Economia | Schülertransport

SADisfaction

Das Land hat das Verfahren zum Ausschluss der SAD AG gestoppt. Das Unternehmen wird zur Ausschreibung zugelassen. Ganz aus dem Schneider sind Gatterer & Co aber nicht.
Kind wartet auf Bus
Foto: Tobi Law on Unsplash
Es ist eine Momentaufnahme, die sich jederzeit ändern kann“, sagt ein hoher Jurist im Landesdienst.
Vergangene Woche hat die „Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge“ (AOV) der SAD Ag eine frohe Botschaft zukommen lassen. Es ist der offizielle Bescheid, dass das größte Südtiroler Nahverkehrsunternehmen an der laufenden Ausschreibung um den Südtiroler Schülertransport weiterhin teilnehmen darf.
Der Brief ist für Ingomar Gatterer & Co ein wichtiger Etappensieg, denn es hätte durchaus auch anders kommen können.


Die römischen Vorgaben

 
Die Ausgangslage ist für Südtirols größtem Nahverkehrsunternehmen durchwachsen. Bei der Ausschreibung um Südtirols Schülertransport hatten verschiedene Teilnehmer – wie die SAD oder das das „Konsortium der Südtiroler Mietwagenunternehmer“ (KSM) schwerwiegende gegenseitige Beschuldigungen, Eingaben und Anzeigen bei der Vergabeagentur des Landes deponiert. Es geht dabei um strafrechtlich relevante Vorgänge – etwa illegale Absprachen zwischen den verschiedenen Wirtschaftsteilnehmern.
 
 
Vor diesem Hintergrund hat der Leiter der Vergabeagentur, Thomas Mathá, im Juli 2020 entschieden, die staatliche Antikorruptionsbehörde ANAC mit der Klärung der Streitfragen zu befassen. Vor acht Wochen trudelte die Antwort aus Rom ein. Das ANAC-Gutachten ist eine Bombe. Anhand von zwei im Jänner 2018 am SAD-Sitz beschlagnahmten vertrauliche Vereinbarungen ("Accordi Riservati") geht die ANAC davon aus, dass die Bedingungen für einen möglichen Ausschluss der SAD gegeben seien. Zudem gebe es auch noch andere Verfehlungen, die eine möglichen Ausschluss bedingen könnten.
Doch das Gutachten ist nur eine Art juristische Handlungsanleitung, wie das Land verfahren kann. Die Entscheidung über einen Ausschluss muss die ausschreibende Stelle fällen. In diesem Fall: Die Vergabeagentur des Landes.
 

Das Verfahren

 
Die Agentur hat umgehend ein offizielles Verfahren gegen sechs Teilnehmer an der Ausschreibung eröffnet. Darunter die SAD AG. Wie vorgesehen haben die verschiedenen Unternehmen im September und Oktober ihre Gegenäußerungen zu den Vorhaltungen geliefert.
Auch aufgrund dieser Ausführungen ist jetzt die Vergabestelle des Landes zum Schluss gekommen, dass es zu keinem Ausschluss kommen wird. So wurde das Verfahren gegen die SAD und die anderen Teilnehmer an der Ausschreibung eingestellt. Vorläufig. Denn der Schritt ist vor allem im Selbstschutzweg des Landes erfolgt. „Wir wollen weitere Prozesse für das Land vermeiden“, heißt es aus dem Palais Widmann.

 
 
Der Hintergrund: Dieselbe Frage wird auch vor Gericht geklärt. Es gibt Anzeigen, Eingaben und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bozen. Demnach wird sich zeigen, was an den Vorhaltungen dran ist. Sind die Verfahren abgeschlossen oder liegt ein rechtskräftiges Urteil vor, kann das Land jederzeit den Ausschluss verfügen. Auch nach dem Zuschlag der Ausschreibung.
Genau das wird dann auch im Schreiben an die SAD Ag mitgeteilt. Dabei gilt diese Entscheidung ausschließlich für die Ausschreibung des Schülertransportes.
Dasselbe Ausschluss-Verfahren zur Ausschreibung des gesamten Südtiroler Nahverkehrs gegen die SAD ist noch offen. „Dort könnten andere Elemente zum Tragen kommen“, sagt der Jurist.
Demnach ist es Zwischenerfolg. Die Abschlussrechnung wird erst noch präsentiert werden.

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