Einspurigkeit und Fahrverbote
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Die österreichische Autobahngesellschaft ASFINAG hat vor wenigen Stunden mitgeteilt, dass die ersten Erkenntnisse aus der noch laufenden Brückenhauptprüfung vorliegen. Diese bestätigen die schlimmsten Befürchtungen bzw. wird es offenbar noch zu weitreichenderen Einschränkungen kommen als bisher angenommen.
Bis September soll ein Maßnahmenpaket zur Entlastung der Tiroler Bevölkerung vorliegen. „Die Luegbrücke muss erneuert werden, da sie das Ende ihres Lebenszyklus erreicht. Das steht außer Frage und ist zum Erhalt der Verkehrssicherheit auch unbedingt notwendig“, heißt es in der Aussendung, in welcher auf die umfangreichen Variantenuntersuchung in Bezug auf die anstehende Generalsanierung der Luegbrücke eingegangen wird. So hat ein internationales Expertenteam unter der Leitung von Konrad Bergmeister festgestellt, dass die Brückenvariante die technisch klarste, wirtschaftlichste und umweltbezogen beste Lösung ist. „Gleichzeitig ist die aktuelle Brücke am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Die Brücke wird deshalb seit Jahren umfassend und detailliert überwacht. Die aktuelle Brückenprüfung kommt dabei zum Ergebnis, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind. Mit 1. Jänner 2025 ist auf der Brücke eine einspurige Verkehrsführung in beide Fahrtrichtungen aus Sicherheitsgründen unerlässlich“, betont die ASFINAG.
„Mit Fertigstellung der gesamten Brücke wird aus heutiger Sicht im Jahr 2030 gerechnet.“
Laut Umwelt- und Verkehrsministerin Leonore Gewessler habe die Sicherheit auf den Straßen oberste Priorität. Aus diesem Grund arbeite man an der raschest möglichen Umsetzung der Generalsanierung der Luegbrücke. Während der Einschränkungen werde man alles tun, um die Belastungen für alle Menschen in Tirol, aber auch die für Wirtschaft und den Tourismus bestmöglich zu reduzieren. Ministerin Gewessler teilt weiters mit, dass gemeinsam mit der ASFINAG und dem Land Tirol bis September ein umfangreicher Maßnahmenkatalog ausgearbeitet werden soll, der von einer teilweisen, zweispurigen Verkehrsführung an Starkreisetagen bis zu zusätzlichen Angeboten im öffentlichen Verkehr reichen soll.
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Erste Ergebnisse der Brückenhauptprüfung
Der Abschlussbericht der Prüfung, die im April mit der Befundaufnahme vor Ort begann, wird für Ende Juli 2024 erwartet. Bis September wird dann das umfangreiche Maßnahmenpaket zur Entlastung der Tirolerinnen und Tiroler vorliegen. Bereits jetzt zeigen die ersten Erkenntnisse aus der Brückenhauptprüfung, dass ab 1. Jänner 2025 die Beschränkung auf die einspurige Befahrbarkeit notwendig ist, und zwar in beiden Richtungen.
Derzeit wird an Konzepten gearbeitet, um Tirol während der Zeit der einspurigen Verkehrsführung zu entlasten. Stand heute gehen die Gutachter davon aus, dass an besonders verkehrsstarken Tagen – etwa an Wochenenden – eine vorübergehende zweispurige Verkehrsführung möglich sein wird. Jedoch nur unter strengen Sicherheits-Bedingungen. Dazu zählt die Einhaltung einer Gesamtgewichtsbelastung. Neben der Einspurigkeits-Regelung bedürfe es aber noch zusätzlicher verkehrslenkender Maßnahmen in der Region wie beispielsweise Dosierungen und Lkw-Fahrverbote.
Der vollständige Bericht zur Brückeninspektion wird in den nächsten Wochen vorliegen. Sobald die verschiedenen Verfahren am Landesgericht Tirol abgeschlossen sind – die Gemeinde Gries am Brenner führt seit Jahren einen Rechtsstreit mit der ASFINAG – wird mit den Bauarbeiten an der Brücke begonnen. Das erste Brückentragwerk soll voraussichtlich in zweieinhalb bis drei Jahren fertiggestellt sein. „Dann stehen auf der Luegbrücke wieder zwei Fahrspuren pro Richtung zur Verfügung. Mit Fertigstellung der gesamten Brücke wird aus heutiger Sicht im Jahr 2030 gerechnet“, so die ASFINAG.
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