Economia | Sozialstaat

Zusatzrente: Ein Muss mit vielen Hürden

Die italienische Zusatzrente wächst, jedoch besteht noch erhebliches Verbesserungspotenzial.
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(C)  Fabio Petrini
Foto: (C) Fabio Petrini
  • Die positive Entwicklung der Finanzmärkte im Jahr 2024 wirkte sich auch günstig auf die von den Zusatzrenten angesammelten Mittel aus. Die global verwalteten Vermögenswerte sind weltweit im vergangenen Jahr auf 61.500 Milliarden US-Dollar gestiegen.

    In einigen Ländern fließen in diese Berechnung allerdings weitere explizit für Vorsorgezwecke bestimmte Instrumente ein, etwa Rentenversicherungen und andere Finanzprodukte.

    Wo das öffentliche Rentensystem eine geringere Rolle spielt, ist das private Vorsorgesystem meist besser ausgebaut. In Italien hingegen, wo die Beitragssätze zur öffentlichen Rente mit 33% vergleichsweise hoch sind und zudem eine geringe Finanzbildung vorherrscht, ist die Verbreitung von Zusatzrentenformen nach wie vor begrenzt.

    Angesichts der demografischen Überalterung, einer hohen Staatsverschuldung sowie eines Arbeitsmarktes mit geringem Lohnwachstum und häufig unterbrochenen Erwerbsbiografien stellt der Ausbau der zweiten Säule einen wesentlichen Hebel für eine solide Altersvorsorge dar.

    Dabei geht es nicht nur um den Beitritt zu einem Zusatzrentenfonds, sondern auch um die Höhe der eingezahlten Beiträge. Eine angemessene Zusatzleistung käme insbesondere den schwächeren Einkommensgruppen zugute.

    Allerdings bestehen hier noch einige Hürden: Die Mitgliedschaft dominieren weiterhin „starke“ Arbeitnehmer – überwiegend männlich, im mittleren Alter und überwiegend in den nördlichen oder zentralen Regionen Italiens beschäftigt. Der Zugang für schwächere Arbeitnehmer, die häufig jünger sind, prekär beschäftigt und weiblich, bleibt hingegen erschwert.


    30% der eingeschriebenen Mitglieder leisten zudem keine Einzahlungen. Bei den übrigen Teilnehmern liegt der durchschnittliche Jahresbeitrag bei 2.890 Euro. 88% der Mitglieder bleiben damit unter der steuerlich absetzbaren Höchstgrenze von 5.164 Euro.

    Das individuelle Kapital jener, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, reicht derzeit nicht aus, um die gesetzliche Rente signifikant zu erhöhen. Damit verfehlt die Zusatzrente ihren Hauptzweck.

    Zwischen 60 und 64 Jahren liegt die durchschnittliche individuelle Kapitalposition in geschlossenen Fonds bei rund 28.800 Euro. Insgesamt besitzen lediglich 4,5% der Teilnehmer mehr als 100.000 Euro in Rentenfonds, meist in solchen, die bereits länger bestehen.

    Ein weiterer entscheidender Faktor für die Höhe der eigenen Position ist die erzielte Rendite, die in der Regel von der gewählten Anlagestrategie abhängt. Dynamische Anlagestrategien ermöglichen auf längere Sicht in der Regel höhere Renditen.

    Dennoch dominieren weiterhin Profile mit geringem oder gar keinem Aktienanteil, auch wenn bei jüngeren Teilnehmern zuletzt eine steigende Risikobereitschaft erkennbar ist.

    Neben einer Reform des öffentlichen Rentensystems bedarf es also auch zusätzliche Anreize, um die Beteiligung am Zusatzrentenfonds zu erhöhen. So sollten Maßnahmen zur Förderung des Beitritts geschaffen sowie neue Leistungen beim Renteneintritt eingeführt werden.

    Dies erfordert jedoch eine eingehende Diskussion mit den Sozialpartnern, da das Thema sensibel ist. 

    Außerdem sollten Lösungen entwickelt werden, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Versicherten gerecht werden. Auf gesetzlicher Ebene sollte eine Standardoption implementiert werden, die auf einem Lebenszyklusmodell beruht, falls sich der Teilnehmer nicht selbständig entscheidet.

    Dieses Modell würde das Risiko-Rendite-Profil dynamisch an die Lebensphasen anpassen, sodass mit zunehmendem Alter eine immer risikoärmere Anlagestrategie verfolgt wird.

    Für Personen in prekären Beschäftigungs- oder Einkommensverhältnissen muss die Beitragsfähigkeit verbessert werden. Besonders für junge Menschen und Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien wären Boni beim Eintritt in die Fonds in Form zeitlich gestaffelter Steuerabzüge sinnvoll.

    Die in den ersten Beitragsjahren nicht genutzten Steuerabzüge sollten in den Folgejahren nachträglich verrechnet werden können – analog zu bestehenden Regelungen für Erstbeschäftigte.

    Schließlich braucht es neue Möglichkeiten der Auszahlung. Das derzeitige System macht die Rentenauszahlung unattraktiv. Im Jahr 2024 wurden lediglich 4.000 Kapitalpositionen in eine Rente umgewandelt, während 164.600 Kapitalleistungen ausgezahlt wurden.

    Das zum Gesetzesdekret 252/05 vorgesehene System sieht jedoch vor, dass Versicherte bei Beibehaltung der Fondsmitgliedschaft Teilentnahmen tätigen können.

    Dadurch könnten sie weiterhin von den Erträgen der Vermögensverwaltung profitieren und den Anlagehorizont verlängern. Im Falle eines vorzeitigen Ablebens würde das nicht entnommene Kapital den Anspruchsberechtigten zugutekommen, ohne Risiko eines Kapitalverlustes.

    Diese Möglichkeit wäre zweifellos ein wichtiger Anreiz zur Stärkung der Zusatzrente.

    Alfred Ebner