Politica | EU-Gelder

ESF: Land springt ein

Die Landesregierung hat beschlossen, jene Aktivitäten mit Landesmitteln zu unterstützen, die von öffentlichem Interesse und rechtlich in Ordnung sind.

Wegen der in Brüssel aufgeworfenen Fragen  über die Zulässigkeit der Finanzierungen von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mussten zahlreiche Körperschaften und Vereine auf die Gelder für ihre bereits durchgeführten Projekte verzichten. Insgesamt sind aus der Förderperiode 2007 - 2013 noch 649 Projekte offen.

Nun hat die Landesregierung beschlossen, diese Projekte aus Landesmitteln abzugelten, wenn sie bestimmten Kriterien entsprechen. "Das im September genehmigte Wirtschafts-Omnibusgesetz ermächtigt uns, jene Projekte aus Mitteln des Landeshaushalts zu finanzieren, die zwar genehmigt und ordnungsgemäß belegt sind, aber keine Zertifizierung vonseiten der EU-Kommission vorweisen, wenn festgestellt wird, dass sie von öffentlichem Interesse sind", sagte Landeshauptmann Kompatscher heute auf seiner Pressekonferenz. "Trotzdem gehen die Verhandlungen mit der EU-Kommission weiter. Um einen Schaden von den Vereinen und Verbänden abzuwenden, haben wir jedoch entschieden, bereits jetzt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen".

Die betreffenden Projekte müssen auf eine formelle Genehmigung vonseiten der Landesverwaltung zurückzuführen sein. Zudem dürfen die Widersprüchlichkeiten, die im Laufe der Zertifizierungsphase beanstandet wurden, weder durch Fahrlässigkeit noch durch vorsätzliches Verhalten des Projektträgers entstanden sein. Das Kriterium des erwiesenen öffentlichen Interesses orientiert sich hingegen an den Bestimmungen des Landesgesetzes zur "Ordnung der Berufsbildung", wonach ein öffentliches Interesse dann vorliegt, wenn die Zielsetzungen darauf abzielen, eine Reihe von Bildungsmaßnahmen zur Erstausbildung, Qualifizierung, Umschulung, Spezialisierung, Fortbildung und Perfektionierung der Erwerbstätigen zu gewährleisten.

Die Zulassung der einzelnen Projekte zur Finanzierung vonseiten des Landes wird von Fall zu Fall durch die zuständigen Kommissionen in den Abteilungen oder vom zuständigen Ressort geprüft, informiert die Landesregierung.