Nicht wurscht
Den Anstoß gegeben haben die Freiheitlichen im fernen Jahr 2018. Mit einem Beschlussantrag forderten sie im Landtag die Einführung einer DNS-Datenbank für Hunde. Eine Zielsetzung dahinter: Hundebesitzer, die das “Geschäft” ihrer Vierbeiner nicht von der Straße räumen leichter ausfindig machen und zur Rechenschaft ziehen können. Der Beschlussantrag wurde damals angenommen, 2019 floss die Regelung in das Omnibusgesetz ein. Doch dann passierte nichts mehr. Ursprünglich sollte die Pflicht zur Registrierung mit 1. Jänner 2021 eingeführt werden. Vor allem in Bozen drängte die Stadtverwaltung auf die Umsetzung, mit Unterstützung “von den Hundebesitzern, die die Kothäufchen immer wegräumen und sich über diejenigen ärgern, die das nicht tun”. Nach Klärung der letzten Details ist es nun fix: Ab 1. Jänner 2022 werden Hundebesitzer mit Wohnsitz in Südtirol ihren Hund durch ein genetisches Profil kennzeichnen lassen müssen. Die Kosten für die Erstellung des DNS-Profils liegt beim Hundebesitzer und belaufen sich laut Auskunft des Landes auf knapp 40 Euro. Die Daten werden jenen im Hunde-Melderegister hinzugefügt. Darin sind – Stand März 2021 – 42.821 Hunde eingetragen.
Ab 1. Jänner 2022 sind bei allen neu gemeldeten Hunden die DNS-Daten sofort zu erheben. Bei den bereits gemeldeten sind sie bis 31. Dezember 2023 zu ergänzen. Für die Kontrollen eventueller Hundehäufchen sind “eindeutig” die Gemeinden zuständig, in deren Zuständigkeit die örtliche Hygiene und die Müllentsorgung fällt, erklärt der zuständige Landesrat Arnold Schuler. Und er präzisiert – in Antwort auf eine Landtagsanfrage der Grünen – die eigentliche Absicht des genetischen Profils der Hunde: “Der Aspekt der ‘Hundehäufchen’ ist nur ein positiver Nebeneffekt der DNS-Datenbank, der sich hervorragend als Werbung für das Projekt eignet, wobei die Aspekte des Unterbindens von illegalem Tierhandel, von Diebstahl von Rassehunden, des Aussetzens von Hunden und von Rissen oder Angriffen durch Hunde viel bedeutender sind.”
Die Geldbußen für Verstöße gegen die geltenden Vorschriften sind unterschiedlich. So riskiert zum Beispiel ein Hundebesitzer, der sein Tier herumstreunen lässt, eine Strafe von 50 bis 500 Euro.
Und Hundebesitzer ohne
Und Hundebesitzer ohne Wohnsitz?