Politica | Wohnbauförderung

Hitzige Diskussion

Eine hitzige Debatte wurde heute über das sogenannte Lex Vallazza geführt. Die Opposition forderte, den von Franz Locher eingereichten Änderungsantrag, abzulehnen.
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Foto: Landtag Waltraud Deeg
Heftige Kritik übten vor allem Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba von den Grünen sowie Franz Ploner vom Team K. Mit dem ursprünglichen Gesetzesentwurf, der von Helmuth Renzler, Waltraud Deeg, Magdalena Amhof und Paula Bacher eingebracht worden war, sollten „Gesetzesausreizungen“, wie Brigitte Foppa die Immobilien-Operation in den sogenannten Mikrozonen bezeichnete, eigentlich verhindert werden. Im Gesetzgebungsausschuss wurde vorgeschlagen, dass die Übertragung von Grundstücken an Familienmitglieder nicht mehr möglich sein sollte, was von allen gutgeheißen wurde. Und zwar sollte die Zuweisung eines geförderten Baugrundes in demselben Mischgebiet an die vorigen Eigentümer der enteigneten Flächen oder an deren Verwandte und Verschwägerte ersten und zweiten Grades nicht mehr zulässig sein. Mit dem Änderungsantrag von Franz Locher wurde diese strenge Auslegung jedoch wesentlich entschärft, und zwar müssen künftig drei Bedingungen zutreffen, damit eine Förderung abgelehnt wird:
 
a)  es handelt sich bei den Eingewiesenen um die vorigen Eigentümer der Flächen oder deren Verwandte und Verschwägerte ersten Grades;
b)  die urbanistischen Planungsinstrumente behalten mehr als 60 Prozent der Fläche bzw. der Baumasse für den geförderten Wohnbau oder Wohnungen mit Preisbindung vor;
c)  mit 40 Prozent der Fläche bzw. der Baumasse des Mischgebietes hätte für den vorigen Eigentümer eine Wohnung von wenigstens 495 Kubikmetern realisiert werden können.
 
Foppa plädierte dafür, die ursprüngliche Passage wieder in den Gesetzesentwurf aufzunehmen. Sollte das nicht möglich sein, schlage man vor, die Beitragsgewährung zu streichen. Wie Locher erklärte, wurde dieser Änderungsantrag in Absprache mit Gemeindenpräsident Thomas Schatzer eingebracht, der im Gesetzgebungsausschuss besprochen worden sei.
 
 
Das Baurecht im landwirtschaftlichen Grün mittels geförderten Wohnbaus eröffnet die Möglichkeit, eine Villa im landwirtschaftlichen Grün zu errichten.
 
Riccardo Dello Sbarba betonte, dass das Baurecht im landwirtschaftlichen Grün mittels geförderten Wohnbaus die Möglichkeit eröffne, eine Villa im landwirtschaftlichen Grün zu errichten. In vielen Urteilen des Verwaltungsgerichts wurde jedoch festgestellt, dass für diese Schenkung ein öffentliches und nicht ein privates Interesse erforderlich sei und dass die Gewährung des Rechts, auf landwirtschaftlichen Flächen zu bauen, an einen Verwandten des Eigentümers eine Belohnung für ein privates Interesse darstellt. Dello Sbarba nannte in diesem Zusammenhang (lautstark) 26 Beispiele aus dem Gadertal, in denen es um die Vergabe an Töchter, Söhne und andere Verwandte ging. Dazu komme noch, dass 50 Prozent von der Gemeinde oder der Provinz bezahlt werden, „also von uns“. Dies geschehe zusätzlich zu einer Reihe von anderen Baurechten. „Die von Locher festgelegten Bedingungen sind sicherlich von einem Juristen verfasst worden, der studiert hat, wie man die Vorschriften umgehen kann“, so Dello Sbarba, der forderte, den Vorschlag der Landesregierung beizubehalten. Franz Ploner (Team K) teilte die Darstellung Dello Sbarbas und erklärte, dass der Vorschlag des Rates der Gemeinden im Gesetzgebungsausschuss noch nicht vorgelegen habe, aber dieser sei viel kürzer als jener, den Locher vorgeschlagen habe. Man sollte bei der ursprünglichen Formulierung des Artikels bleiben, wie es auch Foppa vorschlage.
Paula Bacher wies darauf hin, dass man lange nach einer praktikablen Lösung gesucht habe. Man könne den Leuten nicht verbieten, mit jemandem verwandt zu sein oder Verwandten etwas zu schenken. Es sei natürlich, dass die Menschen weiter in ihrer gewohnten Umgebung wohnen wollten, kleine, entlegene Fraktionen würden sonst entvölkert oder neu besiedelt - es habe keinen Sinn, wenn die Spilucker nach Vahrn umziehen müssten und die Vahrner nach Spiluck.
Ploner hätte sich jederzeit beim Rat der Gemeinden informieren können, erwiderte Franz Locher auf Ploners Vorwurf. Es sei auch nicht wahr, dass der Grundeigentümer über die Zuweisung entscheide, die Entscheidung falle in einer Vielzahl von Gremien. In Südtirol gebe es viele Mikrozonen und man möchte, dass die Einwohner dort bleiben könnten. Franz Ploner erwiderte darauf, dass die Abgeordneten das Gutachten des Rates der Gemeinden nicht rechtzeitig erhalten hätten. Auch auf Nachfrage habe man es ihm vorher nicht ausgehändigt. Landesrätin Waltraud Deeg verwahrte sich gegen die Vorwürfe und die Kritik, dass Gutachten nicht ausgehändigt wurden. Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen sowohl für die Menschen, die in der Verwaltung arbeiteten, als auch für Grundeigentümer und jene, die im geförderten Wohnbau bauten. „Ich bin überzeugt, dass dies mit dem vorgelegten Gesetzentwurf geling“, so Deeg, die in ihren Ausführungen darauf verwies, dass - in Antwort auf die vom Abgeordneten Riccardo Dello Sbarba zitierten Verwaltungsgerichts- und Staatsratsurteile - die Zuständigen der Verwaltung seit 2015 keine Beiträge mehr ausbezahlt haben.
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Herta Abram Ven, 12/02/2022 - 19:29

Dem LH nehm ichs ab, wenn er sagt :..."Teil der Südtiroler Volkspartei zu sein, bedeutet für mich, dem Allgemeinwohl des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger verpflichtet zu sein und im Sinne der Sammelpartei stets nach dem gerechten und gemeinschaftsstiftenden Ausgleich der Interessen zu streben."
Bei den oben genannten GesetzesstifterInnen, gelingt das schwer....

Ven, 12/02/2022 - 19:29 Collegamento permanente
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Salto User
Manfred Gasser Ven, 12/02/2022 - 23:03

In risposta a di Josef Fulterer

Hier geht es doch nicht mehr nur um Vallazza. Wenn dieses Gesetz so durchgeht, ist das ein gesetzlich erlaubter Beitragsbetrug, und es wird, mit Hilfe der SVP-geführten Gemeinden und Kommissionen bald tausende geben, denen wir mit unseren Steuergeldern das Haus, oder vielleicht sogar die Villa, im Grünen finanzieren.

Ven, 12/02/2022 - 23:03 Collegamento permanente
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Dietmar Nußbaumer Sab, 12/03/2022 - 14:10

Der Fall Vallazza war nicht der einzige, aber der einzige in Endlosschleife. Wieso sollten z.B. weichende Erben nichtig der Nähe des Elternhauses bauen dürfen, ohne großes Tamtam und ohne Griff in den Landessäckel? Das könnte durchaus geregelt werden. Zudem gibt es keine Antwort auf die Frage, wieso man Zweitwohnungskauf an Provinzfremde nicht unterbinden kann, stattdessen Baugrund enteignet? Danach sich evt. wundern, wenn der "böse" Bauernbund nicht mitspielt.

Sab, 12/03/2022 - 14:10 Collegamento permanente