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Höchste Lawinengefahr

Im Jänner entscheidet sich, ob gegen die ehemalige Bankenspitze das Hauptverfahren eröffnet wird. Zudem kommt auf die Sparkasse eine brandgefährliche Sammelklage zu.
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Foto: sparkasse
Stichtag ist der 20. Jänner 2021, 10.15 Uhr. An diesem Mittwochvormittag werden Norbert Plattner, Peter Lothar Schedl, Richard Maria Seebacher und Sergio Lovecchio vor Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg erscheinen müssen. Alle vier waren jahrelang in leitenden Funktionen für die Südtiroler Sparkasse tätig. Norbert Plattner als Präsident, Peter Lothar Schedl als Generaldirektor, Richard Maria Seebacher als stellvertretender Generaldirektor und Sergio Lovecchio als Leiter des Bereichs „Finance & Controlling“.
Chefstaatsanwalt Giancarlo Bramante und Staatsanwalt Igor Secco erheben gegen das Quartett schwerwiegende strafrechtliche Vorwürfe: Fälschung der Informationsbroschüre für Anleger (falso in prospetto – Art. 173 D.Lgs 58/1998, StGB Art 100, 112), Kursmanipulation (Aggiotaggio – ZGB Art. 2637, StGB 61, 81, 110), wahrheitswidrige Mitteilungen an die Aufsichtsbehörde (false communicazioni all´autorità di pubblica vigilanza – StGB Art. 61, 81, 110, 112, sowie ZGB Art. 2638 und 2639) und vor allem schwerer Betrug (truffa agravata - StGB Art. 640).
Der Ermittlungsakt 319/17 ist über 1.000 Seiten stark; im Antrag auf Einleitung des Hauptverfahrens werden auf 23 Seiten die Ergebnisse der Ermittlungen zusammengefasst. Fünf Jahre lang ermittelten die Carabinierisondereinheit ROS und die Bozner Finanzwache. Es wurden dabei Dokumente und mehrere Terabyte an Daten am Hauptsitz der Sparkasse beschlagnahmt. Neben Dutzenden Zeugenbefragungen griffen die Ermittler dabei auch auf Lauschangriffe zurück. So wurden einige der Beschuldigten zum Beispiel bei einem Essen in einem Bozner Restaurant abgehört.
Die Anklage beruht auch auf den Erhebungen und Schlussfolgerungen in den vertraulichen Inspektionsberichten der Banca D' Italia und der Börsenaufsicht (CONSOB) sowie auf dem Gutachten des von der Staatsanwaltschaft eingesetzten Sachverständigen Maurizio Silvi. Silvi, langjähriger Vizedirektor der Bozner Niederlassung der Banca D’Italia und derzeit Leiter der Trentiner Niederlassung der Bankenaufsicht, hat in einem 86 Seiten langen Bericht schon vor vier Jahren haarsträubende Details über die Arbeit der frühere Sparkassen-Führung um den damaligen Präsidenten Norbert Plattner herausgearbeitet.
 

Das bestellte Gutachten

 
Im Zentrum der Anklage steht die Kapitalerhöhung der Sparkasse im Jahr 2012. Die Sparkasse legte damals 450.000 neue Aktien auf. Der Preis pro Aktie: 210 Euro. Der Großteil dieser Aktien wurde von rund 11.000 Kleinanlegern erworben.
 
 
Die weitere Entwicklung ist bekannt: Zwei Jahre später werden die Millionenverluste der Sparkasse öffentlich. Heute ist die Aktie im Vergleich (inzwischen wurden die Aktien um das Zehnfache gesplittet, deshalb wird das Ganze auch nicht so augenscheinlich) 85 Euro wert.
Maurizio Silvi kommt in seinem Gutachten zum Schluss, dass man im gesetzlich vorgeschriebenen Informationsprospekt zur Kapitalerhöhung Millionenverluste, negative Geschäftsentwicklungen und selbst die Herabstufung des Ratings der Sparkasse vor den Anlegern bewusst verschwiegen hat. Nur so konnten die Sparkassenaktien in der Risikobewertung als „mittel“ eingestuft werden, obwohl das Risikolevel korrekterweise längst als „hoch“ einzustufen war. Diese Anpassung wurde aber erst zwei Jahre später auf Anweisung der Banken- und Börsenaufsicht vorgenommen.
In der Anklageschrift wird dabei nachgezeichnet, wie die ehemalige Sparkassenführung das zuständige Personal unter Druck gesetzt hat, die Aktien an den Mann und die Frau zu bringen. Vor allem aber wird dokumentiert, mit welchen Tricks und Kunstgriffen man generalstabsmäßig die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen der Aufsichtsbehörden umging. 
Ebenso glaubt die Staatsanwaltschaft, den Beweis erbringen zu können, dass der Aktienpreis bewusst manipuliert wurde. Offiziell wurden die 210 Euro anhand eines externen Expertengutachtens festgelegt. Das Gutachten wurde vom Bozner Wirtschaftsberater Patrick Bacher erstellt. Anhand des sichergestellten E-Mails geht die Staatsanwalt aber davon aus, dass die Sparkassenspitze dem Gutachter vorab nicht nur die Ergebnisse des Gutachtens vorgegeben habe, sondern eben auch den Aktienpreis, der aus der Bewertung resultieren soll.
Ein schwerwiegender Vorwurf, der aber anhand des Schriftverkehrs mehr als nur plausibel erscheint.
 

Die Rolle der Stiftung

 
Im Verfahren könnte aber auch die Rolle der Sparkassenstiftung rund um die Kapitalerhöhung 2012 genauer durchleuchtet werden. Aus dem beschlagnahmten Schriftverkehr geht eindeutig hervor, dass die Stiftung durch Aktienkäufe im Frühjahr 2012 den Kurs der Sparkassenaktie bewusst gestützt habe. Das Ziel: Einen möglichst hohen Emissionspreis zu erzielen. Nach Ansicht der Ermittler hätte diese Aktion in der Informationsbroschüre angeführt werden müssen. Sie wurde aber bewusst geheim gehalten. Hier wird sich zeigen, ob diese Art der Kursstützung unter die normale Praxis fällt oder nicht.
 
 
Dazu sind die Ermittler auf einen vertraulichen Schriftverkehr zwischen dem damaligen Stiftungspräsidenten Gerhard Brandstätter und Generaldirektor Peter Schedl gestoßen. Darin teilt Brandstätter mit, dass die Stiftung diese Kapitalerhöhung wegen der mangelnden Wirtschaftlichkeit der Investition und aus Zweifel an der strategischen Zukunft der Bank so gering wie möglich mittragen werde. Man werde nur jene Aktien übernehmen, die die Bank nicht verkaufen kann.
Auch diese Entscheidung hätte nach Ansicht der Ermittler der Börsenaufsicht CONSOB mitgeteilt und im Informationsprospekt angeführt werden müssen. Am Ende erwarb die Stiftung bei der Kapitalerhöhung Aktien im Wert 37,5 Millionen Euro. Das lag deutlich unter dem üblichen Engagement des Hauptaktionärs der Bank.
 

Politische Entscheidung

 
Anhand des beschlagnahmten Schriftverkehres wird aber auch deutlich, dass diese Haltung der Stiftung („La fondazione fa la preziosa“ wird in einer internen Mail gestänkert) den Druck auf die Vertriebsstruktur deutlich erhöht und dazu geführt hat, dass man das „ungesetzlichen Verhalten“ im Aktienverkauf nochmals intensiviert hat. In den Akten sind Dutzende Mahnmails des Vertriebsdirektors angeführt, in denen er vorrechnet, wie weit man das angepeilte Tagesziel im Aktienverkauf von einer Million Euro verfehlt habe. Am 31. Oktober 2012 kommt es deshalb zu einer Art „Krisensitzung“ in der Sparkasse.
In einer E-Mail zwischen zwei Spitzenfunktionären wird die weitere Gangart festgelegt:
 
“In una settimana piena, con tutte le informazioni disponibili (basta con le scuse del prezzo non conosciuto) abbiamo fatto solo 5 mio. Vi ricordo che entro metà novembre dobbiamo aver portato tutto il fieno in cascina quindi dobbiamo fare 15-20 mio alla settimana. Come già scritto venerdì bisogna aumentare notevolmente gli sforzi e la sistematicità. Ogni sera ci serve fare il punto dalla situazione".
 
Wie man dabei vorgegangen ist, zeigt sich exemplarisch am Fall ITAS. Die Sparkasse hält 2012 24 Prozent am Versicherungsinstitut, das als institutioneller Anleger eingestuft wird. Am 30. Oktober 2012 teilt ITAS mit, dass man sich nicht an der Kapitalerhöhung der Sparkasse beteiligen will. Zwei Wochen später ändert ITAS aber seine Meinung und beteiligt sich – wie aus dem Schriftverkehr hervorgeht, „aus politischen Gründen“ - an der Kapitalerhöhung.
 
 
 
ITAS übernimmt 2.000 Sparkassen-Aktion um 420.000 Euro. Dafür erhält das Unternehmen von der Bankenführung aber auch eine Put-Option. Es handelt sich um eine Verkaufsoption, mit der ITAS das Recht erhält, die Aktien in der Zukunft zu einem festgelegten Preis verkaufen zu können. Hier setzt man auf ein Nachlassen des Kurses und profitiert dann, wenn der zukünftige Kurs unter dem Aktienpreis liegt.
„Wenn ein institutioneller Anleger eine Verkaufsoption für einen Titel verlangt“, kommen die Ermittler in ihrem Abschlussbericht zum (allerdings etwas verkürzten und nicht unbedingt zwingenden) Schluss, „dann heißt das, dass er den Titel für überbewertet und unverkäuflich hält“.
 

Die Zivilkläger

 
Der Hauptvorwurf der Anklage: Die ehemalige Sparkassenführung habe die Anleger, aber auch die Aufsichtsbehörden wissentlich und willentlich getäuscht, indem man den wahren Zustand der Südtiroler Traditionsbank verschwiegen hat.
Es wird sich zeigen, ob es zur Einleitung eines Hauptverfahrens kommt und wie weit ein Richtersenat dieser These folgen wird. Sicher ist aber jetzt schon, dass bis zum Ende eines möglichen Prozesses der Großteil der strafrechtlichen Vorwürfe gegen die vier Ex-Sparkassenfunktionäre verjährt sein wird.
 
 
Dass dieses Verfahren aber durchaus nachhaltige Folgen für die Südtiroler Sparkasse haben könnte, liegt an einer Partei, die am 20. Jänner 2021 mit in die Vorverhandlung ziehen wird. Vor rund drei Jahren hat Rechtsanwalt Massimo Cerniglia bei der Staatsanwaltschaft im Namen von Aktionären eine Eingabe hinterlegt. Über 50 namentlich genannte Kleinaktionäre werden im Antrag der Staatsanwaltschaft als Geschädigte formal geführt.
Dieser Kreis wird sich nun erweitern. Denn die Geschädigten haben sich jetzt zum „Comitato Azionisti Sparkasse“ (CAS) zusammengeschlossen und beantragen, als Zivilpartei im Verfahren zugelassen zu werden. Zudem will sich an ihrer Seite auch die gesamtstaatliche Verbraucherschutzorganisation “Centro Consumatori Italia“ in das Verfahren einlassen.
Als Anwälte stehen den geschädigten Aktionären neben dem Bankenrechtler Massimo Cerniglia auch Mario Scialla, Consigliere und Sekretär der Anwaltskammer Rom, sowie Alessandro Caponi und Sebastian Ochsenreiter  bei.
Dabei geht es aber nicht nur um den Strafprozess. „Wir möchten die 11.000 potenziell geschädigten Anleger in einer Class Action oder in einer Sammelklage gegen die Sparkasse vertreten“, heißt es in einer Presseausendung, die am Dienstagvormittag vom Aktionärskomitee und der Verbraucherschutzvereinigung verschickt wurde. Unabhängig vom Ausgang des Strafprozesses können die Ermittlunsgsergebnisse in einem solchen Zivilprozess verwendet werden.
Damit aber dürften auf die aktuelle Sparkassenspitze Millionenforderungen zukommen. In den Ermittlungsakten wird der potentielle Schaden auf rund 35 Millionen Euro geschätzt.
Das ist eine Lawine, die auf die Sparkasse zurauschen wird. An den Rückstellungen im Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird sich zeigen, wie ernst die Bank diese Lawinengefahr nimmt.