Politica | Touristen-Gaudi

Dolomiten: Kein Platz für Kampfjets

Die Dolomiten sind kein Abenteuerspielplatz: Nach Kritik an Jetflügen reagiert die Behörde – Rundflüge im Kampfjet sind offiziell untersagt.
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Foto: Pixabay/Steve Richardson
  • Ein Angebot des Schweizer Unternehmens MiGFlug, das touristische Flüge mit Kampfjets über die Südtiroler Dolomiten bewirbt, hat im März 2025 für erhebliches Aufsehen gesorgt – und ist nun offiziell als rechtswidrig eingestuft worden. Nach einer Anfrage im Südtiroler Landtag stellt Landesrat Daniel Alfreider klar: Solche Flüge sind über dem UNESCO-Weltnaturerbe nicht erlaubt. Die italienische Luftfahrtbehörde ENAC hat ein umfassendes Verbot ausgesprochen.

    An die Öffentlichkeit gebracht wurde die Geschichte von den Landtagsabgeordneten Madeleine Rohrer (Grüne) und Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion), die harsche Kritik am Jet-Angebot geäußert haben. Sie kritisierten sowohl die Umweltbelastung als auch die symbolische Wirkung solcher Erlebnistouren. „Die Dolomiten sind kein Freizeitpark für Adrenalinjunkies“, so Rohrer. Auch Leiter Reber zeigte sich empört: Während Südtirols Bevölkerung aufgefordert werde, Energie zu sparen und nachhaltige Standards zu erfüllen, würden zahlungskräftigen Touristen umweltbelastende Luftmanöver ermöglicht. Leiter Reber reichte in der Folge eine Landtagsanfrage ein. Aus dem Antwortschreiben geht nun klar hervor, dass die von MiGFlug beworbenen Tiefflüge klar im Widerspruch zur geltenden Rechtslage stehen.

  • Zwischen 4.500 und 6.350 Euro

    MiGFlug, ein 2004 in Zürich gegründetes Unternehmen, hatte auf seiner Website einen 30- bis 45-minütigen Jetflug über die Dolomiten ab Trient für 4.500 bis 6.350 Euro beworben – inklusive spektakulärer Manöver mit dem tschechischen Trainingsjet L-39 Albatros. Die Aussicht auf ein „atemberaubendes Erlebnis“ in bis zu 500 Metern Flughöhe über einer der bekanntesten Berglandschaften Europas löste in Südtirol jedoch keine Begeisterung aus.

  • Auf die Anfrage hin bestätigte der zuständige Landesrat Daniel Alfreider, dass der Landesregierung keine tatsächlichen Flüge dieser Art bekannt seien. Auch die ENAC-Direktion in Bozen habe keine Hinweise auf bereits erfolgte Jetflüge über dem Gebiet. Gleichzeitig wird betont, dass die gesetzlichen Bestimmungen gleichermaßen für alle motorisierten Luftfahrzeuge gelten – unabhängig von deren Geschwindigkeit oder Lärmemission. Inzwischen hat die italienische Luftfahrtbehörde reagiert: MiGFlug wurde mitgeteilt, dass die angebotenen Flüge illegal sind. ENAC hat ein generelles Flugverbot für derartige Rundflüge mit Kampfjets im italienischen Luftraum erlassen und andere Luftfahrtbehörden in Europa darüber informiert. Sollten die Flüge dennoch stattfinden, drohen rechtliche Konsequenzen und Verwaltungsstrafen. Auch hinsichtlich der Werbung hat ENAC durchgegriffen: Die Bewerbung von Manövern und Tiefflügen mit Kampfjets über den Dolomiten soll unterlassen werden. Die Behörden sehen damit eine klare Grenze überschritten – sowohl rechtlich als auch im Hinblick auf den Schutz des Welterbes und die Lebensqualität der Bevölkerung.

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Hartmuth Staffler Lun, 05/19/2025 - 13:07

Die Bezeichnung "Kampfjet" für einen harmlosen Trainer ist zwar maßlos übertrieben, aber immerhin handelt es sich um extrem laute und umweltbelastende Flugzeuge. Tiefflüge mit diesen Maschinen hätten katastrophale Auswirkungen vor allem auf die Fauna der Hochgebirgswelt, abgesehen von der verheerenden Signalwirkung. Es sind ja bereits die unsinnigen touristischen Hubschrauberflüge, gegen die man anscheinend nichts machen kann oder will, schlimm genug.

Lun, 05/19/2025 - 13:07 Collegamento permanente
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Salto User
aloisius Lun, 05/19/2025 - 16:29

In risposta a di Christian I

Eine "Strassenmaschine" ist, wie der Name vermuten lässt, eine Maschine für die Straße. Ich nehme an du sprichst von einem Motorrad.Im Regelfall ein ganz normales, zugelassenes Fahrzeug für den Individualverkehr, genau wie ein PKW, Bus, Wohnmobil was auch immer. Ergo haben die Leute ein Recht darauf, wie alle anderen auch, die Dolomitenpässe zu befahren. Allerdings: wer zu laut ist ist nicht konform und auch nicht legal.
Anders der Trainer (an Salto: könnte man bitte ein den Tatsachen entsprechendes Bild verwenden), der macht per se schon mal mehr Lärm, vor allem das Verhältnis Lärm+Verbrauch/transportierte Person ist schon schräg....
Also vergleichen kann man das schon mal nicht.

Lun, 05/19/2025 - 16:29 Collegamento permanente