Politics | Justiz

Hat Rom das letzte Wort?

Nach der Ablehnung Karl Reinstadlers als Verwaltungsrichter gibt es gespaltene Reaktionen. Steger: “Fall noch nicht abgehakt.” Pöder: “Kein Ruhmesblatt für den Landtag.”
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Foto: Südtirolfoto/Othmar Seehauser

Am 2. März dieses Jahres hatte der Landtag mit großer Mehrheit für Karl Reinstadler gestimmt. Der ehemalige Generaldirektor und langjährige Leiter der Rechtsabteilung der Südtiroler Sparkasse sollte die Nachfolge von Hugo Demattio als deutschsprachiger Richter am Bozner Verwaltungsgericht antreten. Nun hat der Oberste Rat für Verwaltungsgerichtsbarkeit in Rom die Kandidatur Reinstadlers abgelehnt.

“Noch liegt keine Begründung für das negative Gutachten vor”, teilt SVP-Fraktionschef Dieter Steger mit. Er vermute aber, dass Reinstadler die technischen Voraussetzungen für die Nominierung erfülle. “Der Ministerrat (an den der Ball nach der Nominierung Reinstadlers durch den Landtag weiter gegangen war, Anm. d. Red.) wird das vorher überprüft haben”, so Steger weiter. Für ihn ist der Fall daher “noch nicht abgehakt”. Neben Reinstadler waren auch Michele Menestrina und Rudi Benedikter in das Rennen um die Nachfolge geschickt worden. Zum ersten Mal hatte die Regierung in Rom zur Nachbesetzung der vakanten Richterstelle eine Kommission eingesetzt, die aus dreißig Bewerbern drei Namen wählte. Der Landtag hatte schließlich nur für einen – Karl Reinstadler – ein positives Gutachten ausgestellt. “Ein Fehler”, sagt der Landtagsabgeordnete der Bürgerunion, Andreas Pöder. Er sieht die SVP in der Verantwortung. Diese habe darauf bestanden, aus dem Dreier-Vorschlag nur einem Kandidaten ein positives Gutachten des Landtages zu geben und den anderen beiden nicht, “obwohl diese fachlich und faktisch sehr wohl geeignet gewesen wären”, ist Pöder überzeugt: “Die SVP hat eine Art politische Wahl getroffen, und deshalb stehen wir jetzt verwaltungsrichtermäßig mehr oder weniger ohne Unterhosen da.”

Zweifel an der Eignung Reinstadlers kommt indes von Thomas Sigmund. Der Sprecher des Bündnisses der Geschädigten durch Banken und Gerichte stellt “dessen Qualitäten als herausragender Jurist keinesfalls in Frage”. Er ist jedoch “überzeugt, dass jemand, der in seiner Funktion als Leiter der Rechtsabteilung einer Bank mit einem Federstrich über das Schicksal und die Existent beziehungsweise Nicht-Existenz von Hunderten von Südtiroler Bürgern und Familien mitverantwortlich war, sich grundsätzlich die Frage stellen muss, ob er die Ehre und Würde besitzt, ein so hohes Amt, wie das eines Verwaltungsrichters zu bekleiden”. Sigmund zeigt sich entsprechend erfreut über die Ablehnung Reinstadlers durch den Obersten Rat für Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Dieter Steger hingegen wehrt sich gegen den Vorwurf Pöders, die SVP-Fraktion habe einen Fehler begangen. “Natürlich hätten wir alle drei Vorschläge nach Rom zurücksenden können, und die Kommission hätte sich dann für einen Kandidaten entschieden”, gesteht der Fraktionschef der Volkspartei, “dann hätten wir eben Rom die Entscheidung überlassen”. Ob das im Sinne der Sütdtiroler gewesen wäre, bezweifelt Steger allerdings. Pöder sorgt sich seinerseits um die ‘brutta figura’, die der Landtag in der ganzen Sache machen könnte. “Wenn Karl Reinstadler jetzt nach der Ablehnung durch das oberste Richtergremium von der Regierung nicht mehr ernannt wird, dann beginnt der Weg von Neuem und die Richterstelle wird noch länger nicht nachbesetzt”, befürchtet er: “Kein Ruhmesblatt, weder für die Regierung in Rom noch für den Landtag.”