Politica | Raumordnung

Die Endabrechnung

Über 400.000 Euro haben die externen Berater für das neue Raumordnungsgesetz gekostet. Rund ein Viertel davon ging an die Kanzlei Brugger & Partner.
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Foto: upi
In den vergangenen Wochen war Rückschau angesagt. 
Der Reihe nach zogen die Landesräte auf Pressekonferenzen unter dem Signum #5 Bilanz über ihre Arbeit in den letzten fünf Jahren. So präsentierte auch Urbanistiklandesrat Richard Theiner Ende Juli seine Leistungsbilanz. „Die Lösung der Energiefrage, die Genehmigung des Gesetzes Raum und Landschaft und die Übernahme des Südtiroler Nationalparkanteils sind die Glanzlichter“, erklärte Theiner, der nach Ablauf der Legislatur aus der aktiven Mandatspolitik ausscheiden wird.
Neben der politischen Bewertung des Gesetzes für Raum und Landschaft gibt es aber auch eine finanzielle Schlussabrechung, die man weniger gern herzeigt. Denn für die Erarbeitung des neuen Raumordnungsgesetzes wurden allein an externe Berater über 400.000 Euro vergeben.
Und rund ein Viertel davon ging an die Kanzlei des langjährigen SVP-Obmannes und Parlamentariers Siegfried Brugger und seines Sohnes Jakob Baldur Brugger.
 

Teure Berater

 
Bereits im Herbst 2011 hat der damalige Urbanistikassessor Michl Laimer dem Anwalt und Universitätsprofessor Emanuele Boscolo einen Auftrag zur Reform des Landesraumordnungsgesetz erteilt. Die Auftragssumme: Über 100.000 Euro.
Dazu kammen in den Jahren darauf aber noch eine Reihe weiterer Berater.
Am 28. Juni 2016 fragte der damaligen 5-Sterne-Landtagsabgeordnete Paul Köllensperger in den aktuellen Fragestunde des Landtages nach den Kosten für die externen Berater zum neuen Landesgesetz für „Raum, Natur und Landschaft“. Richard Theiner legte damals eine detaillierte Aufstellung ausschließlich für seine Amtszeit vor. Unter dem Strich kam ein Betrag von 258.231,48 Euro heraus.
Heute über zwei Jahre später muss diese Rechnung aber korrigiert werden. Der BürgerUnions-Abgeordnete Andreas Pöder hat jetzt in einer Landtagsanfrage zu den externen Berateraufträgen noch einmal nachgefragt. Dabei lieferte Landeshauptmann Arno Kompatscher andere und neue Zahlen. Demnach hat die Kanzlei „Brugger & Partner“ weitaus mehr vom Land für ihre Beraterleistungen erhalten als bisher angegeben.
Richard Theiner hatte in seiner Antwort erklärt, dass die Wiener „RaumUmwelt Planungs-GmbH“ für die „Projektentwicklung und Koordination“ zum neuen Gesetz 119.898,42 Euro erhalten habe. Für die technische Beratung bei der Formulierung des Gesetzesentwurfs wurden dem Bozner Architekten Pierguido Morello 44.408,00 Euro bezahlt. Dazu kommt der Rechtsberater aus Florenz Duccio M. Traina. Kostenpunkt: 50.498,24 Euro.
 
43.408,82 Euro hingegen habe die Bozner „Rechtsanwaltssozietät Brugger & Partner“ für ihre Beratungsleistungen bekommen. Es war vor allem Jakob Baldur Brugger, der die Ausformulierung des endgültigen Gesetzestextes übernommen hat und auch in den Arbeitsgruppen mitgearbeitet und bei mehreren Vorstellungen des neuen Gesetzes anwesend war.
Wie jetzt aus der Antwort des Landeshauptmannes hervorgeht, hat sich diese Summe zwei Jahre später deutlich erhöht. Demnach hat die Kanzlei Brugger bis heute insgesamt 95.556,50 Euro für die Beratung zum neuen Raumordnungsgesetz erhalten.
Doch das ist nicht alles.
Die Kanzlei „Brugger & Partner“ fungiert auch als Rechtsberater des Landes beim Neubau bzw. der Erweiterung des Bozner Krankenhauses. Diese Dienste wurden dem Familienbetrieb bisher mit 89.761,50 Euro honoriert.
Demnach hat die Kanzlei des ehemaligen SVP-Obmannes und langjährigen SVP-Parlamentariers in den vergangenen Jahren 185.318 Euro allein für diese zwei Berateraufträge vom Land erhalten.
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rotaderga Lun, 09/03/2018 - 07:44

Wenns gut geht, ja dann haben Politik und Berater gut gearbeitet und wenns schlecht geht haben erstere nur beraten - wohlgemerkt ohne Gewähr, und die Politiker haben nur die Empfehlungen der Berater ausgeführt.
Vor den Wahlen wird man von hochgradigen Akademikern eingelullt sie zu wählen und dann kennen sie plötzlich Akademiker die mehr Wissen und Erfahrung haben, ja und die müssen ja auch leben und essen.
Wenn Politiker zu unwissend und inkompetent sind, sollen sie ihre Berater selbst bezahlen. Oder es dürfen externe Beratungen und Ausarbeitungen nur mit Zustimmung (1/2) von der Opposition vergeben werden.

Lun, 09/03/2018 - 07:44 Collegamento permanente
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Mensch Ärgerdi… Lun, 09/03/2018 - 10:43

Hat das Land Südtirol nicht eine eigene Anwaltschaft die auch in beratender Funktion für den Landtag bzw. die Landesregierung arbeitet? Was sagt der Rechnungshof dazu? Darf die Landesregierung einfach so kostenpflichtige externe Beratungen anfordern wenn es im eigenem Haus schon ein dafür zuständiges Büro gibt?

Lun, 09/03/2018 - 10:43 Collegamento permanente