Ambiente | Sortenreichtum in der Landwirtschaft

EU-Saatgutverordnung: Vielfalt bleibt gefährdet

Die positive Stimmung nach der Veröffentlichung des Vorschlags zur neuen Saatgutverordnung der EU. Arche Noah und Global 2000 warnen: Die Vielfalt in der Landwirtschaft bleibt gefährdet.

Die Umweltorganisationen Arche Noah und Global 2000 haben den neuen Gesetzesvorschlag zur EU-Saatgutverordnung genauer unter die Lupe genommen und bleiben kritisch. „Der Knackpunkt bleibt, dass die neue Gesetzgebung nicht nur den gewerblichen sondern auch den nicht-kommerziellen Bereich regeln soll“, sagt Victoria Zedlacher von Global 2000. Saatgut darf demnach nur noch unter Auflagen weitergegeben werden. Selbst Privatpersonen müssen offenbar Etikettierungsvorschriften einhalten, wenn sie Saatgut gegen Geld weitergeben wollen. Für Landwirte sei all dies noch strenger geregelt, kritisieren die Umweltschützer, sie dürften Saatgut ohne Auflagen nicht einmal mehr verschenken.

Alte und seltene Sorten schützen
Eine große Hürde bleibt auch die von Beginn an kritisierte, behördliche Registrierung. Damit soll geregelt werden, welche Sorten auf dem Markt erhältlich sein sollen, und welche nicht. Ohne Registrierung darf Saatgut laut Gesetzesvorschlag nur noch in kleinen Mengen verkauft werden. Dies kritisiert Zedlacher als  „unmögliche Hürde“ für Landwirte und kleine Betriebe. „Somit bleiben die alten und seltenen Sorten im Nischenmarkt, die Vielfalt wird abgedrängt und die Agrarkonzerne diktieren mit ihren Einheitsprodukten, was auf unsere Teller kommt“, so das Fazit der Umweltgruppen Arche Noah und Global 2000. Sie arbeiten deshalb weiter daran, dass alte und seltene Sorten aus dieser Regulierung durch die neue EU-Saatgutverordnung ausgenommen werden.

Im Detail sind die Änderungen, Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge zur EU-Saatgutverordnung auf global2000.at und saatgutpolitik.arche-noah.at nachzulesen.