Società | Statistik

Das Volk wird neu gezählt

Von A wie Andrian bis W wie Wolkenstein: 51 Gemeinden müssen zur Volkszählung 2019 antreten. Was sich geändert hat und was die betroffenen Bürger wissen müssen.
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Foto: Pixabay

Alle zehn Jahre hat das nationale Statistikinstitut ISTAT bislang die Volkszählung durchgeführt. Zuletzt im Jahr 2011. Nun wird alles anders. Seit 2018 findet die Volkszählung jedes Jahr statt, aber nicht mehr in allen Gemeinden und Haushalten. Damit soll der Aufwand für die Bürger verringert, Kosten eingespart und den Gemeinden die Arbeit erleichtert werden. Die größte Neuerung ist, dass die Fragebögen nur mehr online ausgefüllt werden. Es gibt keine Papier-Fragebögen mehr.

Der Stichtag der Erhebung ist der 6. Oktober 2019. In Südtirol nehmen heuer 51 Gemeinden daran teil. “In diesen Gemeinden wird nur mehr ein Teil des Gemeindegebietes betroffen sein. Nur die Haushalte und Wohnungen, die sich dort befinden, werden erhoben”, teilt das Landesstatistikinstitut ASTAT mit, das die Zählung in Südtirol koordiniert. Die 51 Südtiroler Gemeinden, in denen rund 13.800 Haushalte von der Zählung betroffen sind, sind 2019 folgende:

Andrian, Ahrntal, Algund, Altrei, Auer, Barbian, Bozen, Brenner, Brixen, Bruneck, Burgstall, Deutschnofen, Enneberg, Eppan a.d.W., Feldthurns, Gais, Glurns, Innichen, Kaltern a.d.W., Kastelruth, Klausen, Laas, Lana, Latsch, Leifers, Marling, Meran, Mölten, Moos in Passeier, Nals, Natz-Schabs, Neumarkt, Olang, Percha, Pfatten, Pfitsch, Prad am Stilfser Joch, Rasen Antholz, Salurn, Sand in Taufers, Schlanders, St. Pankraz, Sterzing, Tirol, Unsere Liebe Frau im Walde/St. Felix, Villanders, Villnöß, Völs am Schlern, Waidbruck, Wengen, Wolkenstein in Gröden.

“Ein Teil der ausgelosten Haushalte wird direkt vom ISTAT angeschrieben, bei den anderen wird die Zählung direkt vor Ort durch einen Erheber durchgeführt”, heißt es auf Nachfrage vom ASTAT. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, sich an den Bürgerschalter der Heimatgemeinde zu wenden.

Die Haushalte sind gesetzlich zur Teilnahme an der Zählung bzw. zur Auskunft verpflichtet. Die bei der Zählung eingeholten Informationen dienen den öffentlichen Entscheidungsträgern – Staat, Region, Provinz, Gemeinde –, Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Körperschaften und Organisationen “zur sinnvollen Planung ihrer Aktivitäten und Projekte, zur Erbringung von Dienstleistungen für Bürger und zur Überwachung von Programmen und Maßnahmen im Land”, informiert das ASTAT – und stellt klar: “Alle gesammelten Informationen unterliegen dem Datenschutz und dem statistischen Geheimnis. Die Ergebnisse der Erhebung werden in zusammengefasster Form verbreitet, weshalb Rückschlüsse auf die Personen, auf die sie sich beziehen, ausgeschlossen sind.”

Ab 1. Oktober 2019 ist beim ASTAT eine Grüne Nummer aktiviert, an die sich Bürger bei Fragen oder Problemen wenden können: 800 649 122.

Anders als die Volkszählung unterliegt die Sprachgruppenzählung keinerlei Neuerungen. Sie wird weiterhin alle zehn Jahre stattfinden. Die nächste Sprachgruppenzählung findet 2021 statt.