Italien wegen Folter verurteilt

Einstimmig haben die Richter des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ihr Urteil gefällt: Als am 21. Juli 2001 die Polizeikräfte in Genua brutal gegen die G8-Protestanten in der Armando-Diaz-Schule vorgingen, haben sie sie sich der Folter schuldig gemacht. Der italienische Staat habe somit gegen Artikel 3 der Menschenrechtskonvention verstoßen, der das Verbot der Folter festlegt.
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
(Art. 3 Menschenrechtskonvention)
Das Urteil basiert auf dem Rekurs des damals 62-jährigen Demonstranten Arnaldo Cestaro. Im Laufe des Verfahrens bezeugte er, wie er in jener Nacht vor mittlerweile knapp 14 Jahren auf brutale Art und Weise von der Genueser Polizei misshandelt worden war. Neben zahlreichen Operationen hat Cestaro bleibende Schäden erlitten. Der italienische Staat wird Cestaro nun eine Entschädigung in Höhe von 45.000 Euro zahlen müssen.
Neben der Verurteilung Italiens wegen Folter ist der Straßburger Gerichtshof aber noch einen Schritt weiter gegangen. Arnaldo Cestaro hatte nämlich während des Prozesses angeprangert, dass die für seine Verletzungen Verantwortlichen nie zur Rechenschaft gezogen worden seien. Und das, weil die italienische Gesetzgebung keine Bestrafung von Folter vorsehe. Auch in diesem Punkt haben die Richter Cestaro Recht gegeben und Italien ein weiteres Mal verurteilt. Die Gesetzeslage in Italien sei nicht ausreichend, um Folter zu bestrafen, so das Fazit des Menschenrechtsgerichts. Diese müsse nun schleunigst angepasst werden. In Wahrheit wird ein Gesetzesentwurf, der die Folter in das italienische Strafgesetzbuch einführen soll, bereits seit zwei Jahren im Parlament diskutiert. Derzeit befindet er sich zur zweiten Lesung in der Abgeordnetenkammer. Noch diese Woche soll die Diskussion dort wieder aufgenommen werden.
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