Economia | Zusatzrenten

Neue Regeln für Zusatzvorsorge

Die Zweikammerkommission empfiehlt steuerliche Anreize und flexiblere Auszahlungsmodelle, um die Teilnahme an der Zusatzvorsorge zu fördern.
Avvertenza: Questo contributo rispecchia l’opinione personale del partner e non necessariamente quella della redazione di SALTO.
senioren_anziano_geld_soldi_vorsorge_risparmi_ph_openai
Foto: OpenAI
  • Das Abschlussdokument der Untersuchung, die im Januar 2024 von der Zweikammerkommission eingeleitet wurde, um die Finanzinvestitionen und die Vermögenszusammensetzung der Sozialversicherungsträger und Pensionsfonds zu analysieren, wurde am 12. Juni einstimmig verabschiedet.

    Neben zahlreichen weiteren Fragen und Anmerkungen enthält das Dokument auch Vorschläge zur Förderung der Teilnahme an der Zusatzvorsorge. Dabei werden einige Aspekte besonders hervorgehoben, auf die auch die COVIP bei verschiedenen Gelegenheiten bereits hingewiesen hat: von der Besteuerung in der Beitragsphase, über die Art der Auszahlung der endgültigen Leistung bis hin zur stillschweigenden Zustimmung bei der Wahl der Investitionslinie.

    Besonders betont wird die Prüfung der Möglichkeit, die derzeit geltenden Abzugsgrenzen in der Beitragsphase neu festzulegen. Vorgeschlagen wird ein Mechanismus zur späteren Verrechnung der positiven Differenz zwischen der Abzugsgrenze für Beiträge zur Zusatzrente (5.164,57 Euro pro Jahr) und dem tatsächlich abgezogenen Betrag. Dies würde insbesondere Personen mit schwankendem Einkommen motivieren, an der Zusatzvorsorge teilzunehmen, da sie die Aussicht hätten, nicht genutzte Abzugsbeträge zu einem späteren Zeitpunkt ihrer beruflichen Laufbahn zurückzuerhalten.

    Diese Idee entspricht den bereits für Erstbeschäftigte geltenden Regelungen: In den ersten fünf Jahren der Teilnahme an Zusatzrentenformen ist es innerhalb von zwanzig Jahren nach Ablauf des fünften Jahres zulässig, Beiträge, die die Jahresgrenze von 5.164,57 Euro überschreiten, vom Gesamteinkommen abzuziehen. Allerdings nur in Höhe der positiven Differenz zwischen dem Höchstbetrag von 25.822,85 Euro (5 x 5.164,57 Euro) und den tatsächlich in den ersten fünf Jahren gezahlten Beiträgen, maximal jedoch 2.582,29 Euro pro Jahr.

    Darüber hinaus schlägt das Dokument vor, die Abzugsgrenze für steuerlich abhängige Personen (insbesondere Kinder) anzuheben, um die Anzahl der in der Zusatzrente Versicherten zu erhöhen und so die Schaffung einer angemessenen Zusatzrente zu fördern. Dies erscheint nachvollziehbar und gerechtfertigt.

    In der Ansparphase stellt die Kommission fest, dass die garantierten Anlageformen keine wettbewerbsfähigen Renditen bieten. Dieses Problem betrifft vor allem „stillschweigende“ Mitglieder, insbesondere jüngere. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass die Abfertigung dieser Personen in einer Linie mit einem Aufwertungszinssatz einfließen, der mit der Abfertigung vergleichbar ist. Im Dokument wird daher ein Ansatz vorgeschlagen, bei dem bei fehlender ausdrücklicher Entscheidung des Teilnehmers die Anlage nach einem Life-Cycle-Modell erfolgt. Dabei wird das Risiko-Rendite-Profil dynamisch an das Lebensalter angepasst: Zu Beginn wird ein höherer Aktienanteil gewählt, der mit zunehmendem Rentenalter zugunsten konservativerer Anlagen reduziert wird. Dieser Mechanismus ist im italienischen Zusatzrentensystem bislang wenig verbreitet und sollte ausgebaut werden.

    Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Rentabilitätsverlust nicht nur „stillschweigende“ Mitglieder betrifft, sondern auch solche, die sich bewusst für konservativere Investitionslinien entschieden haben und ihre Wahl im Laufe der Zeit nicht geändert haben. Hier besteht ein deutlicher Bedarf an besserer Aufklärung.

    Bezüglich der Auszahlung der Leistung nach Renteneintritt entscheiden sich die Versicherten, sofern möglich, meist für die Auszahlung des eingezahlten Kapitals, um selbst über dessen Verwendung im Ruhestand zu bestimmen. Angesichts dieser Präferenzen kann die derzeitige Verpflichtung, mindestens 50% der individuell angesparten Summe in Form einer Leibrente zu beziehen (ab einem bestimmten Kapital), abschreckend wirken. Die Zweikammerkommission weist zudem darauf hin, dass die Leibrentenoption für Versicherte in manchen Fällen aufgrund der von Versicherungsgesellschaften angewandten Umwandlungskoeffizienten ungünstiger sein kann als die vom INPS verwendeten.

    Um diese kritischen Punkte zu überwinden, schlägt das Dokument die Einführung der Möglichkeit vor, Teilentnahmen des Kapitals über einen festgelegten Zeitraum (z. B. fünf bis sieben Jahre) zu planen. Dies würde es ermöglichen, weiterhin von der Anlage der nicht entnommenen Mittel zu profitieren, da diese vom Pensionsfonds verwaltet werden und somit potenziell höhere Renditen erzielen könnten. Gleichzeitig würden die Belastungskosten, die von den Versicherungsgesellschaften zum Zeitpunkt des Renteneintritts erhoben werden, reduziert.

    Besonders sinnvoll wäre es laut Kommission, den Pensionsfonds zu gestatten, Rentenleistungen in Form geplanter Entnahmen direkt auszuzahlen, ohne Beteiligung der Versicherungsgesellschaften.

    Nun ist der Gesetzgeber am Zug. Zwar plant die Regierung den Ausbau der Rentenfonds, allerdings soll dies ohne zusätzliche Kosten erfolgen. Dies erscheint kaum realistisch, weshalb ungewiss ist, ob und wann entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden. Die Vorschläge der Kommission sind meiner Ansicht nach sinnvoll und würden insbesondere im Bereich der Steuerabzüge während des Arbeitslebens für mehr Gerechtigkeit sorgen.

    Text von Alfred Ebner