatte man gesetzt, weil das Unternehmen über das Unternehmen Tutwo Outdoor Products in Xiamen, China Zugang zu chinesischen Herstellern hatte (Oberalp hat die Ware nicht selbst produziert) und gleichzeitg Bank gespielt hat, d.h. den Betrag für den Ankauf - immerhin eine achtstellige Summe - vorgestreckt hatte.

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Daniel Demichiel Wed, 05/22/2024 - 06:56

In reply to by Hanspeter Holzer

Glauben Sie wirklich, dass bei ähnlichem Missachten der Gesetze ein Arbeitgeber in der Privatwirtschaft einfach so davonkommen würde?

Irgendwo geht es ums Prinzip! Die Gesetze sollten für alle gleich gelten. Tagtäglich erlebt man aber das Gegenteil.

Man spielt einfach auf Zeit und ... ups, alles verjährt, es gibt keinen Schuldigen

Wed, 05/22/2024 - 06:56 Permalink
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Stefan S Wed, 05/22/2024 - 11:20

In reply to by Manfred Klotz

"Ich mache die Problematik weniger am Material selbst fest, sondern eher am laschen Umgang mit den Verfahren."
Ich auch, Beides ist an Dilletantismus nicht zu überbieten. Ohne jegliche vertragliche Vereinbarungen und Qualitätskontrollen mit einem unbekannten Partner welcher keinerlei spezifische Referenzen nachweisen konnte. Und soweit mir bekannt ist wurde die damalige Einkaufsleiterin geschasst weil Sie diese völlig unsachgemäßen Vorgänge Ihrer Vorgesetzten nicht mehr verantworten konnte.

Wed, 05/22/2024 - 11:20 Permalink
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K V Wed, 05/22/2024 - 18:36

In reply to by Stefan S

Der "lasche Umgang mit den Verfahren" ist wohl eine verharmlosende Darstellung. Fakt ist, dass man seitens der Sabes auffallend bemüht war, um die Millionen auszahlen zu können. Inwiefern Ausschreibungen abgesprochen, Dokumente unterschlagen und Falscherklärungen im Amt gemacht wurden, sollen die Gerichte klären. In den Ermittlungsergebnissen deutet jedenfalls einiges darauf hin. Der rote Faden ist das Näheverhältnis zwischen Politik, Verwaltung und Unternehmen, welches man doch sehr kritisch sehen kann.

Wed, 05/22/2024 - 18:36 Permalink
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Manfred Klotz Thu, 05/23/2024 - 07:31

In reply to by K V

Sie schreiben es: "Sollen die Gerichte klären". Da ich nicht weiß, was genau gegen die Verantwortlichen vorliegt, ziehe ich eine, in Ihren Augen, verharmlosende Darstellung vor. Ein Urteil kann man nach Abschluss des Verfahrens fällen. Tatsache ist jedenfalls - das sollte man nicht außer Acht lassen - dass man es damals nicht mit einer normalen Beschaffungssituation zu tun hatte. Eine Rechtfertigung für eventuelle strafbare Handlungen ist das allerdings nicht.

Thu, 05/23/2024 - 07:31 Permalink
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Günther Alois … Wed, 05/22/2024 - 06:54

Eben:andere Anbieter wurden anscheinend nicht berücksichtigt,das ist laut Buch Fakt! Man wollte den fetten Kuchen nicht teilen.Der Schuss ist dann aber nach hinten losgegangen.

Wed, 05/22/2024 - 06:54 Permalink
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wartl Wed, 05/22/2024 - 18:51

Die Thematik hat mehrere Ebenen:
Trotz der wiederkehrenden Fälle von Influenza und grippaler Infekte (die schon sehr lange Jahre immer wieder auftreten) gab es offenbar keine näheren Untersuchungen zum Ansteckungsmechanismus und damit zu fundierten Abwehrmaßnahmen (selbst die WHO hat anfangs den Nutzen der Masken bezweifelt)
Nach dem Stand der gegenwärtig anerkannten Erkenntnisse sind korrekt getragene FFP2- Masken ausreichend zur Prävention gegen virale Atemwegsinfekte, da die Viren aufgrund der Freisetzung aus den Atemwegen Infizierter von Aerosolen umgeben sind, die vom Maskengewebe eingefangen werden und zum Kontakt der Haftproteine der Viren mit dem Maskengewebe führen, wo sie verfilzen. Es ist nur wichtig, dass das Maskengewebe nicht zu nass wird, weil sonst Aerosole mit noch nicht verfilzten Viren durch die Luftströmung mitgerissen werden können.
Bei der Vergabe der Aufträge gab es offenbar Abweichungen von den rechtlichen Vorgaben

Weitere Erkenntnisse, die zu Vorbeugemaßnahmen führen sollten:
Prekäre Arbeits-/ Wohnverhältnisse (insbesondere in Verbindung mit Schwarzarbeit) begünstigen Ansteckungen und bleiben länger unentdeckt, weil die Infizierten erst zum Arzt gehen, wenn es sich nicht mehr vermeiden lässt
Die Auslagerung der Antibiotikaproduktion (wie auch kritischer Infrastruktur) in Billiglohnländer kann zu Versorgungsengpässen führen. Eine Rückverlagerung ist aber nur möglich, wenn vom geltenden Konkurrenzprinzip abgegangen wird und den europäischen Herstellern Mindestabnahmemengen garantiert werden.
Atemwegsviren können in Gebäuden mit Umluftanlagen auch durch Einbau absorptiver Systeme ("Gaswäsche" via Luftdurchleitung durch eine Kupfersulfatlösung) bekämpft werden. Das bietet sich für Gebäude in öffentlicher Verwaltung wie Schulen oder Heime an.

Wed, 05/22/2024 - 18:51 Permalink