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Steuerbefreiung für Studienbeihilfen

Die Studienbeihilfe soll steuerfrei sein, sagt die Landtagsabgeordnete Maria Elisabeth Rieder vom Team K. Einkommensschwache Familien haben bereits genug Schwierigkeiten.
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Foto: Mikael Kristenson (c) unsplash
  • Studenten und Studentinnen, die an einer Universität ein Medizinstudium absolvieren, sind mit teils sehr hohen Studiengebühren konfrontiert. „Dieser Betrag stellt für viele Familien mit einem durchschnittlichen Einkommen eine erhebliche finanzielle Belastung dar“, sagt Maria Elisabeth Rieder, die zu diesem Thema vor Kurzem eine Landtagsanfrage eingereicht hat. Darin möchte die Team K-Abgeordnete unter anderem wissen, ob es Pläne oder Überlegungen gibt, das zusätzliche Einkommen aus Sommerjobs steuerlich anders zu behandeln. Derzeit wird nämlich die finanzielle Unterstützung bzw. die Übernahme der Studiengebühren durch die Autonome Provinz Bozen als steuerpflichtiges Einkommen behandelt. Die Studenten erhalten dafür eine sogenannte CU (Certificazione unica) bzw. eine Einkommensbescheinigung, die sie jährlich bei der Steuererklärung einreichen müssen. „Dies stellt gerade in Zeiten stark gestiegener Lebenshaltungskosten eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Familien dar, da die Kinder zwar weiterhin finanziell von den Eltern abhängig sind, aber steuerlich nicht mehr zu Lasten der Eltern erklärt werden“, so Rieder. Hinzu komme, dass natürlich auch das zusätzliche Einkommen aus einem Sommerjob versteuert werden müsse. Daher sollte die finanzielle Unterstützung, also das Stipendium, nicht als Einkommen gewertet werden, ist die Team K-Abgeordnete überzeugt und erklärt, dass, auch wenn die Gesetzgebung in steuerlichen Belangen und im Spezifischen eine Steuerbefreiung grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Staates falle, es dennoch notwendig sei, auf diese Problematik hinzuweisen, um auf staatlicher Ebene eine Änderung der Bestimmung in Sachen Steuerbefreiung anzustreben.