Gutes Handwerk
Eine vorsichtige Reform nennt Brigitte Foppa das neue Kulturgesetz, zwar entrümpelt und in Teilaspekten positiv, doch ohne Vision, vom Duo Achammer/Tommasini hätte sie sich mehr erwartet. Pius Leitner lobt das Entbürokratisierte am neuen, schlankeren Kulturgesetz Nr. 43/15, das immerhin 7 alte Dekrete aus den Jahren 1958 und 1976 ersetzt; er vermisst jedoch die besondere Betonung des Minderheitenschutzes im neuen Gesetzestext. Gefördert wird laut neuem Gesetz nicht mehr nach Sprachgruppen getrennt, sondern „alle im Land lebenden Personen“, unbesehen von Herkunft und Sprache, wie Artikel 1 des neuen Gesetztes ausdrücklich betont.
Die Neuerungen der in 12 Artikeln festgelegten Bestimmungen werden derzeit im Landtag diskutiert, nach der Veranstaltungsreihe „Kulturperspektiven“ im Mai sowie der Genehmigung des Entwurfs durch die Gesetzgebungskommission vor kurzem.
Was besagt das neue Kulturgesetz im Wesentlichen, was ist neu daran? Neben der oben erwähnten Förderung, die nicht mehr an einen Wohnsitz der Ansuchenden in Südtirol gebunden ist, wird in Zukunft auch keine einzelne Rechnungslegung mehr verlangt, sondern ein Jahresabschluss. Positiv sicher auch die Verlagsförderung, die Erweiterung der Unterstützung für Film- und Medienschaffende sowie die Möglichkeit einer mehrjährigen programmatischen Förderung für Kulturträger. Nicht definiert wurden hingegen die Kriterien der Künstlerförderung, es sei nicht sinnvoll, diese bis ins Detail zu regeln, betonte Landesrat Philipp Achammer. Auch soll nicht mehr jeder einen kleinen Teil der Gelder erhalten, sondern nach den obigen nicht näher spezifizierten Kriterien „klar zu regeln sein, was förderungswürdig ist und was nicht.“ Diese Maßnahmen würden jedoch erst ausgearbeitet und in den 6 Monaten festgelegt, so Achammer.
Die Trennung der Kulturwelten bleibt weiterhin aufrecht
Zwei Minderheitenberichte wurden zum Entwurf nachgereicht, in jenem der Grünen wird vor allem die gleichbleibende Trennung der Kulturabteilungen und des Kulturbeirates kritisiert. Auch sei das Kulturgesetz in der Ausarbeitungsphase von den Kulturschaffenden im Land völlig unterschiedlich wahrgenommen und diskutiert worden. Während die deutschsprachigen Vereine angehört wurden und „moderate Zustimmung, aber auch Kritikpunkte“ einfließen ließen, beklagten die italienischen Kulturvertreter die nicht erfolge Einbindung im Vorfeld. Dass die Zusammenlegung der drei Kulturabteilung nicht einmal ansatzweise diskutierte wurde, sei enttäuschend meinten die Grünen. Auch sei es nicht gelungen, einen gemeinsamen Kulturbeirat der Landessprachen im Gesetz zu verankern. Die Trennung der Kulturwelten bleibt weiterhin bestehen.
„Alles in allem ein von tüchtigen BeamtInnen gemachtes, ordentliches Gesetz. Gutes Handwerk, könnte man sagen. Den künstlerischen Touch hingegen, den mutigen Geniestreich gar, den hätte die Politik beisteuern müssen. Vielleicht aber wäre dies zu viel verlangt von einer Landesregierung, die wohl eher aus Verwaltern und Experten politischer Kommunikation besteht, denn aus Visionären.“
Im Minderheitenbericht der Freiheitlichen wird in erster Linie auf die Begriffsbestimmung der förderungswürdigen Initiativen und Kulturschaffenden eingegangen. Ein „alle im Land lebenden Personen“ sei zu wenig, findet Pius Leitner, es soll im neuen Kulturgesetz auch das Kollektivrecht der hier lebenden drei Sprachruppen auf Teilhabe an der Förderung besser definiert werden. Die Freiheitlichen wünschen sich eine Definition ähnlich jener aus dem alten Kulturgesetz, wo es hieß:
„Im Sinne des Pariser Abkommens vom 5. September 1946 zwischen Italien und Österreich bzw. gemäß Artikel 2 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670, und laut Artikel 6 der Italienischen Verfassung sind zum Schutz der ethnischen Minderheiten und zur Förderung der deutschen, italienischen und ladinischen Sprachgruppe in Südtirol für jede Sprachgruppe Landeskulturbeiräte sowie ein Fonds zur Finanzierung und Gewährung von Beiträgen und Beihilfen gemäß den folgenden Bestimmungen eingerichtet.“
Das Sponsoring von Bildungs- und Kultureinrichtungen durch das Land, also eine verstärkte Eigenintiative, sei kritisch zu hinterfragen. Wie bereits die Grünen so betonen auch die Freiheitlichen das Festhalten am Subsidiaritätsprinzip, das Land dürfe nicht in Konkurrenz zu privaten Kulturveranstaltern treten. Als ingesamt sachlich und konstruktiv bezeichnet Pius Leitner die Arbeiten im Gesetzgebungsausschuss. Heute, Donnerstag, geht die Diskussion zum Kulturgesetz im Landtag weiter.