Reform der Referendumsrechte in Sicht
Dabei geht es um einen wichtigen Teil des Koalitionsvertrags zwischen dem M5S und der Lega: die direkte Demokratie soll bürgerfreundlicher und wirksamer gestaltet werden. Im Punkt 20 des „Vertrags für die Regierung der Wende“ wird klar ausgeführt, dass die echte Volksinitiative (referendum propositivo) eingeführt und das Beteiligungsquorum abgeschafft werden soll. Nicht umsonst hat diese Regierung auch einen eigenen Minister mit der Umsetzung dieser Aufgabe betraut, nämlich den Trentiner Riccardo Fraccaro, der im Oktober 2018 einen Verfassungsgesetzentwurf zur Einführung der Volksinitiative mit Volksabstimmung vorgelegt hat. Diese gab es bisher nicht, sondern nur das schwache Instrument des Volksbegehrens. Mit 50.000 Unterschriften kann dem Parlament ein solcher Vorschlag vorgelegt werden. Da sie nicht zur Volksabstimmung führten, sind sie in den allermeisten Fällen komplett wirkungslos geblieben.
Dies soll jetzt anders werden, wenn der Verfassungsartikel 71 nach den Vorstellungen von Fraccaro geändert wird. 500.000 Wahlberechtigte können dem Parlament einen Vorschlag unterbreiten, der binnen 18 Monaten behandelt werden muss. Geschieht dies nicht kommt die Vorlage zur Volksabstimmung. Am 21. Februar ist dieser Vorschlag in der Kammer genehmigt worden und muss jetzt durch den Senat.
Gleichzeitig wird im Anwendungsgesetz Nr. 859 Einiges beim der Einleitung von Referenden bürgerfreundlicher geregelt. Dabei geht es vor allem um die Unterschriftensammlung, die in Italien aufwändig und kompliziert ist. Der Personenkreis, der für Wahlen und Volksabstimmungen Unterschriften beglaubigen darf, soll erweitert werden. All jene Staatsbürger, die sich als Präsident einer Wahlsektion bewerben können, dürfen künftig auch Unterschriften beglaubigen. Zu diesem Zweck müssen mindestens 3 Promotoren dem jeweiligen Berufungsgericht die Liste der benannten Beglaubiger übermitteln. Die Beglaubiger müssen ihrerseits eine Ersatzerklärung für die Eignung zum Unterschriftenbeglaubiger vorlegen. Auch alle Rechtsanwälte dürfen als Beglaubiger fungieren, sofern sie dies dem Bürgermeister, dem Landeshauptmann oder Regionspräsidenten mitteilen. Wer kann Wahlsektionspräsident werden? Man muss zwischen 18 und 70 Jahre alt sein, alle bürgerlichen und politischen Rechte genießen, mindestens Oberschulabschluss haben, darf nicht Angestellter bei bestimmten Ministerien sein, Mitglied der Streitkräfte, Amtsarzt, Gemeindesekretär, Gemeindeangestellter oder Kandidat bei den bevorstehenden Wahlen sein.
In Abweichung vom Koalitionsvertrag 5Stelle-Lega soll auch Hand ans Beteiligungsquorum gelegt von 50% gelegt werden, an welchen in Italien bisher fast ein Drittel aller Referenden gescheitert sind. Doch das geschieht nicht so, wie es sich viele Unterstützer von mehr direkter Demokratie erhofft hatten. Vorgesehen ist laut Fraccaro nämlich nicht die ersatzlose Abschaffung dieses Hindernisses für den freien Volksentscheid, sondern die Ersetzung mit einem Zustimmungsquorum von 25%. Das bedeutet, dass für die Gültigkeit einer Volksabstimmung in Zukunft ein Viertel aller Wahlberechtigten sich mit JA aussprechen muss. Da sich bei umstrittenen Themen meist Gegner und Befürworter die Waage halten, bedeutet dies, dass einem solchen Quorum doch wieder gut die Hälfte der Bürger zu den Urnen müssen, damit das Ganze gültig ist. Damit ist das Beteiligungsquorum durch die Hintertür wieder eingeführt. Ein Beispiel: in der Schweiz erreichen nur wenige Volksinitiativen mehr als 50% an Beteiligung, nur ein Zehntel der Initiativen wird vom Volk angenommen. Fazit: die Volksinitiative und die Erleichterung der Unterschriftensammlung bringen einen Schub an Mitbestimmungsmöglichkeit, das Zustimmungsquorum hebt die Anwendbarkeit dieser Neuerungen zum Teil wieder auf. Anderthalb Schritte nach vorn, einer zurück.
Interessanti a questo
Interessanti a questo proposito due articoli uno sul Corriere della sera e l’altro su Repubblica:
Referendum propositivo, c’è tempo per cambiare
http://magna-carta.it/articolo/referendum-propositivo-ce-tempo-per-camb…
Referendum propositivo, chi va contro il Parlamento: Il pericolo è che, ingarbugliando il confine tra democrazia diretta e rappresentativa, si determini una rottura della Costituzione proprio nel suo punto irrinunciabile: il fondamento parlamentare
https://rep.repubblica.it/pwa/commento/2019/02/02/news/parlamento_costi…
er curiosità son andato a
Per curiosità sono andato a leggermi il testo del disegno di legge numero 859,
sono poche le novità che snelliscono le procedure, anzi se ne prevedono delle nuove che complicano ulteriormente la materia, ad esempio:
"Gli scrutatori non possono essere nominati per due volte consecutive presso la medesima sezione elettorale."
“I presidenti non possono ricoprire tale incarico per due volte consecutive presso la medesima sezione elettorale”
forse più a sud del paese la situazione è diversa, ma qui in Sudtirolo si fatica enormemente a trovare Presidenti di Seggio disponibili e capaci. Nelle frazioni site in montagna è quasi sempre la stessa persona che garantisce il servizio e se questa non puo più farlo, non si trova nessuno disponibile a spostarsi in alto.
Addiritura è assolutamente assurso il sottostante articolo, come si fanno a investigare le realzioni di parentela con i candidati, assurdo ???
"alla lettera f) sono aggiunte, infine, le seguenti parole: «nonché, in relazione alle funzioni di presidente di Ufficio elettorale di sezione e di segretario, coloro che abbiano legami di parentela o affinità fino al secondo grado con i candidati medesimi; nei comuni con popolazione fino a1.000 abitanti la disposizione relativa all’esclusione di coloro che abbiano legami diparentela o affinità con i candidati non si applica se ciò rende impossibile la costitu-zione del seggio»;
Per gli scrutatori vale quasi lo stesso discorso, già è difficile trovarli nelle frazioni, chi vuoi che si sposti dal centro nelle piccole frazioni di montagna ????
http://www.senato.it/service/PDF/PDFServer/BGT/01077179.pdf