Cronaca | Müllstreit

Entführte Bozner Mülltonnen

Bozens Gemeinderat Rudi Benedikter will der Rechtslage „Restmülltonnen“ auf den Grund gehen. Was passiert, wenn die Tonne gestohlen wird?

Gemeinderat Rudi Benedikter ist auch Präsident der Umweltkommission. Einen Informationsaustausch mit der SEAB will er den BürgerInnen nicht vorenthalten. Das Schreiben sei „von breiterem Interesse“. Im Zusammenhang mit einem aktuellen Fall rund um „das Verschwinden (Diebstahl) einer Restmülltonne" richtete Benedikter „grundsätzliche Fragen an die SEAB“. Er will wissen, wem die Restmülltonnen gehören, wem der Chip – und wer für die Tonne verantwortlich ist, wenn sie auf den Straßenstellplätzen zur Entleerung abgestellt wird?

Verena Trockner von der SEAB antwortet: Die Restmülltonnen gehören der SEAB und werden in kostenloser Brauchleihe (comodato d’uso gratuito) an die Benutzer abgegeben. Dasselbe gilt für den Chip, sowie auch für das Schloss. Alles recht einfach zu durchblicken, verzwickter wird es bei der Verantwortungsfrage.

„Die Veranwortung für die Tonne übernimmt mit der Übergabe derselben (….) der Verwahrer (…) geht die Tonne verloren, wird sie gestohlen muss der Verwahrer Anzeige erstatten“. Und sollte sich so schnell wie möglich um Ersatz des Behälters „aktiv und schnell kümmern.“ Wild dürfe der Abfall auf jeden Fall nicht auf der Straße abgestellt werden und Frau Trockner führt aus: „Bei Sachschaden durch Diebstahl oder Vandalenakte kommt der Bürger für die Unannehmlichkeiten auf. (Die Tonnen kosten ca. 40€ + das Schloss ca. 40,00 €)“

Blicken wir doch nach Deutschland, dort wird Müll gerne getrennt, und die Mülltonnen verschwinden einfach im Erdboden.

Doch das könne nicht sein, wehrt sich Benedikter. Der Bürger sei in diesem Fall der Entlehner oder Verwahrer der Tonne „sei seinen Pflichten ordentlich nachgekommen“, was kann er also dafür, wenn die Tonne verschwindet, gestohlen wird? „Die Verantwortung geht dann doch auf den Eigentümer (SEAB) über, die für Sachschäden oder Ersatz haftet. Nur wenn der Bürger (Entlehner-Verwahrer) seinen vertraglichen Pflichten mit der SEAB nicht nachkommt, kann diese Schadenersatz verlangen.“

Geld dürfe von den BürgerInnen in so einem Fall nicht verlangt werden, meint Benedikter. Müllfrieden also auch in weiter Ferne?