Cronaca | Telekommunikation

Bye Bye, Roaming!

Die EU hat ihr Versprechen gehalten: Ab 15. Juni 2017 gehören Roaming-Gebühren der Geschichte an. Dorfmann: “Ein schöner Erfolg.”
Roaming
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Des öfteren war sie bereits angekündigt, doch schlussendlich immer wieder aufgeschoben worden: die Abschaffung der Roaming-Gebühren in der EU. Nun ist es endlich wirklich so weit. Die freudige Nachricht kam am Mittwoch Vormittag aus Brüssel. Dort haben sich Vertreter des EU-Parlaments und der (noch) 28 Mitgliedsstaaten auf die letzten Details geeinigt. Ab 15. Juni 2017 sollen die Zusatzkosten für die Handynutzung im EU-Ausland endgültig Geschichte sein.

Der Südtiroler Europaparlamentarier Herbert Dorfmann zeigt sich erfreut: “Die Aufhebung der Gebühren ist das Ende eines zehnjährigen Prozesses. Seit 2007 sind wir im Europäischen Parlament bemüht, die Aufschläge für Telefonie, SMS-Versand und Datennutzung im EU-Ausland zu senken bzw. abzuschaffen. Es ist ein schöner Erfolg wenn diese ab 15. Juni 2017 endlich wegfallen und ich europaweit das Handy mit demselben Tarif wie zuhause nutzen kann.”

Der letzte Knackpunkt, der heute Morgen aus dem Weg beseitigt wurde, betraf die Roaming-Großhandelspreise: Die Telekommunikationsunternehmen in der EU können sich für die Auslandsnutzung ihrer Kunden gegenseitig Kosten in Rechnung stellen. Die nun von der EU dafür festgelegten Obergrenzen belaufen sich auf 3,2 Cent pro Minute für Anrufe und 1 Cent für SMS. Für Datenvolumen sinken die Obergrenzen ab dem heurigen 15. Juni auf 7,70 Euro pro Gigabyte, ab 1. Jänner 2022 sollen sie auf 2,50 Euro pro Gigabyte fallen. “Das war das letzte Puzzleteil”, verkündete der zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, der Este Andrus Ansip. Herbert Dorfmann betont indes aber auch, dass die Arbeit am Thema “noch nicht ganz am Ende” sei: “Wir brauchen einen wirklichen Binnenmarkt bei den Mobilfunkanbietern. Endziel muss es sein, dass jeder Bürger seine SIM Card überall in Europa kaufen und damit überall in Europa telefonieren kann. Erst dann gibt es einen wirklichen einheitlichen und konkurrierenden Markt in der EU.”