Neuerung bei der Kleinkindbetreuung
„In einem langen, partizipativen Prozess mit dem Gemeindeverband und den Anbietern“ wurde das neue Finanzierungsmodell erarbeitet, wie es die Familienlandesrätin formulierte. Ab 1. Jänner 2017 werden erstmals alle Dienste für Kleinkindbetreuung wie Kinderhorte, Tagesmütter/-väter und Kindertagesstätten von den Gemeinden, den Familien und dem Land gemeinsam finanziert. Die Betreuungstarife werden auf Basis der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) berechnet. Es wird jedoch der 2014 eingeführte Tarif beibehalten, unterstrich die Landesrätin. Eltern mit Kindern Im Alter von drei Monaten bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres, die noch nicht den Kindergarten besuchen, können Beiträge beanspruchen. Sollte der Betreuungsdienst danach auch noch beansprucht werden, gehen die Kosten der Betreuungsstunden gänzlich zu Lasten der Familien. Deeg betonte, dass sich seit der Einführung der einheitlichen Tarife 2014 die Kosten pro Betreuungsstunde quasi halbiert haben. Die Tarifspanne bleibt mit 0,90 Euro bis 3,65 Euro unverändert.
2017 soll auch ein Mindestangebot an Plätzen in Höhe von 15 % der ansässigen Kinder in den einzelnen Gemeinden bereitgestellt werden. Ein besonderes Augenmerk gilt in Zukunft vor allem den Kindern mit Beeinträchtigung und Familien mit Migrationshintergrund.
Eine weitere Neuerung ist die Einteilung der Stunden. In Vergangenheit wurden die Stunden, in denen man Anspruch auf eine Tarifermäßigung hatte, monatlich berechnet. Ab dem 1. Jänner 2017 wird nun jährlich verrechnet, was den Familien ein flexibleres Einteilen der Betreuungsstunden ermöglicht. Weiters wurde auch eine Mindestanwesenheit von 12 Wochenstunden pro Kind beschlossen, um mehr Planungssicherheit und die pädagogische Kontinuität zu garantieren.