Society | Aus dem Blog von Maximilian Benedikter

Südtirol ist nicht Europa

Jeder Europäer hat theoretisch Anrecht auf medizinische Versorgung, wenn er sich innerhalb von Europa im Ausland aufhält. Für dringende Leistungen über die Notaufnahme (Erste Hilfe) und für ambulante weniger dringende (aufschiebbare) Leistungen über die sog. TEAM – Tessera europea assicurazione malattia. Und in Südtirol?
Hinweis: Dieser Artikel ist ein Beitrag der Community und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der SALTO-Redaktion wider.

Ohne es eigentlich so richtig zu wollen, bin ich zumindest für den Großraum Bozen so etwas wie ein Informationsbüro für alle sanitären Fragen rund um Ausländer. Ich sage bewusst Ausländer, weil 3 Kriterien genügen, um bei mir zu landen: keine italienische Staatsbürgerschaft, ein medizinisches Problem und keine Aufenthaltsgenehmigung. So weit alles gut, wenn es sich wirklich um Migranten handelt, Personen die nicht aus EU-Ländern stammen und die eben auswandern müssen oder wollen. Aber leider kommen immer öfters Personen zu mir, die nicht in diese Kategorie fallen. Oft auch Touristen, die etwas „schwarzer“ sind oder Europäer die aus etwas „ärmeren“ Ländern kommen. Wieso kann ich nur erahnen. Tatsächlich lerne ich aber auf diese Weise sehr interessante Fälle kennen. Einen werde ich in diesem Beitrag schildern.

Lassen Sie mich aber bitte vorher kurz ein bisschen ausholen. Jeder Europäer hat theoretisch Anrecht auf medizinische Versorgung, wenn er sich innerhalb von Europa im Ausland aufhält. Für dringende Leistungen über die Notaufnahme (Erste Hilfe) und für ambulante, weniger dringende (aufschiebbare) Leistungen über die sog. TEAM – Tessera europea assicurazione malattia. Vielleicht ist es vielen von Ihnen nicht aufgefallen, aber die blaue Magnetkarte, die einige unter Ihnen zum Zigaretten kaufen benutzen, ist die italienische TEAM (siehe Photo).

Super! Endlich ein Grund stolz zu sein, dass es Europa gibt! Eigentlich cool, oder? Und was passiert in Südtirol? Ich erzähle euch nur einen von mehreren Fällen.

Ein Südtiroler junger Mann, lernt in Rumänien eine junge rumänische Frau kennen. Sie verlieben sich. Er arbeitet für eine italienische Firma in Rumänien. Sie arbeitet als Sekretärin. Ein Klassiker! Aber es ist nun mal so. Die meisten Paare lernen sich in der Arbeit kennen. Sie wird schwanger. Sein Arbeitsvertrag geht zu Ende. Er muss zurück nach Südtirol. Sie kündigt und folgt ihm nach Italien. Das junge Paar wohnt momentan noch bei seinen Eltern. Nein, sie sind nicht verheiratet. Aber das sollte uns auch nichts angehen.

Die Frau besitzt glücklicherweise eine rumänische TEAM. Man sollte meinen, alles in Ordnung. Das junge Paar möchte alle präventiven medizinischen Untersuchungen vornehmen und sich mit Sicherheit auf die Geburt vorbereiten. Aufgeklärte und verantwortungsbewusste europäische Bürger. Leider merken sie aber ziemlich schnell, dass Südtirol nicht Europa ist. Warum? Weil die Verwaltung des Südtiroler Sanitätsbetriebes zwar die TEAM anerkennt (Sie kann ja nicht anders!), aber bei gewissen Ausländern immer zusätzliche Dokumente und Kriterien verlangt. Mal einen Wohnsitz und nicht ein Domizil. Mal ein zusätzliches Dokument des Ursprungsstaates, der sich wiederum verweigert. Als diese Paar erfährt, dass „sogar“ die illegalen Ausländerinnen kostenlose medizinische Schwangerschaftsbetreuung bekommen, kommen sie zu mir ins STP-Ambulatorium. Nebenbei erwähnt: Wenn es nach den Freiheitlichen ginge, dann sollten wir Ärzte diese illegalen Frauen im Kindesbett einem Pfuscher anvertrauen. Oder sie im Krankenhaus abpassen, ihre Daten aufnehmen und nach einer Woche zwangsabschieben. Als ob dann noch eine dieser Frauen ins Krankenhaus käme...

Aber kommen wir zurück zu unserem europäischen Liebespaar. Als ich in einem Gespräch im Sanitätsassessorat diesen Paradefall beschrieb, erhielt ich eine kuriose Gegenfrage. Nachdem ich dem Beamten erklärt hatte, dass falls dieses Kind aufgrund der unterlassenen Untersuchungen mit vermeidbaren Komplikationen auf die Welt käme, wäre es ein italienischer Staatsbürger und die daraus resultierenden Kosten würden wir alle tragen. Die seelischen natürlich nur unsere junge europäische Familie. Es folgte eine minutenlange ernste Stille. Der Beamte überlegte und überlegte. Ich dachte schon frohlockend, dass ich diesmal das richtige Argument getroffen hatte, aber ich hatte mich zu früh gefreut. Der Beamte räuspert sich und sagt: „Können wir mit absoluter Sicherheit davon ausgehen, dass er (der Südtiroler) der Vater ist?“

Dieses Gespräch hat es wirklich gegeben und ist nur eine der vielen Anekdoten, anhand der man versteht, dass es vielen hohen Verwaltern und Beamten vollkommen egal ist, ob ausländische Frauen ihr Recht auf medizinische Betreuung während der Schwangerschaft erfahren. Ausländer ist eben nicht gleich Ausländer. Manche Europäer sind eben mehr wert als andere und ihre Ursprungsstaaten werden von unserer Verwaltung als nicht vertrauenswürdig eingestuft, weshalb einige europäische BürgerInnen wie Stücke Fleisch behandelt werden. Wenn man wollte könnte man hier Lösungen finden. Aber Südtirol ist eben nicht Europa.

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pérvasion Mon, 11/25/2013 - 13:47

Meines Wissens ist die Karte doch nur für unaufschiebbare Leistungen gültig, irre ich? Demnach wäre das Vorgehen "normal" und keineswegs anders als irgendwo sonst in Europa. Ja, ich bin auch der Meinung, dass das nicht ausreicht, doch schon bald soll sich das ja (europaweit) ändern. Immer wenn... ja wenn ich nicht falsch informiert bin.

Mon, 11/25/2013 - 13:47 Permalink
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Frank Blumtritt Mon, 11/25/2013 - 22:20

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Man muss sich nur die Auslandsinformationen einer deutschen Krankenkasse ansehen (zB AOK) um gleich fest zu stellen, dass Darstellung und Interpretation des gleichen Sachverhalts gerne verschieden ausfallen (http://www.aok.de/bundesweit/gesundheit/behandlung-im-ausland-13831.php) . Da wird dann auch bei chronischen Krankheiten im Ausland von "Not-Behandlungen" gesprochen, die nicht bis zur Rückkehr ins Heimatland aufschiebbar sind. Es gibt also "etwas", das zwischen einer Erste-Hilfe-Leistung und einer Routine-Behandlung liegt und direkt abgerechnet werden kann. Da könnte schon von Land zu Land und von Fall zu Fall anders entschieden werden.
Wer eine normale Geburt im Ausland plant, sollte das also besser vorher mit seiner Krankenversicherung absprechen. Die freie Wahl aller Leistungen in der EU ist immer noch in der Planungsphase - und nicht unmittelbar vor der Tür. Bis heute sind die Mitgliedsstaaten immer noch sehr uneinheitlich unterwegs, sowohl was die Systeme und ihre Finanzierungen betrifft, als auch bezüglich des notwendigen Informationsflusses. Deutschland hat noch nicht mal eine Chipkarte für die Versicherten, die es in Österreich bereits gibt und in Italien erst in manchen Regionen (Südtirol gehört hier mal ausnahmsweise nicht zur "Elite"). Unser Codice-Fiscale-Kartl ist jedenfalls weit entfernt von dem, was Europa als nötiges Instrument für die nationale und internationale Mobilität vorsieht...

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pérvasion Mon, 11/25/2013 - 22:28

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"Oder Hast du einen Bekannten, der in den letzten 20 Jahren als Tourist/Student/Migrant in Europa irgend welche sanitären Leistungen in einem Notfall bezahlen musste?"

Ich selbst musste vor sieben oder acht Jahren einige Leistungen in Deutschland selbst zahlen, die mir dann hier — allerdings nur teilweise — rückerstattet wurden.

Mon, 11/25/2013 - 22:28 Permalink
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Maximilian Ben… Mon, 11/25/2013 - 22:45

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Wenn der Sanitaetsbetrieb wollte, koennte er einsehen, dass diese europaeische Frau nach Suedtirol kommt, weil sie mit ihrem Partner ein gemeinsames Leben plant. Hingegen bezichtigt man sie auf sehr subtile weise, das exzellente suedtiroler Sanitaetssystem ausnutzen zu wollen. Es handelt sich dabei schlichtweg um Schikanen. Der ganze Aparat arbeitet um buerokratische Huerden zu errichten und rechtfertigt seinen Kontrollwahn mit Angstmacherei. Niemand kommt als Europaeer nach Suedtirol, um eine chronische Erkrankung besser in Griff zu bekommen. Das ergibt einfach keinen Sinn. Lieber Frank, sein wir mal ehrlich, glaubst du wirklich, dass eine bundesdeutsche Versicherung die Kosten einer Geburt im oeffentlichen italienischen Strukturen verweigern wuerde? Und wenn ja. Glaubst du wirklich, dass die selbe Versicherung vor dem deutschen Verbraucherschutz im Gericht standhalten wuerde? Hier geht es um Grundversorgung und Grundrechte!! Das Politiker sich keine Deonthologie verpflichtet fuehlen, liegt in der Natur der Dinge. Aber der Sanitaetsbetrieb sollte sich zumindest von Hypokrates, geschweige denn von Europaeischen Prinzipien inspirieren lassen.

Mon, 11/25/2013 - 22:45 Permalink
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Frank Blumtritt Mon, 11/25/2013 - 23:04

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Lieber Maximilian, eine deutsche Versicherung wird nie zögern zu zahlen, wenn die Leistung im Ausland billiger kommt, als im eigenen Land und die Leistungen in Italien sind fast immer billiger, weil unser System effizienter ist als das deutsche. Umgekehrt kaufen auch wir manche Leistungen in Deutschland ein. Aber erst wird immer verhandelt, denn das schulden die einzelnen Länder ihren Steuerzahlern. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb steht im internationalen Vergleich so viel besser da, dass er sich zu schützen versucht.
Die Hochzeit zwischen Gesundheitsökonomie und ärztlichem Ethos muss erst noch gefeiert werden... ich habe aber den Eindruck, dass man sich da durchaus bemüht.

Mon, 11/25/2013 - 23:04 Permalink
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pérvasion Wed, 11/27/2013 - 16:21

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Ich hab mir eine Auskunft von der AOK in Bayern geholt und die sagt, dass "die Europäische Krankenversicherungskarte nur für medizinisch sofort notwendige Leistungen [gilt]. Um eine darüber hinausgehende Versorgung sicherzustellen, müsste die ausländische Krankenkasse einen E 112 für Deutschland ausstellen." Ganz so uneuropäisch bzw. eigensinnig ist also der Südtiroler Gesundheitsbetrieb wohl nicht, wenn er die EKVK nicht automatisch für ausreichend ansieht. Wie oben gesagt bin ich selbst auch für eine weichere Auslegung bzw. für eine Ausweitung der internationalen Anerkennung von Gesundheitsleitungen (was meines Wissens ja schon bald in Kraft tritt). Das Urteil, Südtirol sei (in dieser Hinsicht) nicht Europa, ist aber wohl unhaltbar.

Wed, 11/27/2013 - 16:21 Permalink
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Maximilian Ben… Wed, 11/27/2013 - 20:02

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in dieser Materie bin ich gewohnt mich auf italienische Rechtssprechung zu berufen. Und da gibt es mehrere öffentliche Richtlinien oder Infobroschüren von verschiedenen Regionen (Toscana, Lazio, Veneto, Piemonte e Sicilia) die öffentlich zugänglich sind in denen alle das selbe steht. "Le donne hanno diritto ai controlli in gravidanza, al parto qualora non programmato (urgente, prematuro). Per l’evento parto programmato è da richiedere il modello E 112/S." http://www.ass1.sanita.fvg.it/info/allegati/Opuscolo_Stranieri2013.pdf. In Südtirol gibt es keine Leidbild, sondern eine leere Hülse namens "Einwanderungsgesetz". In jedem Bereich, besonders im Sanitären.
Versuch dich ruhig in einer Internetsuche, das gängigste Medium alle Migranten in der Welt, über südtiroler Bestimmungen. Nicht in de oder it. Gähnende Lehre. Niemand verlangt es in englisch oder arabisch oder was Exotischeres. Dann versuchst du Informationen an den Schaltern in Brixen, Bozen, Meran zu bekommen. Bald wirst du merken, dass davon niemand etwas versteht und jeder Bezirk, ja jeder Beamte eine andere Handhabung hat. Stellt sich die Frage: warum? wemn interessiert das? wem nützt es? Ist das gewollt? Hat das jemand vernachlässigt?
Nebenbei gesagt, die Deutschen sind kein Gutes Vorbild für sanitäre Grundversorgung für Ausländer in Europa. Die Team ist ein Europäisches Projekt und deshalb bleib ich bei meiner These: Südtirol ist nicht Europa.

Wed, 11/27/2013 - 20:02 Permalink
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pérvasion Thu, 11/28/2013 - 09:24

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Wenn du sagen willst, dass Südtirol in dieser Hinsicht nicht Italien ist, sondern den »Ausländern« (wie du es nennst) einen schlechteren Dienst bietet — das mag natürlich sein und macht Südtirol keine Ehre. Wenn du sagen willst, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb schlecht organisiert ist und hier (möglicherweise bewusst) kein Leitbild definiert, sondern alles der Interpretation von Beamten überlässt — das kann ebenfalls stimmen. Ich kritisiere nur den irreführenden Befund, Südtirol sei nicht Europa, denn ich habe mit der EKVK im Ausland selbst keine guten Erfahrungen gemacht. Übrigens, ich habe inzwischen auch eine Antwort von der Tiroler Gebietskrankenkasse bekommen, der ich die selbe Anfrage geschickt hatte. Ganz ‘telegraphisch’: »Sie können die EKVK nur für Medizinisch notwendige Leistungen in Österreich in Anspruch nehmen.«

Thu, 11/28/2013 - 09:24 Permalink
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Maximilian Ben… Thu, 11/28/2013 - 09:44

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Notwendige (necessarie) ist nicht mit dringenden gleichzusetzen. Und wer entscheidet was notwendig, dringend oder aufschiebbare Leistungen sind? Eine ÄrztInn! Gut. Dein Vorschlag "Europa ist nicht Europa" gefällt mir. Aber wir können uns ja darauf einigen, dass "Südtriol ist nicht Europa" ein Titel von einem Posting ist und deshalb nicht unbedingt eine Wahrheit. Im übrigen, gleiches gilt für den Slogan "Südtirol ist nicht Italien" - eben nur Teil einer Wahrheit.

Thu, 11/28/2013 - 09:44 Permalink
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pérvasion Thu, 11/28/2013 - 09:55

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Klar, darauf können wir uns einigen. Meiner Meinung nach ist das Problem — wie du auch schreibst — sehr weit gefasst und muss unbedingt einer klaren Lösung zugeführt werden. Wie sieht es mit der bald in Kraft tretenden freien EU-weiten Krankenhauswahl (und Arztwahl?) aus?

Thu, 11/28/2013 - 09:55 Permalink
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Frank Blumtritt Thu, 11/28/2013 - 21:20

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Deine so gestellte Frage würde ich mit nein beantworten. Man kann eine Schwangere nicht mit Team umfassend betreuen, so wie wir das mit unseren Versicherten tun. Jede Nation und sogar jede Region in der EU hat ihre Betreuungsstandards (bei uns die LEAs, bzw. regionale Extra-LEAs), die - je nach Gesundheitssystem - mit öffentlichen, privaten, oder gemischt öffentlich-privaten Mitteln finanziert werden und so hat jede Ökonomie ihre Bilanzverantwortung gegenüber den jeweiligen Geldgebern.
Nachdem alle EU-Länder grundlegend sozial ausgerichtet sind, muss Niemand auf der Straße sterben oder Kinder auf die Welt bringen. Wenn aber zu viele Frauen von anderswo zum Gebären nach Südtirol kämen, könnten wir bald unseren Standard nicht mehr finanzieren, wenn nicht von vorne herein gesichert wäre, dass die Vergütung wenigstens kostendeckend ist. Es würde sich ein freier Gesundheitsmarkt bilden, der momentan noch nicht kontrollierbar wäre und ein Ungleichgewicht in die bestehenden Systeme bringen würde, mit dem Risiko, dass einige Regionen der EU-Länder ihre Grundversorgung nicht mehr aufrecht erhalten könnten, während andere aus Behandlungen Gewinne erzielen würden. Das widerspräche dem Ziel einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerungen in der EU. Dafür braucht es eben Zeit, wie für viele andere internationale Belange auch. In Zwischenzeit ist die Beschwörung der italienischen Verfassung zwar wohlklingend, aber sinnlos, da deren Verfasser noch nicht an die EU gedacht hatten. Der Artikel 32 ist außerdem bis heute niemals komplett umgesetzt worden - was aber nicht unbedingt heißt, dass wir ein schlechtes Gesundheitssystem haben... ganz im Gegenteil! Wir haben eines der besten Systeme der Welt.

Thu, 11/28/2013 - 21:20 Permalink
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Sabrina Bussani Thu, 11/28/2013 - 18:02

Ho letto con sgomento l'articolo di Max, e con molto interesse tutti i commenti che ne hanno fatto seguito. Sono sincera: mi interessa poco quale paese interpreta in quale modo gli accordi europei relativi alla tessera sanitaria e le prestazioni da fornire. Prima ancora degli accordi europei, le cure mediche fanno parte del diritto alla salute, disciplinato dall'articolo 32 della costituzione italiana.
Il diritto alla salute fa parte del gruppo dei diritti sociali, ossia di quei diritti che assicurano al cittadino le prestazioni pubbliche necessarie (in questo caso l'assistenza sanitaria). E' un diritto che non tutela solo l'individuo ma anche la collettività perché fornendo assistenza al singolo si difende anche l'interesse della collettività evitando situazioni igienico-sanitarie non controllate che potrebbero portare alla diffusione di malattie contagiose o epidemie. Certo non è il caso dell'esempio concreto riportato nell'articolo di Max, ma per come ho capito l'articolo, quello era solo un esempio di una situazione più ampia e generale (“Ich erzähle euch nur einen von mehreren Fällen.“). Se la Costituzione può essere interpretata in senso restrittivo solo per i cittadini italiani, così non è per la Dichiarazione Universale dei Diritti Umani di Ginevra, firmata e approvata da un numero considerevole di paesi, tra cui l'Italia. L'articolo 25 della Dichiarazione dice:

1. Ogni individuo ha diritto ad un tenore di vita sufficiente a garantire la salute e il benessere proprio e della sua famiglia con particolare riguardo all'alimentazione, al vestiario, all'abitazione, e alle cure mediche e ai servizi sociali necessari; ed ha diritto alla sicurezza in caso di disoccupazione, malattia, invalidità vedovanza, vecchiaia o in ogni altro caso di perdita dei mezzi di sussistenza per circostanze indipendenti dalla sua volontà.
2. La maternità e l'infanzia hanno diritto a speciali cure ed assistenza. Tutti i bambini nati nel matrimonio o fuori di esso, devono godere della sua stessa protezione sociale.

La mia personale opinione è che indipendentemente da eventuali accordi o leggi e indipendentemente dal passaporto di una persona, tutti dovrebbero avere diritto all'assistenza medica ovunque. Per me è una questione di umanità e di solidarietà. Oppure, per dirla in modo meno laico e con le parole dell'etica della reciprocità che è alla base non solo del moderno concetto di diritto umano ma anche della maggior parte delle religioni: “tutto quanto volete che gli uomini facciano a voi, anche voi fatelo a loro”.

Thu, 11/28/2013 - 18:02 Permalink