Società | Altersheime

Die Ärztevertreter

Der Sanitätsbetrieb hat Eugen Sleiter zum ärztlichen Landesvertreter in den Seniorenheimen ernannt. Ernst Fop wird in den nächsten drei Jahren sein Stellvertreter sein.
Altersheim
Foto: upi
Die Corona-Pandemie macht in vielen Bereichen eine Neuordnung nötig. Nicht nur in der Sanität, sondern vor allem in den Altersheimen hat man im vergangenen Jahre die Belastungsgrenze deutlich überschritten.
So ist es auch verständlich, dass man die ärztliche Versorgung in den Südtiroler Seniorenheimen neu geregelt hat. Seit Jahren muss jedes Altersheim einen „sanitären Leiter“ ernennen. Es ist fast immer ein Allgemeinmediziner, der die Seniorenheime mit betreut. Diese Aufgabe ist vor allem in Zeiten der Pandemie weit arbeitsaufwändiger als sie bisher war. Deshalb gibt es einen allgemeinen Konsens diesen Bereich organisatorisch wie auch finanziell neu zu regeln. Immerhin war die Entschädigung dieser Ärzte seit 2003 nicht mehr angepasst worden.
2020 hat eine Arbeitsgruppe mit den Vertretern des Verbands der Seniorenwohnheime, dem Sanitätsbetrieb, den Landesabteilungen Gesundheit und Soziales und einem Vertreter der Ärzteschaft den gesamten Bereich überarbeitet.
Dabei wurde auch eine neue Bezeichnung eingeführt. Man spricht jetzt von der „ärztlichen Bezugsperson für die Direktion der Seniorenwohnheime“. Man hat auch die Kompezenzen dieser Figur neu definiert. Zudem hat die Landesregierung am 3. November 2020 die Entschädigungen für diese Bezugspersonen neu festgelegt.
Ab 1. Dezember 2020 ist so eine gestaffelte Entschädigung in Kraft getreten:
 
  • für Einrichtungen mit bis zu 30 Betten: 1.100 € monatlich,
  • für Einrichtungen mit von 31 bis 55 Betten: 1.300 € monatlich
  • für Einrichtungen mit 55 bis 99 Betten: 1.500 € monatlich
  • für Einrichtungen mit mehr als 100 Betten: 1.700 € monatlich
 
 
In der Neuordnung dieses Bereichs ist auch festgehalten, dass aus den Reihen dieser ärztlichen Bezugspersonen für die Direktion der Seniorenwohnheime einen Landesvertreter und ein Stellvertreter gewählt wird. Diese beiden Figuren sollen die Ansprechpartner für das Land und den Sanitätsbetrieb sein.
In den vergangenen Wochen hat diese Wahl stattgefunden. Dabei setzte sich der Dorf Tiroler Gemeindearzt Eugen Sleiter durch. Zu seinem Stellvertreter wurde der Arzt Ernst Fop, im vergangenen Jahr SVP-Chefverhandler in der Meraner Regierungskrise gewählt. Am Dienstag hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb die beiden Ärzte ernannt. Die Ernennung gilt für drei Jahre. Eugen Sleiter erhält dafür ein Zubrot von 900 Euro im Monat.

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