Vergabe erneut verzögert

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Und schon wieder verzögert sich die Konzessionsvergabe für die Brennerautobahn: Dieses Mal ist es das italienische Infrastrukturministerium, das den Wettbewerb bis zum 30. November 2025 ausgesetzt hat. Grund dafür ist das Vorzugsrecht, das der Brennerautobahngesellschaft eingeräumt wurde – darauf hatte der Europarechts-Experte Peter Hilpold bereits im Jänner im Gespräch mit SALTO hingewiesen.
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Peter Hilpold: Der Europarechts-Experte hat bereits im vergangenen Jänner auf die Problematik des Vorzugsrechts hingewiesen. Foto: Uni Innsbruck
Doch der Reihe nach: 2014 ist die Konzession für den Betrieb der Brennerautobahn ausgelaufen und seither mehrfach provisorisch verlängert worden. Zunächst wurde eine Inhouse-Lösung angedacht, die jedoch am vehementen Widerstand des Trentiner Landeshauptmannes Maurizio Fugatti scheiterte. Daher wurde ein Öffentlich-Privates Partnerschaftsmodell (ÖPP) ins Auge gefasst.
Dieses Modell wurde im Juni 2022 im Rahmen einer Pressekonferenz von Landeshauptmann Arno Kompatscher gemeinsam mit Vertretern der Brennerautobahngesellschaft vorgestellt. Eine zentrale Aussage lautete damals, dass sich die Landesregierung um eine direkte Vergabe an die Brennerautobahn AG bemüht habe – vor allem, um eine offene, europaweite Ausschreibung zu vermeiden. Man wollte verhindern, dass womöglich spanische oder chinesische Anbieter den Zuschlag erhalten, die wenig Interesse an den Anliegen der Anrainer zeigen könnten.
Das römische Parlament musste zunächst durch ein eigenes Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit die Konzession im Rahmen eines ÖPP-Projekts vergeben werden konnte. Doch genau diese Konstruktion birgt rechtliche Risiken. Europarechtler Peter Hilpold warnte vor möglichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht – insbesondere das sogenannte Vorzugsrecht und mögliche Entschädigungen für unterlegene Bieter (im Fall der A22 wären das bis zu 124 Millionen Euro) könnten als wettbewerbsverzerrend gelten. Zwar hat die Brennerautobahngesellschaft auf diese Entschädigung verzichtet, dennoch bleibt die Frage offen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden wird. Derzeit befasst sich nämlich das Gericht mit einem ähnlich gelagerten Fall. Das Urteil wird spätestens zum 30. November erwartet. Aus diesem Grund hat Sergio Moschetti, Generaldirektor für den Bereich Autobahnen und die Überwachung von Autobahnkonzessionsverträgen, das Vergabeverfahren bis zu diesem Stichtag ausgesetzt.
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