Politica | Tourismus

Knappe Abstimmung

Der zuständige Gesetzgebungsausschuss genehmigt das Prozedere zu Bettenzählung und Obergrenze. Die Vorschläge der Opposition wurden abgelehnt.
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Foto: Dave Photoz on Unsplash
Der 2. Gesetzgebungsausschuss hat heute, am 1. September, die am Montag begonnene Behandlung des vom zuständigen Landesrat Arnold Schuler (SVP) vorgelegten Vorschlags für eine Durchführungsverordnung „Kriterien und Modalitäten für die Erhebung, Festlegung der Obergrenze und Zuweisung von Gästebetten“ abgeschlossen. Der in der Sitzung geänderte und ergänzte Vorschlag des Ausschussvorsitzenden wurde mit 4 Ja-Stimmen (SVP), 3 Nein-Stimmen (Grüne Fraktion, Perspektiven Für Südtirol und Demokratische Partei - Bürgerlisten) und 1 Enthaltung (Die Freiheitlichen) angenommen. Die Entwürfe der Stellungnahmen der Fraktionen der Grünen und der Demokratischen Partei - Bürgerlisten wurden abgelehnt.
Wie der Ausschussvorsitzende Franz Locher (SVP) erläuterte, ist der 30. Juni 2023 als letztes Datum für die Bettenzählung vorgesehen. Ausnahmen sind für jene Strukturen vorgesehen, die bereits 2020, 2021 und 2022 gebaut wurden, weil diesen ansonsten keine Genehmigung erteilt werden kann. Strukturen, die sich in der Bauphase befinden, können ihre Arbeiten abschließen. Was die Bettenerhebung betrifft, so können Betriebe, die vor 2020 aktiv waren, einen bestimmten Tag im Jahr 2019 als Referenz wählen. Betriebe, die zwischen 2020 und 2022 ihre Tätigkeit aufgenommen haben, können ein Datum im Zeitraum von 2020-2022 wählen. Für den Urlaub auf dem Bauernhof werden spezifische Qualitätskriterien eingeführt.
 

Kritik der Grünen

 
Laut der Grünen Landtagsfraktion verschärfen die von der SVP und dem Rat der Gemeinden durchgebrachten Änderungen die Mängel der Verordnung von Schuler, die bereits von Anfang an durch zahlreiche Kompromisse und Ausnahmen geschwächt worden wäre: „So wurde durch Machtkämpfe innerhalb der SVP Schritt für Schritt das eigentliche Ziel des Gesetzes aufgeweicht: Der Massentourismus sollte durch das Gesetz gebremst werden und ein nachhaltiger Tourismus für Mensch und Natur mit einer gerechteren Verteilung der Tourismusströme erreicht werden.
Stattdessen wird mit der Verordnung der Landesregierung und diesen Änderungsvorschlägen das Gegenteil erreicht: Jeder wird die unzähligen Möglichkeiten nutzen können, um seine Beherbergungskapazität auszuweiten und eine so große Bettenreserve zu erhalten, dass das Konzept einer ‚Obergrenze‘ ausgehebelt wird. In jedem Winkel des Landes werden weiterhin neue Bettenburgen entstehen, der Verkehr wird an Spitzentagen unerträglich sein, die kleineren Betriebe werden die Konkurrenz nicht aushalten und die Schere zwischen strukturschwachen und touristisch erschlossenen Gebieten, die soziale Ungerechtigkeit wird zunehmen.
Der Widerspruch zwischen den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und den konkreten Maßnahmen, die den Massentourismus anheizen, ist eklatant und wird weiterhin für Diskussionen sorgen. Die Geschichte ist also noch nicht zu Ende und die Grüne Fraktion wird sich weiterhin für eine echte ökologische und soziale Wende für Südtirol und seine Zukunft einsetzen.“