Lex Griessmair ad acta
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„Die Lex Griessmair wird zusammen mit ihrem Namensgeber in Pension geschickt. Ein Paradebeispiel zur Perversion der Ad-Personam-Gesetzgebung“, teilt die Grüne Landtagsfraktion in einer Mitteilung an die Medien mit.
Im Jahr 2021 hatte es im Regionalrat einen wochenlangen Protest gegen eine vorgesehene Gesetzesänderung gegeben, sie wurde im Nachhinein „Lex Griessmair“ genannt. „Die Oppositionsvertretungen versuchten mit aller Kraft und viel Ausdauer, die Gesetzesänderung zu verhindern, die vorsah, dass ein Bürgermeister – es handelte sich klar um den Brunecker Bürgermeister Roland Griessmair – Planungen und Projekte in der eigenen Gemeinde abwickeln kann, sofern er die Raumordnungsagenden bzw. die öffentlichen Arbeiten an einen Referenten abgibt. Die Opposition wies unmissverständlich darauf hin, welche Interessenskonflikte aus einer solchen Regelung erwachsen, und wie verfehlt sie daher ist“, so Regionalratsabgeordnete Brigitte Foppa.
Am Ende boxte die Mehrheit die Regelung mit Landeshauptmann Arno Kompatscher durch. Dass eine Ad-Personam-Norm tatsächlich auch mit der „namensgebenden“ Person quasi verfällt, fiel dem Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats am 2. Dezember dieses Jahrs auf. Regionalassessor Franz Locher, der abwesend war, legte einen Streichungsantrag vor. Ganz offensichtlich braucht es die Regelung nun nicht mehr. Die Beanstandungen des Staates waren hingegen so lange hingezogen worden, bis der Bürgermeister Griessmair wegen Mandatsbeschränkung nicht mehr antreten kann. Ein Änderungsantrag sagt es in aller Deutlichkeit: Die Griessmair-Norm verfällt mit den Gemeindewahlen 2025.
„Was für ein hässliches Kapitel in Südtirols Politikgeschichte“, resümieren Brigitte Foppa und Madeleine Rohrer, Vertreterinnen der Grünen Fraktion im Gesetzgebungsausschuss. Sie haben wenig überraschend für die Abschaffung der unsäglichen Norm gestimmt. „Aber die Erinnerung daran, wie das gelaufen ist, soll erhalten bleiben“, so Foppa und Rohrer am Ende der Sitzung.
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