Politica | Landtag

Hohe Schiedsrichter

Der Südtiroler Landtag wird am 17. Jänner eine vierköpfige Kommission ernennen, die zukünftig die Eignung der neuen Südtiroler Verwaltungsrichter prüfen wird.
Verwaltungsgericht
Foto: Othmar Seehauser
Es ist eine Premiere.
Am Mittwoch, den 17. Jänner wird der Südtiroler Landtag den ersten Schritt für ein völlig neues Verfahren zur Ernennung der Südtiroler Verwaltungsrichter setzen. Die 35 Abgeordneten werden per Beschluss eine vierköpfige Kommission ernennen, die als Bewertungskommission die Eignung der zukünftigen Richter am Bozner Verwaltungsgericht prüfen wird.
Es ist die direkter Folge eines peinlichen politisch-administrativen Eiertanzes der vergangenen beiden Jahre.
 


Peinlicher Ausrutscher

 
Am Bozner Verwaltungsgericht gibt es acht Richterstellen. Vier Richter werden vom Staat auf Vorschlag des Präsidenten des Ministerrates und aufgrund eines Gutachtens des Präsidialrates der Verwaltungsgerichtsbarkeit ernannten. Die restlichen vier Richter ernennt der Landtag. Auch für diese Ernennung brauchte es bisher aber das positive Plazet der römischen Behörden.
Doch in den vergangenen Jahren kam es bei der Besetzung einer deutschen Richterstelle zu einem peinlichen Trauerspiel. Nachdem der Landtag sich für den Sparkassen-Anwalt Karl Reinstadler entscheiden hatte, wurde aus Bozen politisch interveniert, um seine Nominierung im Ministerrat und im CSM der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu blockieren. Mit Erfolg. Die Auswahl wurde wiederholt und vom Landtag wurde der Favorit der Regierungsmehrheit designiert: Michele Menestrina. Karl Reinstadler hat gegen seine Ausbootung vor dem Verwaltungsgericht Latium geklagt. Das Verfahren läuft noch.
Der Fall Reinstadler hat aber deutlich gemacht, die Ernennungsprozedur so - wie per Durchführungsbestimmung festgelegt - ist kaum mehr tragbar. Deshalb hat man die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung kurzerhand überarbeitet.


Die neue Regelung

 
Die Sechserkommission und der Ministerrat genehmigten im Mai 2017 deshalb eine Durchführungsbestimmung die Ernennung der Verwaltungsrichter durch den Südtiroler Landtag auf neue, professioneller Füße stellen soll.
Der Landtag schreibt eine Art Kundmachung für ein Auswahlverfahren aus. Alle Interessenten, die die vorgeschriebenen Kriterien erfüllen, werden von einer Fachkommission geprüft. Die Kommission, die beim Landtag angesiedelt ist, besteht aus einem Staatsrat, der vom Präsidialrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit ernannt wird, aus einem Bozner Verwaltungsrichter, der vom dortigen Gerichtspräsidenten nominiert wird, aus einem vom Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Bozen ernannten Anwalt sowie aus einem vom Landtag ernannten Universitätsprofessor der Rechtswissenschaften.
Diese Kommission erstellt dann eine Liste, in der die geeigneten Kandidaten und Kandidatinnen alphabetisch und ohne Bewertung gereiht sind. Daraus wählt schließlich der Landtag einen Richter oder eine Richterin aus. Ernannt wird der Bozner Verwaltungsrichter dann schließlich per Dekret durch den Präsidenten der Republik.
 

Die Kommission

 
Nach dem Wechsel von Peter Michaeler an das Landesgericht fehlt seit dem Sommer 2017 ein deutschsprachiger Verwaltungsrichter. Dieser Posten soll jetzt so schnell wie möglich nachbesetzt werden.
Am 17. Jänner wird der Landtag per Beschluss die vierköpfige Fachkommission einsetzen. Ihr sollen der Südtiroler Staatsrat Bernhard Lageder angehören. Lageder wurde vom römischen Präsidialrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit delegiert. Das Südtiroler Verwaltungsgericht hingegen hat als Vertreterin die Präsidentin der zweiten Sektion des Verwaltungsgerichts Bari, Giuseppina Adamo nominiert.
Bereits am 29. November 2017 hat sich der Landtag für den Trientner Universitätsprofessor Luca Nogler ausgesprochen. Die Südtiroler Rechtsanwaltskammer hat hingegen Hartmann Reichhalter als ihren Vertreter vorgeschlagen.
Laut Gesetz wird der Vertreter des Staatsrates Bernhard Lageder den Vorsitz in der Kommission übernehmen.