Volksbank erneut verurteilt
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Ein Bozner Wirtschaftsberater hat die Südtiroler Volksbank verklagt, da die Bank ihn nicht ausreichend über die Risiken beim Kauf ihrer Aktien informiert und gegen finanzrechtliche Bestimmungen verstoßen habe, wie aus einer Pressemitteilung des Verbraucherschutzvereins Robin hervorgeht. Der Wirtschaftsberater habe sich an die Rechtsanwälte Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi, Anwälte des Aktionärskomitees Südtirol und des Verbraucherschutzvereins Robin gewandt, um zu beantragen, dass die Volksbank verurteilt werde, den Vertrag über den Kauf von Aktien der Bank im Wert von 33.000 Euro zu annullieren. Die Klage wurde Ende des Jahres 2022 beim Bozner Gericht eingereicht und daraufhin dem Richter Francesco Laus zugewiesen. Am 7. September 2024 entschied der Richter zugunsten des Klägers und verurteilte die Bank dazu, dem Wirtschaftsberater 33.545,15 Euro als Kapital und 3.892,52 Euro als gesetzliche Zinsen zu zahlen, zusätzlich zu den Zinsen gemäß Artikel 1284 Absatz 4 des italienischen Zivilgesetzbuches, die nun 12 Prozent pro Jahr betragen.
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Das Urteil
Richter Laus entschied, dass die Ansprüche des Klägers nicht verjährt seien, da die Verjährungsfrist erst Ende 2015 begann. Die Anwälte des Klägers argumentierten erfolgreich, dass die Volksbank bei den Kapitalerhöhungen 2012 und 2015 gegen Artikel 38 des Rahmenvertrags verstoßen hatte, da sie dem Kläger keinen Prospekt über die Aktienplatzierung aushändigte. Zudem stellte das Gericht fest, dass die Anlagen nicht dem Risikoprofil des Klägers entsprachen und die Bank es ihm ermöglichte, sein Vermögen übermäßig auf ihre Aktien zu konzentrieren. Schließlich wurde festgestellt, dass die Bank gegen das konsolidierte Finanzgesetz verstoßen hatte, indem sie dem Anleger unvollständige Informationen über die Wertpapiere gab. Daher löste der Richter die Verträge auf und verurteilte die Bank zur Rückzahlung der Investitionssumme plus Zinsen von 12 Prozent pro Jahr.
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Es handle sich hierbei bereits um das zehnte Urteil zugunsten der Sparer, das die betreffenden Anwälte innerhalb eines Jahres erwirkt haben. Die Volksbank, die sich geweigert habe, die vom Aktionärskomitee vorgeschlagene gütliche Einigung in Bezug auf die zehn ergangenen Urteile herbeizuführen, habe nur gegen zwei davon Berufung eingelegt, sodass die anderen rechtskräftig geworden sind beziehungsweise kurz vor der Rechtskraft stehen.
Die Sammelklage, die das Aktionärskomitee Südtirol und andere Verbände im vergangenen Jahr vor dem Gericht von Venedig eingereicht hatten, verlaufe für die Bank nicht erfolgreich, da diese vom Berufungsgericht Venedig zugelassen wurde und die mündliche Verhandlung am 10. Oktober stattfinden werde. Das Berufungsgericht Bozen habe der Klage eines Sparers in einem anderen Fall stattgegeben und die Bank zur Rückzahlung der angelegten Gelder verurteilt. Angesichts des „gerichtlichen Debakels, das der Bank widerfahren ist“, solle sie ihre ablehnende Haltung gegenüber den Sparern überdenken und einen runden Tisch einrichten, argumentiert der Verein Robin. Die Banca d'Italia solle sich ebenfalls einschalten, denn dieser für die Volsbank ungünstige Rechtsstreit zeige, dass sie in der Vergangenheit wiederholt und in schwerwiegender Weise gegen die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen des konsolidierten Finanzgesetzes verstoßen habe.
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