Gericht gibt „Fridays For Future“ recht
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Erfolg für die „Fridays For Future“-Bewegung in Tirol: Das Landesverwaltungsgericht in Innsbruck hat den Bescheid über eine untersagte Fahrrad-Demonstration am 16. Juni aufgehoben. Die Demoroute für die elf Wochen im Voraus angekündigte Kundgebung hätte für einen kurzen Abschnitt auch über die Inntalautobahn (A12) führen sollen. Da die Behörden ein Verkehrschaos befürchteten, erlaubten sie die Demo nicht.
„Fridays For Future“ hatte sich außerdem gesprächsbereit mit den Behörden gezeigt, um die Blockade der Autobahn zu koordinieren. Das Verwaltungsgericht erklärt nun, dass eine ausreichende Vorlaufzeit gegeben war, um den Verkehr entsprechend umzuleiten. Der betreffende Streckenabschnitt auf der A12 ist weniger als einen Kilometer lang und die Brennerautobahn biete darüber hinaus eine Ausweichmöglichkeit an. Durch die Untersagung seien die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden.
In Vergangenheit gab es bereits mehrfach Straßenblockaden durch Aktivist*innen der „Letzten Generation“ in Innsbruck, zuletzt hatte die Polizei am 14. Juni zwei Blockaden aufgelöst. Es war der dritte Tag in Folge, dass der Verkehr lahmgelegt worden war, insgesamt wurden 136 Anzeigen gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ erstattet. Ihre Kundgebungen finden meist ohne Vorankündigung statt. Auch in Sölden, dem Austragungsort des Ski-Weltcups, blockierten sie am 29. Oktober eine Stunde vor dem Start des Männer-Rennens eine Hochgebirgsstraße. Die Polizei war schnell vor Ort und beendete die Blockade von drei Aktivist*innen.
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