Die April-Regeln
Nun also doch: Nach der Ankündigung vom Dienstag, dass nach Ostern weniger strenge Regeln gelten sollen als es die staatlichen Vorgaben vorsehen, hat Landeshauptmann Arno Kompatscher am Donnerstag (1. April) Abend die entsprechende Verordnung Nr.18 unterzeichnet.
Was von 7. bis 30. April gilt
- die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf das Gemeindegebiet ist aufgehoben: ab 7. April sind von 5 bis 22 Uhr Bewegungen im ganzen Land ohne Eigenerklärung möglich
- individuelle sportliche und Bewegungstätigkeiten im Freien sind weiterhin unter den entsprechenden Auflagen erlaubt.
- das Landesgebiet verlassen oder betreten darf man hingegen weiterhin nur aufgrund von nachgewiesenen Arbeitserfordernissen, Gesundheitsgründen oder dringlich notwendigen Gründen und mit Eigenerklärung (diese Voraussetzungen gelten auch für das Verlassen der eigenen Wohnung während der nächtlichen Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr)
- nicht in Südtirol ansässige Personen dürfen weiterhin nicht zu ihren Zweitwohnungen nach Südtirol kommen; es wird entsprechende Kontrollen geben
- ab 7. April gibt es an Ober- und Berufsschulen maximal 75 Prozent Präsenzunterricht
- in allen Schulstufen giltdie Pflicht, sich an den so genannten Nasenflügeltests zu beteiligen, Schüler, die das nicht machen, bleiben im Fernunterricht.
- Take Away ist ab 7. April in Bars (bis 18 Uhr) und Restaurants (bis 20 Uhr) erlaubt
- Hauszustellungen sind weiterhin von 5 bis 22 Uhr möglich
- Beherbergungsbetriebe dürfen ab 7. April öffnen, müssen alle geltenden Sicherheitsmaßnahmen einhalten und dürfen Speisen und Getränke ausschließlich den übernachtenden Hausgästen verabreichen
- Einzelhandelstätigkeit ist von Montag bis Samstag zu den normal geltenden Öffnungszeiten erlaubt, am Sonntag hingegen lediglich für Apotheken, Paraapotheken, Zeitungskioske und Tabakläden sowie Geschäfte des Lebensmittelverkaufs
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltungen sollen regelmäßigen Tests unterzogen werden
Ostern
Für die Osterfeiertage (Samstag, 3. bis Montag, 5. April) gelten dagegen die strengen, weitgehend vom Staat vorgegebenen Regeln.
Die wesentlichste davon ist, dass man sich nur in folgenden Fällen über das eigene Gemeindegebiet hinaus bewegen darf: Jeweils zwei erwachsene Personen dürfen sich einmal am Tag zwischen 5 und 22 Uhr im gesamten Landesgebiet zu einem einzigen, anderen Haushalt als dem eigenen begeben. Ausnahmen gelten für Minderjährige unter 14 Jahren, sofern mindestens eine der beiden erwachsenen Personen die elterliche Verantwortung ausübt, sowie für Menschen mit Beeinträchtigung oder Pflegebedürftige, die im selben Haushalt leben. Für den Einkauf von Lebensmitteln und Gütern des täglichen Gebrauchs sind Fahrten in eine angrenzende Gemeinde erlaubt, sofern diese Güter in der eigenen Gemeinde nicht verfügbar sind. Verlassen darf man das Gemeindegebiet in der Osterzeit auch bei sportlichen und Bewegungstätigkeiten zu Fuß oder mit dem Fahrrad.
Bewegungen innerhalb des Gemeindegebietes sind nur aus folgenden Gründen erlaubt: bei nachgewiesenen Arbeitserfordernissen, aus gesundheitlichen, notwendigen oder dringlichen Gründen; für Tätigkeiten oder Dienste, die nicht ausgesetzt sind. Bars und Restaurants bleiben geschlossen; Restaurants können allerdings von 5 bis 20 Uhr einen Abholservice und von 5 bis 22 Uhr einen Zustelldienst anbieten. Geschlossen bleiben auch die Einkaufszentren und der Detailhandel, mit Ausnahme jener zur Grundversorgung, die nur am Sonntag geschlossen haben müssen. An allen Tagen öffnen dürfen hingegen Apotheken, Paraapotheken, Zeitungskioske und Tabakläden sowie Geschäfte des Lebensmittelverkaufs. Die Märkte bleiben in der genannten Osterzeit geschlossen – es sei denn sie verkaufen Lebensmittel, landwirtschaftliche Gärtnereiprodukte. Alle Dienste an der Person mit Ausnahme der Wäschereien und Bestattungsdienste sind ausgesetzt.
Einreise aus dem Ausland
Bei der Einreise aus einem EU-Staat oder der Schweiz gilt bis zum 6. April eine verpflichtende Quarantäne von fünf Tagen. Bei Einreisen aus Österreich bleibt die Quarantäneregel aufgrund der aufgetretenen Virusmutationen hingegen weiterhin bei 14 Tagen. Ausgenommen von den Quarantäneregeln sind unter anderem Pendler und Studierende, die mindestens einmal wöchentlich zwischen dem Studienort und dem Wohnort in Südtirol pendeln. Weitere Ausnahmen und detaillierte Informationen gibt es im Coronaportal des Landes.
"Es besteht die Pflicht,
"Es besteht die Pflicht, immer einen Schutz der Atemwege bei sich zu haben und diesen an allen geschlossenen Orten, mit Ausnahme der eigenen Wohnung, zu tragen sowie an sämtlichen Orten im Freien, jene Orte ausgenommen, an denen es aufgrund der Beschaffenheit und angesichts der Umstände gewährleistet ist, dass nicht zusammenlebende Personen dauerhaft voneinander isoliert bleiben."
Sehr verständlich geschrieben … Am besten gleich einen Rechtsanwalt im Schlepptau mitnehmen.
In risposta a "Es besteht die Pflicht, di G. P.
Besonders gelungen finde ich
Besonders gelungen finde ich ja die Formulierung 'dauerhaft voneinander isoliert bleiben'.
Das spiegelt für mich ein Jahr Pandemie ganz gut wider...
In risposta a "Es besteht die Pflicht, di G. P.
Den Anwalt wird es freuen.
Den Anwalt wird es freuen. Mir wurde hier in den Kommentarspalten von Salto empfohlen, mich im Zweifelsfall auf den buonsenso der Finanzer zu verlassen.
April, April der tut was er
April, April der tut was er will....
Vielleicht sollte man die 100.000 Euro Schnüffelhunde mal durch den Südtiroler Landtag schnüffeln lassen und schaun ob da noch ein bisschen Hausverstand übrig geblieben ist ;-)
... aber die schönsten Wort-,
... aber die schönsten Wort-, Stil- oder Osterblüten in der neuen Dringlichkeitsverordnung sind definitiv diese: "hygienische Sanierung", und wirklich exzellent und phantasievoll: "Sanitisierungsmaßnahmen".
Da haben wir beim Durchlesen zumindest was zu lachen (-:). Frohe Ostern!
In risposta a ... aber die schönsten Wort-, di Klemens Riegler
:-) Ebenso
:-) Ebenso!
Die meisten Leute werden sich
Die meisten Leute werden sich einen Dreck drum scheren und machen was sie wollen, so wie sie das auch bisher gemacht haben. Diese Kontrollen gibt es im Grunde gar nicht...das wäre personaltechnisch auch gar nicht leistbar. Diese Verordnungen sind eine einzige Lachnummer! Wir dürfen uns auf die "Eier" danach freuen, wenn die Infektionen wieder zugenommen haben.
Bleibt nur zu hoffen, daß sich keine Osterhasen-Mutante entwickelt.