Politica | Schule/ Kindergarten

Neue Regeln ab heute

Ab sofort treten die neuen Sicherheitsprotokolle für Kindergärten und Schulen in Kraft: Quarantäne nur für Nicht-Geimpfte ab fünf positiven Fällen.
Anmeldung Kindergarten
Foto: “MeinKindMussDraußenBleiben”

Nachdem Landeshauptmann Arno Kompatscher bereits am Dienstag neue Quarantäneregeln für den Schul- und Kindergartenbetrieb angekündigt hatte, wurden am Donnerstag die von der italienischen Regierung vorgesehenen Regeln auf landesebene übernommen und vorgezogen. Die Bildungslandesräte Philipp Achammer, Daniel Alfreider und Giuliano Vettorato haben im Einvernehmen mit Gesundheitslandesrat Thomas Widmann ein entsprechendes Rundschreiben unterzeichnet.

Mit diesem Rundschreiben werden alle SchulleiterInnen aufgefordert, ab sofort die neuen staatlichen Vorgaben anzuwenden, die am Montag (7. Februar) in Kraft treten sollen. Die neuen Regeln sollen dabei rückwirkend auch für jene Situationen gelten, in denen in den vergangenen Tagen das Aussetzen des Präsenzunterrichts durch die Führungskräfte erfolgt ist und die Betroffenen noch keine Quarantäne- oder Isolationsbescheide des Sanitätsbetriebs erhalten haben. Falls bereits Quarantäne- oder Isolationsbescheide vorliegen, bleiben diese Bescheide aufrecht und werden nicht rückwirkend annulliert. Der Wiedereintritt der Kinder und Jugendlichen sowie des Personals mit entsprechenden Bescheiden ist somit erst nach Ablauf der Quarantänefrist möglich.

 

Kindergarten und Grundschule

 

In den Kindergärten werden die Aktivitäten bis zu vier positiven Corona-Fällen in Präsenz fortgesetzt. Ab dem fünften positiven Corona-Fall innerhalb von 5 Tagen wird der Betrieb für fünf Tage ausgesetzt.

In den Grundschulen bleibt der Präsenzunterricht bei bis zu vier positiven Corona-Fällen aufrecht, unter der Voraussetzung, dass Lehrpersonen und Schulkinder, die über sechs Jahre alt sind, eine FFP2-Maske tragen, und zwar bis zum zehnten Tag nach dem letzten bestätigten positiven Covid-Fall. Sofern bei Schulkindern im Präsenzunterricht erste Symptome auftreten, müssen sie sich umgehend einem Test unterziehen (Antigen, Selbsttest oder PCR). Dieser ist - sofern die Symptome bis dahin weiter vorhanden sind - am fünften Tag nach dem letzten Kontakt mit positiv Getesteten zu wiederholen. 

Ab dem fünften Corona-Fall ändert sich für geimpfte oder genesene Schulkinder wenig: Sofern sie den Impfzyklus vor weniger als 120 Tage abgeschlossen haben, bereits eine Poster-Impfung erhalten haben oder vor weniger als 120 Tage genesen sind, bleiben die Schülerinnen und Schüler weiter im Präsenzunterricht. Kinder ab sechs Jahren sowie Lehrpersonen müssen jedoch für zehn Tage FFP2-Masken tragen. Wer nicht geimpft, geboostert oder genesen ist, wechselt hingegen für fünf Tage in den Fernunterricht.

 

Mittel- und Oberschule

 

In den Mittel- und Oberschulen bleibt bei einem Corona-Fall unter den Schülerinnen und Schülern der Präsenzunterricht aufrecht. SchülerInnen und Lehrpersonen sind allerdings dazu verpflichtet, eine FFP2-Masken tragen. Ab zwei oder mehreren positiven Fällen unter den Schülerinnen und Schülern der Oberstufen bleiben alle jene Jugendlichen in Präsenzunterricht, die vor weniger als 120 Tagen den Impfzyklus abgeschlossen haben oder genesen sind sowie jene, die die Auffrischungsimpfung erhalten haben. Alle anderen Schülerinnen und Schüler folgen dem Unterricht für fünf Tage von zu Hause aus.

Die beschlossene Quarantänezeit von fünf Tagen sowie die zusätzlichen Erleichterungen für Geimpfte überschreiten die “Mindestlockerungen”, die Arno Kompatscher am Dienstag angekündigt hatte. Allein nicht geimpfte Personen in den Oberstufen sehen strengeren Quarantäneregeln entgegen als von der Landesregierung vorgesehen: Sie müssen bereits ab dem 2. Covid-Fall in Quarantäne und nicht erst ab einer Poistivitätsrate von mindestens 50 Prozent.