Economia | Almwege

Wem gehört der Almweg?

Wem gehören die Almwege? Den eingetragenen Besitzern? Den Tourismusvereinen und Gemeinden? Die Konflikte zu dieser Frage häufen sich.
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Foto: Google Street View
Vor Kurzem hat der SVP-Landtagsabgeordnete Manfred Vallazza eine Anfrage zu einer Straße auf die Staller Alm eingereicht. Wie es in dem Schreiben heißt, scheint zwar eine Interessentschaft als Eigentümerin des Zufahrtsweges im gesamten Bereich Staller Wald bzw. zur Staller Alm auf, dennoch wird die Straße seit Längerem von der Autonomen Provinz Bozen genutzt. Grund dafür sind eine Langlaufloipe und ein Wanderweg, die während der Wintersaison auf der Staller Alm betrieben werden. Die Gemeinde Rasen-Antholz und der Tourismusverein Antholzertal haben zwar mit den Betreibern der Loipe eine Vereinbarung geschlossen, nicht jedoch mit den Besitzern des Zufahrtsweges. In der Anfrage ersucht der SVP-Abgeordnete die Landesregierung um Auskunft, auf welcher rechtlichen Grundlage die Autonome Provinz Bozen über den Straßengrund bestimmt und gegenüber Dritten als Verfügungsberechtigter auftritt. Weitere Fragen drehen sich darum, wer bei etwaigen Schadensfällen haftet und welche Enteignungsentschädigungen für den Straßengrund und den unmittelbar angrenzenden Grund, sollte er abgelöst werden, vorgesehen sind.
 
 
 
 
Wie der Landtagsabgeordnete auf Nachfrage von Salto.bz erklärt, haben sich die Eigentümer der Zufahrtsstraße an ihn gewandt, da zum einen die Benutzung der Straße ohne ihr Einverständnis bzw. über ihre Köpfe hinweg erfolgt, und sie zudem fürchten, bei etwaigen Unfällen, die auf diesem Almweg geschehen können, rechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Nachdem es sich dabei nicht um einen Einzelfall handelt, sondern es landesweit aufgrund von ungeklärten Fragen über Haftung oder Ablöse zu Konflikten zwischen Touristikern und Grundeigentümern kommt, sei es an der Zeit für eine rechtliche Klarstellung, so Vallazza. Über die Instandhaltung der Wanderwege wurde bereits vor einiger Zeit eine Vereinbarung zwischen dem Land, AVS und CAI sowie dem Landesverband der Tourismusorganisationen (LTS), dem Südtiroler Bauernbund (SBB), dem Südtiroler Gemeindenverband und dem Südtiroler Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) geschlossen. Darin ist bei der Errichtung neuer Wanderwege oder Mountainbike Trails eine Vereinbarung mit dem Grundeigentümer verpflichtend vorgesehen. „Leider wird dem nicht immer nachgekommen“, so Vallazza, denn dies heißt für die Betreiber wie Tourismusverein oder Gemeinde Aufwand. Kommt es jedoch zu einem Unfall, sind die Eigentümer die ersten Ansprechpartner. Eine Situation, mit der sie verständlicherweise nicht glücklich sind.